Regulatorischer Hintergrund
UN und EU als Treiber einer nachhaltigen Entwicklung
Grundlage des EU-Aktionsplans sind die politischen Zielsetzungen der Vereinten Nationen, insbesondere die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und das Pariser Klimaschutzabkommen. Beides wurde im Jahr 2015 beschlossen und die Umsetzung während der vergangen Jahre in verschiedenen Gremien und Expertengruppen besprochen. Vor dem Hintergrund dieser Vereinbarungen hat sich die EU auf die Einhaltung folgender Klima- und Energieziele bis 2030 verpflichtet:
- Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990
- Erhöhung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen auf mindestens 32 Prozent
- Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 32,5 Prozent
Um diese Ziele zu erreichen, muss die EU immense Investitionen tätigen. So soll der Umbau des Energie-, Verkehrs-, Wasser- und Abfallsektors laut Europäischer Investitionsbank jährlich rund 270 Milliarden Euro kosten. Bei der Bereitstellung dieser Mittel soll sich der Finanzsektor, dessen globales Volumen mehr als 100 Billionen Euro beträgt, in Zukunft stärker engagieren. Zentral ist dabei die Aufgabe, die Finanzierungen fokussiert in nachhaltige Investitionen zu lenken.
Der EU-Aktionsplan
Die Rolle des Finanzsektors: Mehr Geld für den Klimaschutz
Unter der Leitung der Europäischen Kommission ist bereits ein Aktionsplan für die Finanzwirtschaft erarbeitet worden. Dieser richtet sich an drei zentralen Nachhaltigkeitszielen aus:
- Die Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu nachhaltigen Investments,
- die angemessene Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement und
- die Förderung von Transparenz zur besseren Bewertung einer langfristigen Wertschöpfung.
Die Umsetzung des EU-Aktionsplans erfolgt in den kommenden Jahren schrittweise über mehrere europäische Gesetzesinitiativen. Erste regulatorische Indikationen lassen sich jedoch schon heute ablesen. So wird sowohl die MiFID-II- als auch die IDD-Richtlinie um wichtige Nachhaltigkeitsaspekte bei der Anlageempfehlung ergänzt. Darüber hinaus soll es auch zu einigen regulatorischen Neuerungen kommen.
Als zentraler Baustein des EU-Aktionsplans werden hier die folgenden drei Legislativvorschläge diskutiert:
- Taxonomie-Verordnung: Einführung eines einheitlichen Klassifizierungssystem zur Bemessung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten auf der Grundlage vorwiegend quantitativer Kriterien
- Disclosure-Verordnung: Ausbau der Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit Anlageentscheidungen und deren Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft
- Benchmark-Verordnung: Einführung der „EU Climate Transition Benchmark“ und der „EU Paris-aligned Benchmark“ sowie neuer ESG-Faktoren für Indexanbieter
Von Seiten der Bundesregierung gab es zu den Vorschlägen der EU bereits deutlichen Zuspruch. Es bestehe das Ziel, Deutschland zu einem führenden Standort für Sustainable Finance werden zu lassen. Sowohl die Einberufung eines Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung als auch konkrete Handlungsempfehlungen des Sustainable-Finance-Beirats der Bundesregierung unterstreichen dieses Vorhaben.
Auch die BaFin hat bereits mehrere Publikationen zu dem Thema veröffentlicht. Die regulatorischen Anforderungen des EU-Aktionsplans werden weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeiten aller Finanzmarktakteure haben. Auch wenn diese Auswirkungen derzeit noch nicht final abgeschätzt werden können, sollten sich Banken und Versicherungen schon heute mit den vorhersehbaren Veränderungen beschäftigen. Die Sustainable-Finance-Experten von PwC beraten Sie bei der Erarbeitung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen.
Der Europäische Green Deal
Fahrplan für nachhaltiges Wachstum
Neben dem EU-Aktionsplan wird auch der von der Kommission angekündigte „Europäische Green Deal“ weitreichende Auswirkungen auf den Finanzsektor haben. Zwar steht noch nicht genau fest, welche Regularien im Zusammenhang mit dem Green Deal für die Finanzmärkte zu erwarten sind. Sicher ist jedoch, dass er das europäische Wirtschaftssystem grundlegend verändern wird. Als Fahrplan für ein nachhaltiges Wachstum sieht der Green Deal unter anderem eine Senkung des CO2-Ziels auf mindestens 50 Prozent bis 2030 (derzeit liegt das Ziel bei 40 Prozent), ein europäisches Klimaschutzgesetz sowie Maßnahmen zur sauberen Energieversorgung, kreislauforientierten Wirtschaft, nachhaltigen Mobilität, Agrarpolitik und Biodiversität vor.
Das Investitionsprogramm umfasst ein Volumen von rund einer Billion Euro. Ohne den Privatsektor wird eine solche Summe nicht zu stemmen sein. Deshalb soll das europäische Finanzsystem verstärkt auf grüne Investitionen umgestellt werden. Es ist also davon auszugehen, dass der Europäische Green Deal eine Vielzahl weiterer, verschärfender Regularien mit sich bringen wird. Sustainable Finance bietet Finanzdienstleistern auch hier die Möglichkeit, sich rechtzeitig vorzubereiten.