Von der Erfüllung regulatorischer Pflichten hin zu nachhaltigen Wettbewerbsvorteilen
Regulatorische Anforderungen und aufsichtsrechtliche Erwartungen an das Nachhaltigkeitsreporting und Risikomanagement stellen Finanzinstitute vor Herausforderungen, bieten jedoch auch Chancen. Denn Sustainability Reporting ist weit mehr als eine reine Compliance-Übung. Nachhaltigkeitsdaten können einen strategischen Mehrwert liefern und die Profitabilität und Resilienz Ihres Finanzinstituts steigern. Nur wer Nachhaltigkeitsfaktoren in Strategie, Governance, Produkte, Risikomanagement, Reporting und Steuerung integriert, kann sein Unternehmen zukunftsorientiert und resilient aufstellen.
Diesen Transformationsgedanken verfolgt auch die Europäische Union: Sie hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 Net Zero zu erreichen und die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der CO2-Ausstoß in allen Sektoren – von Industrie und Energie über Verkehr bis Landwirtschaft – gesenkt werden.
Eine der drei Prioritäten des im Januar 2025 veröffentlichten EU-Wettbewerbsfähigkeitskompasses ist die Integration der Dekarbonisierung in die Handels- und Wirtschaftspolitik.
Die Investitionen sollen dabei zum einen aus der öffentlichen Hand kommen und zum anderen aus dem Finanzsektor. Die globale Finanzwirtschaft spielt als Risikomanager, Kreditgeber, Versicherer und Investor eine große Rolle, um die Wirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Die EU hat genau das erkannt und mit dem Ziel, Finanzströme durch mehr Transparenz, Standardisierung und verbessertes Risikomanagement in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten umzulenken, weitreichende Regulierungen umgesetzt. Dazu gehören die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), die EU-Taxonomie-Verordnung, die Offenlegungsverordnung für nachhaltige Finanzprodukte (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) sowie die Capital Requirements Regulation (CRR). Hinzu kommt, dass die europäischen Finanzaufsichtsbehörden Nachhaltigkeitsrisiken als systemisch erkannt haben und es umfangreiche Anforderungen an das ESG-Risikomanagement gibt.