WPK-Wahl 2026: Das PwC-Programm

Beiratswahl der Wirtschaftsprüferkammer 2026

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  • 4 Minuten Lesezeit
  • 28 Apr 2026

Im Juli 2026 wählen die Wirtschaftsprüfer:innen in Deutschland ihre Beiratsmitglieder der Wirtschaftsprüferkammer (WPK). In seiner konstituierenden Sitzung wählt der Beirat den Präsidenten und den übrigen Vorstand der WPK.

Die WPK ist das Organ der Selbstverwaltung unseres Berufsstands. Ihr gehören alle Wirtschaftsprüfer:innen an. Sie vertritt die Belange des Berufsstands gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik. Zudem ist sie zuständig für die Abnahme der Wirtschaftsprüfer-Examen, die Zulassung zum Beruf sowie die Berufsaufsicht (außerhalb der Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse).

Als PwC Deutschland wollen wir stark im Beirat der WPK vertreten sein und haben dafür eine Wahlliste mit fünf Spitzenkandidat:innen aufgestellt. Wir werben um die Stimmen der Wahlberechtigten, damit wir uns für den ganzen Berufsstand einsetzen können.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Über die WPK-Organe: Der Vorstand ist für die Leitung der Wirtschaftsprüferkammer verantwortlich. Der Beirat ist ein Organ der Wirtschaftsprüferkammer und wird künftig 57 Mitglieder haben. 48 von ihnen werden Wirtschaftsprüfer:innen, neun vereidigte Buchprüfer:innen sein. Der Beirat wählt und entlastet den Vorstand der WPK. Zudem wählt er den Präsidenten der Wirtschaftsprüferkammer, der diese gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Außerdem beruft der Beirat die Kommission für Qualitätskontrolle, stellt den jährlichen Wirtschaftsplan der WPK fest und beschließt die Berufssatzung.
  • Die Wahl: Die 48 Wirtschaftsprüfer:innen des Beirats werden von den Wirtschaftsprüfer:innen (und Wirtschaftsprüfungspraxen) anhand von Wahlvorschlagslisten gewählt. PwC bewirbt sich mit einer eigenen Wahlvorschlagsliste mit 48 Kandidat:innen. Je mehr Stimmen auf eine Wahlvorschlagsliste entfallen, desto mehr Beiratssitze erhält sie. Diese nehmen dann die Listenmitglieder mit den meisten Stimmen ein. Wird eines der Beiratsmitglieder in den Vorstand der WPK gewählt, rückt das Mitglied derselben Liste mit den (nächst)meisten Stimmen in den Beirat nach.
  • Die PwC-Wahlvorschlagsliste ist divers besetzt, und fünf der Listenmitglieder treten als Spitzenkandidat:innen an, um im Beirat und im Vorstand eine aktive Rolle zu übernehmen.

Ihr Experte für Fragen

Dr. Henning Hönsch ist Leiter Aufsichtsräte bei PwC Deutschland

Dr. Henning Hönsch
Leiter Aufsichtsräte bei PwC Deutschland
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Das PwC-Wahlprogramm: Diese Positionen liegen uns besonders am Herzen

1. Vertrauen sichern – Zusammenarbeit fortsetzen

Vertrauen ist das Fundament unserer Wirtschaft. Das ändert sich auch dann nicht, wenn der stets geforderte Bürokratieabbau tatsächlich gelingt oder es doch immer komplizierter wird. Zu diesem Vertrauen muss der Berufsstand mit sorgfältiger Prüfung und hochqualifizierter Beratung weiter beitragen. Dies gilt unabhängig davon, wie viele Berufsmitglieder eine Praxis hat – zumal die Vielfalt unseren Berufsstand stark macht. Auch deshalb möchten wir die konstruktive Zusammenarbeit über die Praxisgrenzen hinweg fortsetzen.

2. Nachwuchs fördern – Examen weiter modernisieren

Nur mit einem attraktiven und vielfältigen Berufsstand finden wir auch in Zukunft eine hinreichende Zahl junger Kolleginnen und Kollegen, die das WP-Examen erfolgreich ablegen. Zur Attraktivität gehört der Syndikus-WP, weil er einen Wechsel zwischen dem Berufsstand und den Unternehmen vereinfacht. Wir sprechen uns dafür aus, dass das bereits gestartete Gesetzgebungsverfahren endlich abgeschlossen wird. Zudem wollen wir weiter an der Modernisierung des WP-Examens arbeiten. So sind wir dafür, dass man die Prüfungsstandards mit in die Examensprüfung nehmen darf. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass die Anrechnung von Vorkenntnissen wie das wirtschaftswissenschaftliche Studium verbessert werden und sich die Prüfungsgebiete des Examens stärker auf die wirklich praxisrelevanten Fragestellungen konzentrieren.

