So gestalten Sie die Zukunft der Finanzindustrie – nachhaltig und zukunftsfähig

Sustainable Finance

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Christoph Schellhas
Financial Services Sustainability Lead bei PwC Deutschland
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Von der Erfüllung regulatorischer Pflichten hin zu nachhaltigen Wettbewerbsvorteilen

Regulatorische Anforderungen und aufsichtsrechtliche Erwartungen an das Nachhaltigkeitsreporting und Risikomanagement stellen Finanzinstitute vor Herausforderungen, bieten jedoch auch Chancen. Denn Sustainability Reporting ist weit mehr als eine reine Compliance-Übung. Nachhaltigkeitsdaten können einen strategischen Mehrwert liefern und die Profitabilität und Resilienz Ihres Finanzinstituts steigern. Nur wer Nachhaltigkeitsfaktoren in Strategie, Governance, Produkte, Risikomanagement, Reporting und Steuerung integriert, kann sein Unternehmen zukunftsorientiert und resilient aufstellen.

Diesen Transformationsgedanken verfolgt auch die Europäische Union: Sie hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 Net Zero zu erreichen und die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der CO2-Ausstoß in allen Sektoren – von Industrie und Energie über Verkehr bis Landwirtschaft – gesenkt werden.

Eine der drei Prioritäten des im Januar 2025 veröffentlichten EU-Wettbewerbsfähigkeitskompasses ist die Integration der Dekarbonisierung in die Handels- und Wirtschaftspolitik.

Die Investitionen sollen dabei zum einen aus der öffentlichen Hand kommen und zum anderen aus dem Finanzsektor. Die globale Finanzwirtschaft spielt als Risikomanager, Kreditgeber, Versicherer und Investor eine große Rolle, um die Wirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Die EU hat genau das erkannt und mit dem Ziel, Finanzströme durch mehr Transparenz, Standardisierung und verbessertes Risikomanagement in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten umzulenken, weitreichende Regulierungen umgesetzt. Dazu gehören die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), die EU-Taxonomie-Verordnung, die Offenlegungsverordnung für nachhaltige Finanzprodukte (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) sowie die Capital Requirements Regulation (CRR). Hinzu kommt, dass die europäischen Finanzaufsichtsbehörden Nachhaltigkeitsrisiken als systemisch erkannt haben und es umfangreiche Anforderungen an das ESG-Risikomanagement gibt.

Unsere Expert:innen unterstützen Unternehmen der Finanzindustrie nicht nur bei der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen, sondern auch bei der Erarbeitung von Transitionsstrategien sowie der Anpassung der internen Prozesse, um Nachhaltigkeitsdaten zu erheben, zu verarbeiten und zu steuern.

Unser Serviceportfolio im Überblick

Wir unterstützen Sie bei allen Reporting-Vorgaben.

Wir verhelfen Ihnen zu einem fundierten Nachhaltigkeitsrisikomanagement.

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen Klimastrategien und Transitionspläne.

Wir bieten Ihnen strategische Beratung zur Erreichung Ihrer Nachhaltigkeitsziele.

Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen.

Wir unterstützen Sie beim Thema Umwelt- und Naturschutz mit Analysen und Strategien.

Wir integrieren nachhaltige Technologien in Ihre Prozesse.

Wir bieten umfassende Audit-Dienstleistungen für die Umsetzung Ihrer Nachhaltigkeitsziele.

Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung wachsender Risiken des Klimawandels.

Wir begleiten Sie bei der nachhaltigen Transformation Ihrer Gebäude- und Infrastrukturportfolios.

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Die wichtigsten Regulierungen im Überblick

Diese Richtlinie umfasst weitgehende Berichtspflichten zu Risiken und Chancen sowie Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit verschiedenen Nachhaltigkeitsthemen (unter anderem Klima, Biodiversität, Soziales, Governance) für Finanzinstitute und sieht eine Prüfpflicht vor. Hierfür entwickelt die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards, die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese weisen eine hohe Detailtiefe auf und wenden das Prinzip der doppelten Materialität an.

Haben Sie effiziente interne Prozesse zur Nachhaltigkeitsdatenerhebung und zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse? Nutzen Sie die Nachhaltigkeitsdaten zur strategischen Steuerung?

Mit der Taxonomie-Verordnung hat die Europäische Kommission ein einheitliches EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten entwickelt. Das Ziel besteht darin, für Investoren Transparenz zu schaffen. Taxonomie-konforme Investitionen müssen drei Kriterien erfüllen: Sie müssen einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele der EU leisten, dürfen keinem dieser Ziele signifikanten Schaden zufügen und müssen die sozialen Mindeststandards einhalten.

Nutzen Sie Ihre Taxonomiedaten bereits für die strategische Steuerung im Portfoliomanagement?

Die CRR ist die zentrale Regulierung zur Stärkung der Stabilität und Transparenz des europäischen Bankensektors. Die CRR III finalisiert die Basel-III-Regulatorik in der EU und erweitert den europäischen Aufsichtsrahmen unter anderem um verbindliche ESG-Anforderungen sowie um Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) zum Management von ESG-Risiken.

