Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat im Dax-160: Erneut Rückgänge der Zielvergütung, TecDax-CEOs mit sattem Vergütungsplus

06 Oktober, 2022

Vergütungsstudie 2022 von PwC: Starker Rückgang der Vorstandsvergütung im SDax / Moderate Rückgänge im Dax und MDax / TecDax-CEOs mit sattem Vergütungsplus von 15 Prozent / Neue Vergütungsoffenlegung erschwert Vergleichbarkeit

Düsseldorf, 06. Oktober 2022

Der Trend sinkender Vorstandsvergütung hielt auch 2021 weiter an. Im SDax ist der Rückgang der Zielgesamtvergütung mit 40 % für Vorstandsvorsitzende (CEO) und 11 % für weitere Vorstandsmitglieder (CXO) am höchsten. Auch im Dax und MDax sinken die Zielgesamtvergütungen. Im Dax beträgt der Rückgang etwa 11 %, im MDax etwa 20 %. Lediglich im TecDax steigt die Vergütung ebenso wie im Vorjahr an. Hier beträgt der Zuwachs 15 % für Vorstandsvorsitzende, während die Vergütung der weiteren Vorstandsmitglieder nur geringfügig steigt.

Das sind einige der Ergebnisse der aktuellen Studie zur „Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung 2022“ der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland. Die Analyse untersucht die Vergütung der Organmitglieder im Jahr 2021 der 160 Unternehmen, die zum Stichtag, dem 31. Dezember 2021, in Dax, MDax, SDax und TecDax gelistet waren. Die seit September 2021 veränderte Indexzusammensetzung wird ebenfalls berücksichtigt. 

„Wie bereits im vorherigen Geschäftsjahr waren viele Dax-160 Unternehmen auch 2021 noch mit großen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert, was sich wiederum in den Managementgehältern widerspiegelt. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Trend im Krisenjahr 2022 fortsetzt.“

Petra Raspels, Partnerin und Head of People & Organisation bei PwC Deutschland und Europa

Neue Vergütungsoffenlegung führt zu erschwerter Vergleichbarkeit

Die vielleicht wichtigste Änderung zum Vorjahr ergibt sich durch die neue Vergütungsoffenlegung im Rahmen des § 162 Aktiengesetz (AktG). Die Regelungen kommen für Geschäftsjahre beginnend ab dem 31. Dezember 2020 verbindlich zum Einsatz.

Neben der gewährten Vergütung muss auch die „geschuldete Vergütung nach § 162 AktG“ im Vergütungsbericht offengelegt werden. Eine Vergütung gilt als „geschuldet“, wenn die Gesellschaft eine rechtlich bestehende Verpflichtung gegenüber dem Organmitglied hat, die fällig ist, aber noch nicht erfüllt wurde. Es handelt sich hierbei also um noch nicht erfüllte rechtliche Verpflichtungen.

Nach § 162 AktG entspricht die „gewährte Vergütung“ nunmehr der faktisch zugeflossenen Vergütung, die jedoch auf zwei verschiedene Arten ausgelegt werden kann, weshalb der Vergleich zwischen Unternehmen mit unterschiedlicher Auslegungsart nicht möglich ist. Da die neue Offenlegung erst seit dem Berichtsjahr 2021 greift, kann ein Vergleich mit der Vergütung aus den Vorjahren nicht durchgeführt werden. Ausschließlich die Zielgesamtvergütung kann weiterhin auslegungsübergreifend und mit den Daten der Vorjahre verglichen werden.

Unternehmensgröße und Funktion treiben Vergütungshöhe

Generell gilt: Unternehmensgröße und Funktion innerhalb des Organs sind weiterhin Haupttreiber der Vergütungshöhen in Organen. So verdienen Organmitglieder des Dax mehr als Organmitglieder des MDax oder SDax. Der Median der Zielgesamtvergütung von Vorstandsvorsitzenden im Dax liegt bei etwa 5,52 Millionen Euro und damit deutlich über dem Median weiterer Vorstandsmitglieder im Dax, die im Median etwa 3,1 Millionen Euro verdienen. 

Die veränderten Offenlegungspflichten gelten auch für die Aufsichtsratsvergütung. Da die Zielvergütung entfällt, ist ein Vergleich mit den Vorjahren nicht mehr möglich. Grundsätzlich nimmt die Vergütungshöhe für alle Funktionen mit steigendem Index zu. Zudem liegt die Vergütung für Aufsichtsratsvorsitzende, stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende und Prüfungsausschussvorsitzende in allen Indizes über der weiterer Aufsichtsratsmitglieder. Die besondere Rolle des Prüfungsausschusses zeigt sich auch in der Vergütungshöhe. So liegt die Vergütung für Prüfungsausschussvorsitzende in einigen Fällen sogar höher als die der stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden.

Frauenanteil weiterhin gering: Anstieg lediglich im SDax

Auffällig ist, dass es weiterhin keine einzige weibliche Vorstandsvorsitzende im Dax gibt. Der Frauenanteil der ganzjährig in ihrer Funktion als weitere Vorstandsmitglieder tätigen Personen ist im Dax und MDax im Vergleich zum letzten Jahr gesunken.

„Erfreulich ist lediglich ein leichter Anstieg des Frauenanteils auf CXO-Ebene im SDax. Die Werte zeigen, dass Frauen in Vorständen börsennotierter Unternehmen noch immer nicht ausreichend vertreten sind.“

Petra Raspels, Partnerin und Head of People & Organisation bei PwC Deutschland und Europa

Die Vergütungsunterschiede zwischen männlichen und weiblichen Vorstandsmitgliedern wurden ebenfalls erfasst und finden sich in der Studie.

Auch bei den Aufsichtsratsvorsitzenden ist der Anteil der Frauen tendenziell zurückgegangen. Auf der Position des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden ist der Anteil jedoch größtenteils stabil geblieben und bei den weiteren Aufsichtsratsmitgliedern ist er in allen Indizes leicht gestiegen. 

Mehr zu den PwC-Vergütungsstudien erfahren Sie hier. Bei Interesse an der Studie kontaktieren Sie gerne eine:n der dort aufgelisteten Ansprechpartner:innen.

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Nils Philipp

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