Wie steht es um die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten in Ihrer globalen Lieferkette? Sind Ihre direkten oder indirekten Geschäftspartner möglicherweise in Kinder- oder Zwangsarbeit in einem anderen Land involviert? Haben Sie angemessene Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz etabliert? Wie proaktiv geht Ihr Unternehmen mit Wertstoffen und Abfällen in der Produktion um?
Mit diesen und weiteren Fragen rund um die Achtung der Menschen- und Umweltrechte müssen sich Unternehmen aller Branchen und Supply Chain-Stufen ab sofort im Detail beschäftigen, um ihren Sorgfaltspflichten in den globalen Wertschöpfungsketten nachzukommen.
„Wer sich intensiv mit seiner Lieferkette und den Aktivitäten der Geschäfts- und Vertragspartner beschäftigt und transparent darüber informiert, kann nicht nur bei Kunden und Partnern punkten, sondern sich auch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.“
Deutsche Unternehmen mit i.d.R. mehr als 3.000 Arbeitnehmer:innen haben nun bis zum 1. Januar 2023 Zeit, ihre globalen Wertschöpfungsketten zu prüfen und die gesetzlichen Pflichten umzusetzen. Ab dem 1. Januar 2024 sinkt dieser Schwellenwert auf 1.000 Arbeitnehmer:innen. Unsere Expert:innen erklären, welche Änderungen am 11. Juni 2021 im Bundestag abgestimmt und mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet wurden.
Höchste Zeit für Unternehmen zu handeln und das Thema proaktiv anzugehen und ihre internationalen Wertschöpfungsketten auf den Prüfstand zu stellen, um für mehr Transparenz zu sorgen. Bei der Umsetzung helfen intelligente Tool-Lösungen in einem integrierten Nachhaltigkeits-Ökosystem: So lassen sich menschen- und umweltrechtliche Risiken nachhaltig und effektiv reduzieren.
Zudem ermöglicht die Transparenz bezüglich der menschen- und umweltrechtlichen Risiken einen weiteren Blickwinkel auf die Themen der Versorgungssicherheit, Innovation, Kosteneffizienz und wirtschaftliche Risiken. Mittels eines erweiterten Blicks auf diese Anforderung, wird die Umsetzung des Gesetzes ein Multiplikator zur Optimierung des gesamten Lieferantennetzwerks.
Um die Chancen und Herausforderungen des LkSGs gemeinsam anzugehen, hat das PwC LkSG Center of Excellence (CoE) das „Netzwerk der Menschenrechtsbeauftragten & Allies“ initiiert. In diesem Forum teilen wir Best Practices und diskutieren Erkenntnisse aus verschiedenen Branchen zu den gesetzlichen Anforderungen, Handreichungen und Entwicklungen. Gestartet sind wir im März 2023, jetzt wächst das Netzwerk und die Interaktion! Werden Sie Teil unseres Netzwerks und diskutieren Sie mit – unsere Host: Daniela Hanauer und wir aus dem CoE freuen uns auf Sie!
Das Gesetz enthält umfangreiche Pflichten zur Sorgfalt in Bezug auf Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, zum unternehmensinternen Beschwerdeverfahren sowie zur Dokumentations- und Berichtspflicht. § 2 des Lieferkettensorgfaltsplfichtengesetzes verdeutlicht, auf welche Menschenrechte sich die Sorgfaltspflichten beziehen: Dort werden unter anderem die Unversehrtheit von Leben und Gesundheit, der Schutz von Kindern und Freiheit von Kinderarbeit sowie die Freiheit von Sklaverei und Zwangsarbeit genannt.
Mit der neuen Gesetzgebung, die auch auf europäischer Ebene diskutiert wird, steigen die Anforderungen an das Compliance- und Risikomanagement-System in der deutschen Wirtschaft und in anderen Europäischen Ländern deutlich. Deutsche Unternehmen und Tochterunternehmen ausländischer Firmen in Deutschland, die ihre Prozesse und Abläufe nicht an die bevorstehenden Gesetzesänderungen anpassen, gehen ein hohes finanzielles und reputatives Risiko ein.
Dieses Risiko entsteht insbesondere durch:
Um das Risiko eines Verstoßes gegen das Sorgfaltspflichtgesetz möglichst gering zu halten, muss sich die Wirtschaft mitsamt aller Verpflichteten rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten und so eine nachhaltige Entwicklung vorantreiben.
