EUDR – EU Deforestation Regulation (EU-Entwaldungsverordnung)

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Andreas Feiner ist Partner, Sustainability bei PwC Deutschland

Michael Thon
Partner, Sustainability Services bei PwC Deutschland
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So minimieren Sie das Risiko, zur globalen Entwaldung beizutragen

Kennen Sie die European Deforestation Regulation (EUDR)? Wissen Sie schon, ob Sie betroffen sind?

Mit der Ende Juni 2023 in Kraft getreten EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten stehen Unternehmen in der Pflicht, Sorgfaltspflichten zur Reduktion von globaler Entwaldung zu erfüllen. Ausschlaggebend ist der „Bewaldungs-Status“ von Erzeugungsflächen zum Stichtag 31.12.2020, der entlang der Lieferkette nachgewiesen werden muss.

Bei einem Verstoß gegen die EUDR müssen Unternehmen eine Geldbuße von über vier Prozent des Jahresumsatzes befürchten.

Für Unternehmen ist wichtig zu wissen, inwieweit Sie mit Ihren Produkten und in welcher Rolle, als Inverkehrbringer oder Händler, von der EUDR betroffen sind, um relevante Rohstoffe (Kaffee, Kakao, Rind, Palmöl, Soja, Kautschuk und Holz) und daraus hergestellte Erzeugnisse (> 800 Produktgruppen) in der EU inverkehrbringen und handeln zu können.

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PwC-Videoreihe EUDR in 90 Sekunden, Episode 1: Chancen

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EUDR-Softwarekriterienkatalog von PwC 

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Lieferketten analysieren, Lücken identifizieren und Risiken minimieren 

Ähnlich wie bei der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) rückt die Nachvollziehbarkeit der gesamten Lieferkette in den Fokus und es entstehen umfangreiche Sorgfaltspflichten (u. a. Nachweis von Herkunftsflächen, Sicherstellung der Entwaldungsfreiheit und die Einhaltung lokaler Gesetze). Dies bedeutet für Unternehmen, dass Sie die Lieferketten für bestimmte Produktgruppen genau überprüfen müssen und es ergeben sich zahlreiche Fragestellungen:

  • Kennen Sie die EUDR-Betroffenheit Ihres Unternehmens und Ihrer Produktgruppen und Rohstoffe?
  • Können Sie Ihre beschafften Rohstoffe bis zum Erzeugungspunkt zurückverfolgen?
  • Wissen Sie, ob die Erzeugung mit allen lokalen Gesetzen konform war?
  • Können Sie bei bestimmten Rohstoffen oder Erzeugnissen stichhaltig nachvollziehen, dass deren Erzeugung nicht zu Entwaldung oder Waldschädigung beigetragen hat?
  • Was müssen Sie tun, um die Anforderungen der EUDR zu erfüllen?
Infografik: Timeline zur Umsetzung der EUDR

Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick

Nicht-KMU-Marktteilnehmer und Händler haben bis 30.12.2025 Zeit, ihre globalen Wertschöpfungsketten zu prüfen und die von der EUDR geforderten Sorgfaltspflichten umzusetzen. Für KMU-Marktteilnehmer gilt eine verlängerte Frist bis 30.06.2026.

Im vorläufigen Fokus der EUDR stehen dabei Kaffee, Kakao, Rind, Palmöl, Soja, Kautschuk und Holz sowie eine Vielzahl an daraus hergestellten Folgeprodukten. Unter die Anforderungen fallen beispielsweise Lederwaren, Reifen, Dichtungen, Schokolade, Röstkaffee, Glycerin, Sojaöl Sperrholz, Möbel und diverse Papier- und Printprodukte.  

Die Sorgfaltspflicht umfasst dabei die Sammlung von Informationen, zu denen auch Daten zur Geolokalisierung der Erzeugungsflächen zählen, Maßnahmen zur Risikobewertung und, falls notwendig, Maßnahmen zur Risikominderung. Im Rahmen der Risikobewertung müssen neben der Bewertung des Risikos zur Entwaldung und Waldschädigung auch Aspekte wie die Einbeziehung von indigenen Völkern, der Einhaltung lokaler Gesetzte sowie der Vermischung mit nicht-konformen relevanten Erzeugnissen analysiert und bewertet werden. Auf Grundlage der Informationssammlung und Risikobewertung müssen Unternehmen vor Inverkehrbringung oder Ausfuhr relevanter Rohstoffe eine Sorgfaltserklärung abgeben und übernehmen die Verantwortung für deren Konformität.  

Die von Nicht-KMU-Marktteilnehmern und Nicht-KMU-Händlern zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht eingeführten Maßnahmen und Verfahren müssen darüber hinaus mindestens jährlich überprüft und öffentlich berichtet werden.

