Ihr Experte für Fragen
Martin Weirich
Partner, AWM Consulting, ESG AWM Lead bei PwC Deutschland
E-Mail
Nachhaltige Kapitalanlagen spielen für Vermögensverwalter eine immer wichtigere Rolle. Ob als Abgrenzung zum Wettbewerb, zur Verbesserung des Risikomanagements, der Erschließung neuer Geschäftsfelder oder bei der Berücksichtigung kommender EU-Regularien – ESG und Sustainable Finance sind die Leitplanken einer neuen und nachhaltigen Finanzwirtschaft. Besonders deutlich zeigt sich dies im Umgang mit Privatkunden, die bei ihren Investments zunehmend auf ökologische und soziale Auswirkungen sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung achten – die sogenannten ESG-Kriterien: Environment, Social und Governance.
Asset Manager, die Sustainable Finance und ESG in ihr Geschäftsmodell aufnehmen, leisten damit nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz. Sie können so auch ihren Unternehmenserfolg verbessern, indem sie Anlagerisiken reduzieren und Erträge verbessern. Rekordzuflüsse bei nachhaltigen Fonds bestätigen diese Einschätzung. Durch die Verabschiedung der ausstehenden EU-Regularien in den kommenden Jahren wird sich die Entwicklung noch einmal beschleunigen.
„Neben den zukünftigen regulatorischen Anforderungen sehen wir eine steigende Nachfrage bei Investoren nach ESG-Investmentstrategien. Diese Entwicklung bietet unseren Kunden große Chancen, zusätzliche Ertragspotenziale zu realisieren und Marktanteile zu sichern.“
Mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens im Jahr 2015 hat sich die EU zur Einhaltung weitreichender Klima- und Energieziele verpflichtet. Bei der Umsetzung dieser Ziele kommt den Finanzmärkten eine wichtige Rolle zu. Als Kapitalgeber sollen sie das Investitionsprogramm der EU unterstützen. Dazu hat die EU neue Nachhaltigkeitsziele für die Finanzdienstleister aufgestellt und deren Ausführung in der Form eines Aktionsplans beschlossen. Der EU-Aktionsplan umfasst zehn Initiativen, die allesamt drei Ziele verfolgen:
Die Umsetzung des EU-Aktionsplans soll in den kommenden Jahren über mehrere Gesetzesinitiativen geschehen. So wird ein rechtlich bindender Rahmen für alle Finanzmarktakteure geschaffen. Unsere Experten sind mit den geplanten Initiativen vertraut und können Ihnen schon heute dabei helfen, die nötigen Schritte zur Einhaltung der Regulatorik vorzubereiten.
Für Asset Manager stellen die regulatorischen Anforderungen des Aktionsplans allerdings nur einen ersten Schritt in Sachen Nachhaltigkeit dar. Um sich im Wettbewerb von Konkurrenten abzuheben, müssen ambitioniertere Ziele formuliert und eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt werden. Das gilt im besonderen Maße für das Geschäft mit Privatkunden, die sich bei Anlagen zunehmend an ethischen Maßstäben orientieren. Vermögensverwalter, die hier nur das Mindestmaß der ESG-Kriterien erfüllen, gehen ein großes Risiko ein. Wer dagegen frühzeitig auf die geänderte Nachfrage reagiert und die Entwicklung von nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen vorantreibt, kann neue Kundensegmente und zusätzliche Ertragspotenziale erschließen.
Der Bürobetrieb, Dienstreisen und die Beschaffung sind geeignete Stellschrauben, um schnelle Fortschritte bei der Reduktion von Treibhausgasemissionen und Umweltbelastungen zu erzielen. Doch auch im Kerngeschäft sollte im Sinne der Sustainable Finance gehandelt und auf die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten und Dienstleistungen geachtet werden. Wer sein Geschäftsmodell jetzt anpasst, kann noch immer von einem First-Mover-Vorteil profitieren. Für eine individuelle Beratung können Sie jederzeit unsere Experten kontaktieren, die sowohl über die nötige Erfahrung als auch über das richtige Netzwerk im ESG-Bereich verfügen.
„Wem es gelingt, ESG in allen Bereichen der Unternehmens-DNA zu verankern, wird von Kunden glaubwürdig als ESG Asset Manager wahrgenommen.“
Der EU-Aktionsplan umfasst eine Reihe regulatorischer Anpassungen und Neuerungen, die in den kommenden Jahren von der Europäischen Kommission beschlossen werden sollen. Derzeit wird die Umsetzung allerdings noch von verschiedenen Gremien und Expertengruppen der EU diskutiert. Dabei stehen folgende Maßnahmen im Mittelpunkt der Diskussion:
Mit der Taxonomie-Verordnung will die Europäische Kommission ein einheitliches EU-Klassifizierungssystem zur Bemessung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten schaffen. Wirtschaftliche Aktivitäten sollen nach vorwiegend quantitativen Kriterien und Mindeststandards bewertet werden.
Ziel der Offenlegungs-Verordnung ist es, Anlegern die Entscheidung für ein nachhaltiges Finanzprodukt durch ein höheres Maß an Transparenz zu erleichtern. Dazu sollen die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten im Beratungsprozess offengelegt und mögliche Nachhaltigkeitsrisiken in die Bewertung mit einbezogen werden. Diese Offenlegungen haben auf Webseiten, in periodischen Berichten und in vorvertraglichen Informationen (z.B. Fondsprospekten) zu erfolgen.
