EUDR – EU Deforestation Regulation (EU-Entwaldungsverordnung)

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Annette Fink 
Director, Sustainability Services bei PwC Deutschland 
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So minimieren Sie das Risiko, zur globalen Entwaldung beizutragen

Kennen Sie die European Deforestation Regulation (EUDR)? Wissen Sie schon, ob Sie betroffen sind?

Mit der Ende Juni 2023 in Kraft getreten EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten stehen Unternehmen in der Pflicht, Sorgfaltspflichten zur Reduktion von globaler Entwaldung zu erfüllen. Ausschlaggebend ist der „Bewaldungs-Status“ von Erzeugungsflächen zum Stichtag 31.12.2020, der entlang der Lieferkette nachgewiesen werden muss.

Die EUDR sieht bei Verstößen Geldbußen von mindestens vier Prozent des gesamten EU-weiten Jahresumsatzes vor.

Für Unternehmen ist es wichtig zu wissen, inwieweit sie mit Ihren Produkten von der EUDR betroffen sind und in welcher Rolle - als Inverkehrbringer oder Händler – sie relevante Rohstoffe (Kaffee, Kakao, Rind, Palmöl, Soja, Kautschuk und Holz) sowie daraus hergestellte Erzeugnisse (> 800 Produktgruppen) in der EU in Verkehr bringen und handeln zu können. 

EUDR-Softwarekriterienkatalog von PwC 

Mit dem PwC-Kriterienkatalog erhalten Unternehmen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zur Auswahl geeigneter EUDR-Compliance-Software. Der Leitfaden unterstützt Einkaufs- und Fachabteilungen bei der strukturierten Bewertung von Anbietern – von der technischen Funktionalität bis zur praktischen Umsetzung.

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Lieferketten analysieren, Lücken identifizieren und Risiken minimieren 

Ähnlich wie bei der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) rücken auch bei der EUDR die durchgängige Transparenz und die Nachvollziehbarkeit der gesamten Lieferkette in den Fokus. Unternehmen sehen sich mit umfangreichen Sorgfaltspflichten konfrontiert – darunter der Nachweis von Herkunftsflächen, die Sicherstellung der Entwaldungsfreiheit sowie die Einhaltung lokaler gesetzlicher Vorgaben. In Abhängigkeit von Größe (KMU/nicht-KMU) und Rolle innerhalb der Lieferkette (vor-/nachgelagerter Marktteilnehmer/Händler) sind betroffene Unternehmen gefordert, ihre Lieferketten für relevante Rohstoffe und Erzeugnisse genau zu analysieren und abzusichern.

Dies wirft eine Vielzahl an operativen, regulatorischen und strategischen Fragestellungen auf:

  • Kennen Sie die EUDR-Betroffenheit Ihres Unternehmens und Ihrer Produktgruppen und Rohstoffe?
  • Können Sie Ihre beschafften Rohstoffe bis zum Erzeugungspunkt zurückverfolgen?
  • Wissen Sie, ob die Erzeugung der Rohstoffe mit allen lokalen Gesetzen konform war und ist?
  • Können Sie bei relevanten Rohstoffen und Erzeugnissen stichhaltig nachvollziehen, dass deren Erzeugung nicht zu Entwaldung oder Waldschädigung beigetragen hat?
  • Was müssen Sie tun, um die Anforderungen der EUDR zu erfüllen?
Infografik: Timeline zur Umsetzung der EUDR

Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick

Auch nach der Überprüfung möglicher Vereinfachungen der EU-Kommission (Update vom 04.05.2026) bleibt die zeitliche Anwendbarkeit der Verordnung im Wesentlichen bestehen: Für große und mittlere Marktteilnehmer sowie Händler gilt die Verordnung ab dem 30.12.2026. Dies trifft ebenfalls auf Kleinst- und Kleinunternehmen zu, die bereits unter die EU-Holzverordnung (EUTR) fallen. Für Kleinst- und Kleinunternehmen (Markteilnehmer) die bislang nicht im Anwendungsbereich der EUTR stehen, wird eine verlängerte Übergangsfrist bis 30.06.2027 gewährt.

Im vorläufigen Fokus der EUDR stehen die Rohstoffe Kaffee, Kakao, Rind, Palmöl, Soja, Kautschuk und Holz sowie eine Vielzahl an daraus hergestellten relevanten Erzeugnissen. Unter die Anforderungen fallen beispielsweise Lederwaren, Reifen, Dichtungen, Schokolade, Röstkaffee, Glycerin, Sojaöl, Sperrholz und Möbel. Bücher, Zeitungen und andere Druckerzeugnisse wurden aus dem EUDR-Geltungsbereich herausgenommen.