Während ESG-Offenlegungspflichten bisher nur für große, kapitalmarktorientierte Institute galten, sind nun alle CRR-Institute zur Offenlegung von ESG-Risiken verpflichtet.

Ergänzend konkretisieren die EBA-Leitlinien (EBA/GL/2025/01) die Anforderungen an den Umgang mit ESG im Risikomanagement inklusive der Governance, Strategie und Risikosteuerung. ESG-Risiken sind über alle Zeithorizonte hinweg in das Risikomanagement zu integrieren – dies spiegelt sich vor allem in den Materialitäts- und Szenarioanalysen, CRD-basierten Transitionsplänen sowie der Einbindung in den Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) und den Internal Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP). 

Sind Sie darauf vorbereitet, ESG-Risiken künftig vollständig offenzulegen, im Rahmen des Meldewesens zu berichten und in Ihr Risikomanagement gesamthaft zu integrieren?

Die Offenlegungsverordnung für nachhaltige Finanzprodukte (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) soll für Anleger Transparenz über die ESG-Kriterien von Finanzprodukten schaffen, nachhaltige Geldanlagen fördern und Greenwashing verhindern. Durch die Erweiterung der Markets in Financial Instruments Directive II (MiFID II) um den Aspekt der Nachhaltigkeit wird es für Unternehmen aus der Finanzindustrie in der Anlageberatung verpflichtend, den Kunden auch nach seinen Nachhaltigkeitspräferenzen zu fragen.

Haben Sie bereits ein nachhaltiges Produktportfolio?

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), auch bekannt als EU-Lieferkettenrichtlinie, verpflichtet Unternehmen, Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten- und Wertschöpfungsketten zu implementieren. Hierzu müssen sie Prozesse und Standards etablieren, um tatsächliche oder potenzielle Risiken und Schäden für Menschenrechte und Umwelt zu identifizieren, zu bewerten und zu verringern. 

Sind Sie auf die Analyse Ihrer vorgelagerten Wertschöpfungskette vorbereitet? 

Die überarbeitete Richtlinie (EU) 2024/1275 zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden trat im Mai 2024 in Kraft und muss bis spätestens Mai 2026 in nationales Recht überführt werden. Ziel ist die schrittweise Dekarbonisierung des europäischen Gebäudebestands und eine verbesserte Transparenz zu Energieeffizienz und Emissionen.

Zu den zentralen Neuerungen zählen Mindeststandards für die Energieeffizienz (MEPS) bestehender Gebäude, die Einführung des EU-Gebäudepasses sowie Anforderungen an Nullemissionsgebäude für alle Neubauten ab 2030 (öffentliche Gebäude ab 2028). Ergänzend sieht die EPBD nationale Gebäuderenovierungspläne, Renovierungsquoten für die energieärmsten Gebäude und die Integration erneuerbarer Energien, Ladeinfrastruktur und Gebäudeautomation vor. Mitgliedstaaten können Ausnahmen für denkmalgeschützte oder technisch nicht sanierbare Gebäude vorsehen.

Sind Sie auf die Umsetzung der EPBD-Anforderungen vorbereitet – insbesondere in Bezug auf Energieeffizienz, Sanierungsstrategie und Portfoliobewertung Ihrer Gebäude?

Unsere Industrieexpertise im Überblick  

ESG in Banking, Insurance, Asset & Wealth Management und Real Assets

Die Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit und Resilienz sind komplex und variieren zudem von Branche zu Branche – je nachdem, ob Sie im Sektor Banking, Insurance, Asset & Wealth Management oder Real Asset tätig sind. So stehen Sie im Banking vor Fragen der Integration von ESG-Kriterien in die Kreditvergabe, während im Asset & Wealth Management das Management von Nachhaltigkeitsrisiken im Anlageportfolio im Vordergrund steht. Auch wenn Versicherungen zu den größten Investoren zählen, gibt es Besonderheiten im Underwriting und der Schadenregulierung mit der Möglichkeit, im Produktportfolio Nachhaltigkeitsanreize zu setzen. Im Real Asset-Bereich spielen Investitionen in Immobilien aus Nachhaltigkeitssicht eine besondere Rolle, da der Immobiliensektor eine starke Abhängigkeit von Natur und Ökosystemen aufweist und gleichzeitig negative Auswirkungen auf die Biodiversität verursacht.

Um Sie bestmöglich bei der Umsetzung der umfangreichen Regularien und der Erreichung Ihrer Klimaziele unterstützen zu können, stehen Ihnen unsere Expert:innen aus den jeweiligen Branchen jederzeit zur Verfügung.

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„Nutzen Sie die wirtschaftlichen Chancen im Nachhaltigkeitsbereich und setzen Sie eigene Akzente zur strategischen Steuerung.“

Christoph Schellhas,Partner, Financial Services Sustainability Lead bei PwC Deutschland

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