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Der Digital Services Act (DSA) ist zusammen mit dem Digital Markets Act (DMA) Teil des „digitalen Gesetzespakets“ der Europäischen Kommission (EK), zu dem eine Reihe neuer Gesetzesinitiativen neben dem DSA und dem DMA gehören. Dieses Paket zielt insgesamt auf die Schaffung eines sichereren digitalen Raums ab, in dem die Grundrechte der Nutzer:innen geschützt und die Wettbewerbsbedingungen aller Unternehmen gleich sind.
Der DSA bezieht sich auf die alltäglichen Prozesse der Bereitstellung von Vermittlungsdiensten, einschließlich Online-Plattformen. Das neue Gesetz soll einen besseren Mechanismus zur Entfernung illegaler Inhalte bieten und die Grundrechte der Verbraucher:innen in der Online-Welt durch die Einführung umfassender Compliance-Pflichten schützen. Der DSA beabsichtigt zudem, die Transparenz der Online-Plattformen zu steigern, soll Innovation, Wachstum und Wettbewerb fördern und regelt eine strengere staatliche Aufsicht über die größeren Plattformen.
Der DSA lässt sich in vier Kategorien unterteilen, die sich am besten in eine pyramidenförmige Struktur unterteilen lassen. Die Rechte und Pflichten des neuen Gesetzes gelten kumulativ für die aufeinanderfolgenden Regeln. Die erste Kategorie, „Vermittlungsdienste – Intermediary Services“, unterliegt beispielsweise den Grundregeln. Aufeinanderfolgende Kategorien müssen dieselben Grundregeln PLUS die für die jeweilige aufeinanderfolgende Kategorie geltenden Regeln einhalten.
Was Online-Plattformen und -Dienste beachten müssen und in welche Kategorie ihr Unternehmen fällt, erfahren Sie in unserem Whitepaper.
Werner Ballhaus
Global Entertainment & Media Sector Leader und Leiter Technologie, Medien, Telekommunikation, PwC Germany
Tel: +49 211 981-5848