Die Sorgfaltspflichten im Rahmen der EUDR umfassen insbesondere die strukturierte Sammlung relevanter Informationen, einschließlich detaillierter Geolokationsdaten zu den Erzeugungsflächen, die Durchführung einer fundierten Risikobewertung und – bei Bedarf – die Implementierung geeigneter Risikominderungsmaßnahmen.

Im Rahmen der Risikobewertung sind neben der Bewertung des Risikos zur Entwaldung und Waldschädigung auch weitergehende Aspekte zu adressieren – etwa die Einhaltung lokaler gesetzlicher Vorgaben, die Berücksichtigung der Rechte indigener Völker sowie Risiken aus der Vermischung mit nicht-konformen relevanten Erzeugnissen. Auf Grundlage der Informationssammlung und Risikobewertung sind Unternehmen, die Produkte erstmals auf dem EU-Markt bereitstellen, verpflichtet, eine Sorgfaltserklärung abzugeben und übernehmen die Verantwortung für die Konformität ihrer Lieferketten.

Gleichzeitig sehen die aktuellen Vereinfachungen gezielte Erleichterungen für Kleinst- und Kleinunternehmen im Primärbereich (Kleinst- oder Kleinprimärerzeuger (MSPO)) vor: Diese müssen lediglich eine einmalige vereinfachte Sorgfaltserklärung abgeben, die nur bei wesentlichen Änderungen zu aktualisieren ist. Zudem kann anstelle detaillierter Geolokationsdaten eine eindeutig zuordenbare Postanschrift angegeben werden.

Für Nicht-KMU-Marktteilnehmer und Nicht-KMU-Händler gelten weitreichendere Sorgfaltspflichten sowie höhere Anforderungen an Transparenz und Governance: Die implementierten Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht sind regelmäßig – mindestens jährlich – zu überprüfen und in geeigneter Form öffentlich zu berichten.

Für Unternehmen gilt es nun, die Zeit bis zum Anwendungsbeginn zur Analyse des eigenen Beschaffungs- und Produktportfolios zu nutzen und etwaige Lücken zu identifizieren. Transparenz und Datenverfügbarkeit stellen, wie auch beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der kommenden Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), einen Kernpunkt zur Erfüllung der Anforderungen dar. Die Schaffung von Transparenz bietet Unternehmen neben der Möglichkeit zur Herstellung der Konformität mit der EUDR auch die Möglichkeit, Risiken und Chancen in der eigenen Lieferkette zu identifizieren und diesen proaktiv zu begegnen.

Die Umsetzung der EUDR bietet für Unternehmen einen strategisch sinnvollen Ausgangspunkt zur Etablierung eines integrierten Sorgfaltspflichtensystems. Während die Verordnung primär produktspezifische Anforderungen für bestimmte Rohstoffe und relevante Erzeugnisse definiert, schaffen die hierfür erforderlichen Daten, Prozesse und Kontrollmechanismen eine belastbare Grundlage für die Erfüllung weiterer regulatorischer Anforderungen.

So adressiert beispielsweise die CSDDD umfassende menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang des eigenen Geschäftsbereichs, bei Tochterunternehmen sowie in großen Teilen der Wertschöpfungskette, während die EU Forced Labour Regulation (EUFLR) das Inverkehrbringen von Produkten, die ganz oder teilweise unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, untersagt.

Durch die gezielte Verzahnung dieser regulatorischen Anforderungen können Unternehmen ein einheitliches, ganzheitliches Sorgfaltspflichtensystem aufbauen. In manchen Fällen sind gezielte Anpassungen an lokale Vorgaben vorzunehmen.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, Synergien systematisch zu heben, lokale Besonderheiten zu berücksichtigen, Doppelaufwände zu vermeiden und bestehende Compliance-Strukturen effizient und nachhaltig weiterzuentwickeln. 

Gemeinsam identifizieren wir Optimierungspotenziale, reduzieren Komplexität und entwickeln pragmatische Lösungen für die Governance und das ESG-Datenmanagement individuell angepasst auf Ihre Bedürfnisse.

Sollten Unternehmen nicht in der Lage sein, die geforderten Sorgfaltspflichten zu erfüllen, dürfen die von der Verordnung abgedeckten Rohstoffe und Erzeugnisse nicht in Verkehr gebracht werden. Verstöße gegen die Verordnung bergen neben Reputationsrisiken auch massive finanzielle Risiken, insbesondere durch:

  • Zwangs- und Bußgelder
  • Vorübergehendes Verbot des Inverkehrbringens, Handel oder Ausfuhr relevanter Rohstoffe oder Erzeugnisse
  • Vorübergehenden Ausschluss von öffentlichen Vergaben
  • Erstattung des finanziellen Aufwands der Behörden

Unsere Services

Betroffenheits- & Gap-Analyse

Die Analyse der betroffenen Produkte und Gesellschaften sowie die darauf aufbauende Identifizierung von Datenlücken bildet die Grundlage auf Ihrem Weg zur EUDR-Konformität. Darüber hinaus analysieren wir auch Ihre vorhandene Systemlandschaft und Prozesse, um von Beginn an ressourcenschonende und technologiebasierte Ansätze zu entwickeln.