Deutsche Unternehmen müssen handeln und sich auf die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorbereiten. Bei der Vorbereitung auf die Umsetzung des Sorgfaltspflichtengesetzes und die bevorstehende EU-Gesetzgebung stellen sich betroffene Unternehmen vor allem die folgenden Fragen:
Doch wie lassen sich die umwelt- und menschenrechtlichen Risiken für die Gesellschaft, die Umwelt und das eigene Unternehmen reduzieren?
Aus unserer Erfahrung kommt es auf drei Dinge an:
Damit Sie sich schnell eine Übersicht verschaffen können, wo Sie stehen, haben wir einen Sorgfaltspflichten-Compliance-Quick-Check entwickelt. Über dieses Assessment können Sie mit wenig Aufwand und in kurzer Zeit den aktuellen Reifegrad Ihrer Compliance mit den menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten einschätzen und Ihre wichtigsten Handlungsfelder identifizieren.
Bei der Ausgestaltung dieser Handlungsfelder im eigenen Geschäftsbereich sowie in der globalen Lieferkette können unsere Expert:innen Sie tatkräftig unterstützen. Mit unseren eigens entwickelten Tools „Know your Business Partner“ und „Sustainability Tracker“ helfen wir Ihnen dabei, die relevanten Risiken entlang der gesamten Lieferkette strukturiert und effizient abzufragen. Zudem eröffnen wir Ihnen die Möglichkeit zu einem kontinuierlichen Monitoring.
„Durch einen effizienten und integrativen Einsatz von vorhandenen Tools sowie eine spezifische Ergänzung der Systeme zur Erfüllung der Anforderung, ist es möglich der aufkommenden Komplexität der Aufgabe entgegen zu treten.“
Was passiert, wenn sich bei einem Zulieferer im Ausland erhöhte Risiken abzeichnen oder Hinweise über Verstöße gegen die Menschen- und Umweltrechte bekannt werden, etwa über ein Hinweisgebersystem, zivilgesellschaftliche Organisationen oder die Medien? In diesem Fall können wir Sie jederzeit mit unseren Dienstleistungen beim Umgang mit der Krise und beim Planen der gesetzlich vorgeschriebenen Abhilfemaßnahmen unterstützen.
Für uns ist die neue Regulatorik ein Mittel, um eine fundamentale Problemstellung von Unternehmen zu lösen: Transparency & Trust in Sustainable Supply Chains
Mit einem pragmatischen Ansatz unterstützen wir Sie bei der Entwicklung und Gestaltung Ihrer Compliance mit den menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten. Ob bei der Konzeptionierung der Managementsysteme, bei der Kommunikation der Grundsatzerklärung oder der konkreten Umsetzung von Abhilfemaßnahmen im Krisenfall – unsere Expert:innen stehen Ihnen mit zuverlässiger Beratung und Information zur Seite.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist da! Sind Sie vorbereitet? Das LkSG stellt Unternehmen derzeit vor zahlreiche Herausforderungen – von der Prüfung globaler Lieferketten im Hinblick auf die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten bis hin zu umfangreichen Risikoanalysen. Aber worauf kommt es bei der Umsetzung an? In unserer Webcastreihe gibt’s die Antworten! Unsere Expert:innen erklären ab dem 23. Februar jeden letzten Donnerstag im Monat alles Wissenswerte rund um die drängendsten Fragen, mit denen sich Unternehmen aller Branchen und Supply-Chain-Stufen ab sofort beschäftigen müssen.
Mit der Software „Check Your Value Chain“ lassen sich die Anforderungen aus dem Lieferkettensorgsfaltspflichtengesetz mit überschaubarem Ressourcenaufwand effizient lösen – bei voller Risikotransparenz.
Sie wollen LkSG-Projekte zielgerichtet durchführen? In unserem Whitepaper zeigen wir Ihnen basierend auf acht Umsetzungsdimensionen, wie Sie LkSG-Projekte im Kontext Ihrer Risikomanagementsysteme erfolgreich durchführen können.
Nachhaltige Lieferketten sind für Unternehmen der Schlüssel, um auf wechselnde Umwelteinflüsse vorbereitet zu sein. Unser Experte Jan Herrmann wirft einen Blick in die Zukunft des Supply-Chain-Managements: Im Einkauf sind globale, regionale und lokale Effekte deutlich zu spüren – noch bevor sie andere Unternehmensbereiche betreffen. Genau deshalb ist der Aufbau einer nachhaltigen Supply Chain so wichtig. Mehr dazu im Video!
„Unternehmen, die sich jetzt mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, verringern ihr Compliance-Risiko eines Verstoßes gegen das Lieferkettensorgsfaltspflichtengesetz und können die Chance nutzen, ihre Supply Chain verantwortungsvoll und zukunftssicher aufzustellen!“