Für Unternehmen gilt es nun, die Übergangsfrist zur Analyse des eigenen Beschaffungs- und Produktportfolios zu nutzen und etwaige Lücken zu identifizieren. Transparenz und Datenverfügbarkeit stellen, wie auch beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt (LkSG) und der kommenden Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), einen Kernpunkt zur Erfüllung der Anforderungen dar. Die Schaffung von Transparenz bietet Unternehmen neben der Möglichkeit zur Herstellung der Konformität mit der EUDR auch die Möglichkeit, Risiken und Chancen in der eigenen Lieferkette zu identifizieren und diesen proaktiv zu begegnen.

Sollten Unternehmen nicht in der Lage sein, die geforderten Sorgfaltspflichten zu erfüllen, dürfen die von der Verordnung abgedeckten Rohstoffe und Erzeugnisse nicht in Verkehr gebracht werden. Verstöße gegen die Verordnung bürgen neben Reputationsrisiken auch massive finanzielle Risiken, insbesondere durch :  

  • Zwangs- und Bußgelder  
  • Vorübergehendes Verbot des Inverkehrbringens, Handel oder Ausfuhr relevanter Rohstoffe oder Erzeugnisse  
  • Vorübergehenden Ausschluss von öffentlichen Vergaben  
  • Erstattung des finanziellen Aufwands der Behörden

Unsere Services

Betroffenheits- & Gap-Analyse

Die Analyse der betroffenen Produkte und Gesellschaften sowie die darauf aufbauende Identifizierung von Datenlücken bildet die Grundlage auf Ihrem Weg zur EUDR-Konformität. Darüber hinaus analysieren wir auch Ihre vorhandene Systemlandschaft und Prozesse, um von Beginn an ressourcenschonende und technologiebasierte Ansätze zu entwickeln.

Strategie- & Maßnahmenplanung

In der Strategiephase helfen unsere interdisziplinären Teams Ihrem Unternehmen mit umfassender Expertise und langjähriger Erfahrung. Im Bereich nachhaltiger Lieferketten unterstützen wir bei der Einbettung der Anforderungen in Ihre bisherige Strategie oder hinsichtlich notwendiger Anpassungen. Darüber hinaus beraten wir Sie zu strategischen Maßnahmen hinsichtlich der zukünftigen Beschaffung.

Operationalisierung – Umsetzung und Steuerung

Diese Phase konzentriert sich auf die praktische Umsetzung der EUDR-Anforderungen. Es werden geeignete Maßnahmen für die Datenerfassung und Risikobewertung von Rohstoffen und Produkten identifiziert und priorisiert. Dabei unterstützen wir Sie nicht nur bei der Erarbeitung eines Implementierungspfads, sondern zeigen Ihnen darüber hinaus auch geeignete Tools und Kooperationsmöglichkeiten auf und entwickeln optional auch ein individuelles Sorgfaltspflichtsystem für Ihr Unternehmen.

EUDR-Berichtspflicht

Zur Erfüllung der durch die EUDR geforderten Berichtspflicht unterstützen wir Sie durch unsere Expertise bezüglich externer Berichtsanforderungen. Wir helfen bei der umfassenden und EUDR-konformen Entwicklung eines formalisierten Reportingprozesses sowie der Veröffentlichung der Informationen. Damit kommen Sie der Forderung nach Transparenz innerhalb Ihrer Lieferkette nach und können dies – intern wie extern – belegen.

Rechtsberatung und Synergien

Unsere Rechtsexperte:innen beraten Sie umfassend zu rechtlichen Aspekten der EUDR-Umsetzung. Wir unterstützen bei der Erstellung von Compliance-Management-Policies und im Lieferanten- und Kundenmanagement, insbesondere bei der Vertragsanpassung und der Gestaltung von Codes of Conduct. Daneben unterstützen wir Sie beim Aufsetzen von Beschwerdeverfahren oder bei der rechtlichen Prüfung auf Umsetzungs- oder Haftungslücken. Zudem identifizieren wir regulatorische Schnittpunkte und Synergiepotenziale mit anderen Regularien (z. B. CSDDD, CSRD, CBAM).

EUDR Asset Library

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Ihr Mehrwert

Mit unserem holistischen Ansatz unterstützen wir Sie entlang des gesamtem Prozesses, um den Anforderungen der EUDR zu entsprechen. Von der Identifizierung der durch die EUDR betroffenen Produkte und Geschäftseinheiten, der Priorisierung und strategischen Adressierung vorhandener Lücken über die optionale Konzeption Ihrer Sorgfaltspflichtregelung bis hin zur Operationalisierung und der Berichterstattung – unsere Expert:innen stehen Ihnen mit zuverlässiger Beratung und Information zur Seite.

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Annette Maria Fink

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Director, PwC Germany

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