3. Europäische Reformüberlegungen begleiten

Die EU-Kommission erwägt eine Reform der Aufsicht über die Abschlussprüfer. Eine eigene Aufsicht auf europäischer Ebene scheint dabei nicht im Mittelpunkt zu stehen. Mehr Konsistenz über die verschiedenen Mitgliedstaaten hinweg wäre für international tätige Netzwerke von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften hilfreich, um den europäischen Finanzmarkt zu stärken und den Überwachungsaufwand für die betroffenen Netzwerke zu minimieren. Eigenständige europäische Prüfungsstandards lehnen wir aber ab.

4. Digitalisierung voranbringen – KI verantwortungsvoll nutzen

Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz stellt den Berufsstand vor große Herausforderungen. Gleichzeitig bietet sie enorme Chancen. Diese Entwicklung muss die WPK weiter proaktiv begleiten. Wir setzen uns dafür ein, dass der in dieser Amtszeit auf unsere Anregung hin eingesetzte Vorstandsausschuss Künstliche Intelligenz (VKI) seine Arbeit nach der Wahl fortsetzt. Dabei bleibt es richtig, dem Berufsstand proaktiv wichtige Fragen zur Nutzung der KI durch den Wirtschaftsprüfer zu beantworten und nur dann regulatorisch einzugreifen, wenn das wirklich notwendig ist.

5. Private Equity-Investitionen abwägen – Integrität und Unabhängigkeit schützen

International investiert Private Equity zunehmend in Steuerberatungs- und in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Aus diesen Beteiligungen ergeben sich Risiken für die eigenverantwortliche Mandatsbearbeitung und Praxisführung, die Verschwiegenheit sowie die Unabhängigkeit. Wenn der Gesetzgeber sich hierzulande gegen (mittelbare) Private Equity Beteiligungen an Steuerberatungsgesellschaften ausspricht, liegt eine Debatte um entsprechende Beteiligungen an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nahe. Diese muss vor dem Hintergrund des internationalen Wettbewerbs, den Unterschieden in den Berufsrechten von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, insbesondere der deutlich ausgeprägteren Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme von letzteren, sorgfältig geführt werden. Und Sorgfalt bedarf es erst recht für etwaige regulatorische Eingriffe, um berufsrechtliche Kollateralschäden zu vermeiden.

6. Nachhaltigkeitsberichterstattung umsetzen – Qualität sichern

Das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung zeigt, wie schwer es der Politik auf europäischer wie nationaler Ebene fällt, haltbare Leitlinien für wirtschaftliches Handeln zu schaffen. Die regulatorischen Grundlagen sollten in Deutschland aber nun bis zum Sommer 2026 gelegt sein. Für uns bleiben die Prüfung von und Beratung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eine Chance für den Berufsstand, die wir weiter positiv begleiten wollen. Dabei haben wir volles Vertrauen in den Berufsstand, dass er den in ihn mit dieser Aufgabe gesetzten Erwartungen gerecht wird. In diesem Zusammenhang werden wir auf entsprechende Qualitätsstandards bei der gesetzlichen Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten achten, ohne den Unterschied im Grad der Sicherheit (begrenzt versus angemessen) zur gesetzlichen Abschlussprüfung zu vergessen. Jede Zulassung von Drittanbietern muss sich an diesen Qualitätsstandards messen lassen, und für sie müssen auch sonst gleiche Rahmenbedingungen gelten.

7. WPK und IDW – klare Rollen und enge Abstimmung

Viele unserer Berufskolleg:innen erarbeiten mit hohem Engagement im Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) wichtige Standards und klären Zweifelsfragen. Die WPK kümmert sich um die Selbstverwaltung unseres Berufsstands. Wir setzen uns für eine Beibehaltung dieser Rollenverteilung unter enger Abstimmung in Grundsatzfragen ein. Dabei werden wir weiterhin auf die Effizienz bei der Bearbeitung der Aufgaben der WPK achten. Zudem werden wir echte Chancen zur Entbürokratisierung unseres Berufsstands – oder gar der deutschen Wirtschaft insgesamt – verfolgen. Ein geeigneter Ansatzpunkt dafür wären beispielsweise die geldwäscherechtlichen Pflichten.

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PwC-Wahlprogramm mit allen Spitzenkandidat:innen

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