Strategie- & Maßnahmenplanung

In der Strategiephase helfen unsere interdisziplinären Teams Ihrem Unternehmen mit umfassender Expertise und langjähriger Erfahrung. Im Bereich nachhaltiger Lieferketten unterstützen wir bei der Einbettung der Anforderungen in Ihre bisherige Strategie oder hinsichtlich notwendiger Anpassungen. Darüber hinaus beraten wir Sie zu strategischen Maßnahmen hinsichtlich der zukünftigen Beschaffung.

Operationalisierung – Umsetzung und Steuerung

Diese Phase konzentriert sich auf die praktische Umsetzung der EUDR-Anforderungen. Es werden geeignete Maßnahmen für die Datenerfassung und Risikobewertung von Rohstoffen und Produkten identifiziert und priorisiert. Dabei unterstützen wir Sie nicht nur bei der Erarbeitung eines Implementierungspfads, sondern zeigen Ihnen darüber hinaus auch geeignete Tools und Kooperationsmöglichkeiten auf und entwickeln optional auch ein individuelles Sorgfaltspflichtsystem für Ihr Unternehmen.

EUDR-Berichtspflicht

Zur Erfüllung der durch die EUDR geforderten Berichtspflicht unterstützen wir Sie durch unsere Expertise bezüglich externer Berichtsanforderungen. Wir helfen bei der umfassenden und EUDR-konformen Entwicklung eines formalisierten Reportingprozesses sowie der Veröffentlichung der Informationen. Damit kommen Sie der Forderung nach Transparenz innerhalb Ihrer Lieferkette nach und können dies – intern wie extern – belegen.

Rechtsberatung und Synergien

Unsere Rechtsexpert:innen beraten Sie umfassend zu rechtlichen Aspekten der EUDR-Umsetzung. Wir unterstützen bei der Erstellung von Compliance-Management-Policies und im Lieferanten- und Kundenmanagement, insbesondere bei der Vertragsanpassung und der Gestaltung von Codes of Conduct. Daneben unterstützen wir Sie beim Aufsetzen von Beschwerdeverfahren oder bei der rechtlichen Prüfung auf Umsetzungs- oder Haftungslücken. Zudem identifizieren wir regulatorische Schnittpunkte und Synergiepotenziale mit anderen Regularien (zum Beispiel CSDDD, CSRD, CBAM).

EUDR - Managed Service

Mit unserem EUDR Managed Service entlasten wir Sie bei der Umsetzung der EUDR, damit Sie die operativen Herausforderungen der EUDR ressourceneffizient bewältigen können. Dabei übernehmen unsere Expert:innen mit ausgewählten EUDR-Risikomanagement-Tools die Bearbeitung der Lieferantendaten im Sorgfaltspflichtprozess und ermöglichen Ihnen den Fokus auf Ihr Kerngeschäft.

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EUDR Asset Library

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Deforestation Regulation Manager

Der Deforestation Regulation Manager ist das EUDR-Modul unserer mehrfach ausgezeichneten PwC-Software „Check Your Value Chain". Er unterstützt Ihr Unternehmen dabei, die Anforderungen der EU‑Entwaldungsverordnung zuverlässig zu erfüllen – von der strukturierten Datenerfassung inklusive Geolokalisierung über die Risikoanalyse bis hin zur rechtssicheren Übermittlung der Sorgfaltserklärung an das EU‑Informationssystem TRACES. Die cloudbasierte Lösung automatisiert komplexe Due‑Diligence‑Prozesse, schafft volle Transparenz entlang Ihrer Lieferkette und sorgt für effiziente, revisionssichere Compliance.

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Ihr Mehrwert

Wir unterstützen Sie mit unserem holistischen Ansatz: Je nach Ausgangslage und Bedarf begleiten wir Sie entweder ganzheitlich oder mit gezielt auswählbaren Modulen entlang des gesamten EUDR-Prozesses. Unser Leistungsspektrum reicht von der Identifizierung der durch die EUDR betroffenen Produkte und Geschäftseinheiten über die Priorisierung und strategische Adressierung bestehender Lücken bis hin zur optionalen Konzeption Ihrer Sorgfaltspflichtregelung, der Operationalisierung und der Berichterstattung. Dabei unterstützen Sie unsere Expert:innen mit verlässlicher Beratung und praxisnaher Expertise.

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Florian Pütz

Florian Pütz

Senior Manager, Sustainability Services, PwC Germany

Tel.: +49 151 67255027

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