CO₂-Grenzausgleichsmechanismus „CBAM“

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Emanuel Chibesakunda, Partner Sustainability Services bei PwC Deutschland

Emanuel Chibesakunda
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Was ist CBAM?

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM, z. Dt. CO₂-Grenzausgleichsmechanismus) fordert von Unternehmen in der EU, die Aluminium, Zement, Strom, Düngemittel, Eisen, Stahl oder Wasserstoff importieren, dass einhergehende Kohlendioxidemissionen, die in den Importen dieser Produkte aus Ländern außerhalb der EU enthalten sind, gemeldet und ausgeglichen werden müssen.

Seit Beginn der Übergangsphase im Oktober 2023 gilt eine Meldepflicht für Importeure. Berichtet werden müssen unter anderem die entstehenden Emissionen pro Tonne der importierten Waren. Die Kompensation der Emissionen, die den Kauf sogenannter CBAM-Zertifikate nach sich zieht, wird nach Ende der Übergangsphase (ab Januar 2026) beginnen.

Für Unternehmen verursacht CBAM zwei Arten von Kosten:

  1. CBAM-Zertifikate, deren Preis auf dem EU-Emissionshandelssystem (ETS) basiert
  2. die Sammlung und Berichterstattung emissionsbezogener Daten

„CBAM ist ein wichtiger Hebel auf dem Weg Europas zum ersten klimaneutralen Kontinent. Unternehmen sollten sich jetzt darauf vorbereiten, dass ab 2026 weitere Produkte unter CBAM fallen, um das übergeordnete Green Deal Ziel ,Net Zero bis 2050‘ zu erreichen.“

Emanuel Chibesakunda,Partner im Bereich Nachhaltigkeitsberatung bei PwC Deutschland

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Die Übergangsphase von CBAM

Für jede Produktart und jeden Lieferanten, die unter die CBAM-Verordnung fallen, müssen Importeure während der Übergangsphase quartalsweise Berichte sowohl über direkte als auch über indirekte Emissionen vorlegen. Da für die Berichterstattung noch keine CBAM-Zertifikate erforderlich sind, entstehen während der Übergangsphase keine mit dem Kauf von Zertifikaten verbundenen Kosten. Die Berichterstattung ist jedoch verpflichtend.

Darüber hinaus ist zu betonen, dass die Umsetzung der Berichterstattung erste Schätzungen zukünftig zu erwartender Kosten im Zusammenhang mit Emissionen im Hinblick auf Verträge, Wiederverkaufspreise und die Auswahl von Lieferanten ermöglicht.

Schrittweise Implementierung von CBAM

Wie wir Sie unterstützen

Identifizierung von Produkten

Anhand der historischen Daten des Unternehmens können wir analysieren, ob die Produkte des Unternehmens unter die CBAM-Verordnung fallen. Die Analyse setzt voraus, dass die Zolltarifnummern der importierten Waren korrekt ermittelt wurden. Wir unterstützen Sie auch bei der Produktklassifizierung und Prozessentwicklung, damit Sie Ihre eigenen Produkte in Zukunft selbst klassifizieren können.

Datensammlung für die CBAM-Berichterstattung

Die CBAM-Berichterstattung erfordert, dass Unternehmen Emissionsdaten von Lieferanten und Herstellern ermitteln. Aus diesem Grund müssen die Vertragsklauseln der Unternehmen möglicherweise geändert werden, um sicherzustellen, dass die Lieferanten und Hersteller dem Käufer die erforderlichen Informationen für die Berichterstattung zur Verfügung stellen.

Über unsere lokalen Netzwerkgesellschaften außerhalb der EU können wir die Datenerfassung erleichtern und bei der Anpassung von Vertragsklauseln helfen. Zur Unterstützung von Unternehmen haben wir eine Berichtslösung entwickelt, den „Trade Data Hub“, der die Datenerfassung automatisiert und Hersteller und Lieferanten befähigt, die erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen.

Trade Data Hub – unser CBAM-Reporting-Tool

Mit dem „Trade Data Hub“ kann Ihr Unternehmen die CBAM-bezogenen Kosten durch die Automatisierung der emissionsbezogenen Datenerfassung und der CBAM-Berichterstattung senken. Als zusätzlicher Service kann unser Tool mit dem ERP-System des Unternehmens verbunden werden, was eine Echtzeitüberwachung der Importe des Unternehmens und der mit den Lieferketten verbundenen Kosten ermöglicht.

Mit einem Add-on kann Ihr Unternehmen die Warenströme und Akteure ermitteln, deren Kosten in Ihren Lieferketten berücksichtigt werden müssen, sowie die zukünftigen Ausgaben im Zusammenhang mit Emissionen erfassen. Darüber hinaus können Sie die mit den Lieferketten verbundenen CBAM-Kosten mit unserem Tool „Global Rate Finder“ eingehender analysieren, um potenzielle Änderungen in der Lieferkette vorzunehmen.

Implementierungsphase von CBAM

Ab dem 1. Januar 2026 müssen Emissionen kompensiert werden, die bei der Herstellung der importierten Waren entstehen. Dies geschieht durch den Erwerb von CBAM-Zertifikaten. Weiterhin muss bis zum 31. Mai jedes Jahres eine CBAM-Erklärung abgegeben werden, die Angaben zu den Einfuhrmengen und den entsprechenden CO₂-Emissionen pro Tonne Warenart enthält. Wenn der Carbon Border Adjustment Mechanism vollständig implementiert ist, wird er voraussichtlich auf weitere Produkte erweitert.

Geschäftleute bei Besprechung im Büro

Wir sind Ihr Partner für die erfolgreiche Umsetzung der CBAM-Verpflichtungen

Um diese Herausforderung zu bewältigen und die langfristige Compliance sicherzustellen, bieten wir professionelle Beratung und Unterstützung an. Dazu gehören eine umfassende Betroffenheitsanalyse, die Unterstützung bei der Stammdatenpflege durch unsere Tarifexpert:innen und Hilfe bei der Einreichung von CBAM-Berichten durch unsere digitale Lösung. Darüber hinaus unterstützen wir bei der CBAM-Konzeption und kommunizieren mit Lieferanten, um eine reibungslose Umsetzung sicherzustellen.

Da die CBAM-Betroffenheit von verschiedenen zollrelevanten Informationen, wie z. B. der zolltariflichen Einreihung abhängt, ist es entscheidend, ein klares Verständnis der eigenen Lieferkette sowie der Zoll- und Handelsprozesse zu haben.​ Um gemeinsam mit unseren Kunden eine effiziente und verifizierte Umsetzung der gesetzlichen CBAM-Verpflichtungen sicherzustellen, bieten wir Workshops an. Diese umfassen eine Gap-Analyse, die Ausarbeitung eines technischen CBAM-Konzepts, die Implementierung sowohl operativ als auch auf der Systemebene und die Überprüfung entsprechender CBAM-Berichte vor oder nach der Einreichung.

Containerschiff auf dem Meer

CBAM auf einen Blick

Erfahren Sie in unserem Onepager alles Wissenswerte rund um den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus „CBAM“. Lesen Sie kurz und knapp, was berichtet werden muss, wer und was betroffen ist, warum es jetzt gilt zu handeln und wie wir Sie mit unserem CBAM-Sprint unterstützen.

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