Des Weiteren wird die Veröffentlichung aktueller Entwürfe des Level 2 Konsultationspapiers große Herausforderungen auf Ebene des Asset Managers in Bezug auf „Principle Adverse Impacts“ und das diesbezügliche Reporting mit sich bringen.
Die Anforderungen der MiFID II-Geeignetheitsprüfung sollen modifiziert und um eine Feststellung der Präferenzen der Anleger ergänzt werden. Da es vor der Verabschiedung dieser Anpassung voraussichtlich zu einer Abstimmung mit der Offenlegungs-Verordnung kommt, ist davon auszugehen, dass die Bearbeitung des Vorschlags noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.
Neben der MiFID II gibt es weitere Änderungsvorschläge bei den Texten der OGAW und der AIFMD-Level-2-Verordnung. Hier soll es zu einer stärkeren Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken kommen. Die Änderungen würden alle Verwaltungsgesellschaften, AIF- und OGAW-Firmen dazu verpflichten, Prozesse und Ressourcen zu überprüfen und Nachhaltigkeitsrisiken in die Risikomanagementprozesse einzubeziehen.
Mit der „Climate Transition Benchmark“ und der „Paris-aligned Benchmark“ soll die bereits existierende Benchmark-Verordnung der EU um zwei weitere, klimabezogene Maßstäbe ergänzt werden. Die beiden Benchmarks würden Indexanbieter künftig zu einer Offenlegung der Berücksichtigung von ESG-Faktoren verpflichten. Ein weiterer wichtiger Schritt zur Schaffung von Transparenz bei Finanzprodukten.
Die BaFin zählt Sustainable Finance zu einem ihrer vier Aufsichtsschwerpunkte 2020 und unterstreicht dies durch die Veröffentlichung ihres Merkblatts zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. Erklärtes Ziel des Merkblatts ist die ganzheitliche Aufnahme von Nachhaltigkeitsrisiken in die Geschäfts- und Risikostrategie aller von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen.
Obwohl das Merkblatt von der BaFin vorerst als Kompendium unverbindlicher Verfahrensweisen (Good-Practice-Ansätze) angesehen wird und keine konkreten Prüfungsanforderungen formuliert, existiert durch den Bezug auf MaRisk, MaGo und KAMaRisk eine gewisse Prüfungsrelevanz. Die dort konkretisierten gesetzlichen Vorgaben sind in jedem Fall zu beachten, das heißt, alle wesentlichen Risiken sind zu identifizieren, zu bewerten, zu überwachen, zu steuern und zu kommunizieren.
Die französische Kapitalmarktaufsichtsbehörde AMF (Autorité des Marchés Financiers) setzt mit der Position-Recommendation Doc 2020-03 „Informations à fournir par les placements collectifs intégrant des approches extra-financières“ Mindeststandards für den Vertrieb von Fonds an Retail-Kunden in Frankreich. Demnach dürfen ab November 2020 nur Fonds mit restriktiven und signifikanten Anlagekriterien als nachhaltige Finanzprodukte vermarktet werden. Die strengen Transparenzregeln müssen sowohl in den regulatorischen Dokumenten als auch in den Marketingunterlagen berücksichtigt werden.
„Profitieren Sie angesichts der Komplexität des EU-Aktionsplans von unserem ebenso eingespielten wie leistungsstarken und interdisziplinären Team, welches über praxiserprobte Kenntnisse des EU-Aktionsplans verfügt und von Experten aus allen relevanten Bereichen sowie Regionen unterstützt wird.“
Obwohl weitgehend Einigkeit besteht, dass das von der Europäischen Kommission angestrebte Paket von ESG Regularien und Initiativen für einen Wandel hin zu einer neuen und nachhaltigen Finanzwirtschaft wichtig ist, wird es noch eine Weile dauern, bis der Rechtsrahmen dafür vollständig ist. Um sich im Dschungel der neuen Initiativen zurecht zu finden, soll Ihnen die Übersicht der angekündigten Maßnahmen und unsere indikative Einschätzung des Umsetzungszeitsplans eine Orientierungshilfe bieten.
Das Asset Management-Team von PwC bietet maßgeschneiderte Beratungsleistungen an, um Sie bei der Umsetzung der Regularien oder einer Neuausrichtung ihres Geschäftsmodells zu unterstützen. Schwerpunkte unserer Beratung sind die folgenden Themenbereiche:
„Die Abhängigkeiten und der Komplexitätsgrad der neuen Anforderungen, die an Asset Manager sowohl durch die europäische als auch die deutsche Aufsicht gestellt werden, erfordern eine integrierte Betrachtungsweise. Im Fokus des Gesetzgebers stehen hier insbesondere die Transparenz und die ausgewogene Darstellung bzw. Berücksichtigung von Chancen und Risiken.”
Unsere Experten begleiten Sie bei der Umsetzung, Einhaltung und Überwachung einer individuell angepassten ESG-Strategie mit einem professionellen Netzwerk und der langjährigen Erfahrung unseres Unternehmens: Transform Asset Management into a sustainable business!
Der Klimawandel und seine Folgen beeinflusst die Finanzindustrie enorm, aber wie wirken sich die damit verbundenen Risiken und Chancen finanziell auf die Portfolien von Asset Managern und Asset Ownern aus? Den Webcast können Sie sich hier ansehen. Viel Spaß beim Zuschauen. Bei Fragen, wenden Sie sich an de_info_climate_excellence@pwc.com.
In unserer aktuellen Publikation erhalten Sie weitere Einblicke in die Auswirkungen der erwarteten ESG-Anforderungen auf Asset Manager.
Partner, Financial Services Sustainability Consulting Lead, Banking and Asset Management Sustainability Co-Lead, PwC Germany