Online-Rechner zum Thema Steuerlicher Querverbund

In den letzten Jahren waren oftmals lokale Unterschiede bei der Anwendung der Kriterien zum steuerlichen Querverbund durch die Finanzverwaltung zu beobachten. Diese lokalen Unterschiede führten letztendlich dazu, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sich entschloss, neue einheitliche Leitlinien zu erarbeiten, die für alle Fälle einer Verflechtung mittels Blockheizkraftwerks (BHKW) gelten sollen.

Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Datum vom 11.05.2016 erstmals die Grundsätze zur Zusammenfassung durch eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung mittels BHKW dargelegt. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat zusätzlich eine Arbeitshilfe mit Datum vom 27.03.2017 hierzu erlassen.

Das Anwendungsschreiben ist grundsätzlich auf alle offenen Fälle anzuwenden. In Fällen, in denen das BHKW vor dem 01.01.2017 in Betrieb geht bzw. gegangen ist, können auf Antrag auch die „bislang gültigen” Grundsätze weiter angewandt werden.

Steuerlicher Querverbund: Verschaffen Sie sich mit unserem Online-Rechner schnell und einfach einen ersten Überblick, welche Einsparpotentiale sich für Ihr Unternehmen aufgrund einer „wechselseitigen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung von einigem Gewicht” ergeben könnten.

Nutzungsbedingungen

Für die Nutzung des Rechners zur Ermittlung des potentiellen Steuervorteils durch einen steuerlichen Querverbund und zur indikativen Abschätzung der Erfüllung der durch die Finanzbehörden geforderte Kriterien an eine technisch-wirtschaftlichen Verflechtung i.S.d. Körperschaftsteuergesetzes (Rechner zum Steuerlichen Querverbund) gelten die folgenden Nutzungsbedingungen, denen Sie vorab zustimmen müssen.

  1. Der Rechner zum Steuerlichen Querverbund ist ein Online-Tool zur indikativen Ermittlung der möglichen Steuervorteile Ihres Unternehmens aufgrund der Herstellung einer technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht mittels des Einsatzes von Blockheizkraftwerken (BHKW). Als Ergebnis des Selbstchecks wird dem Nutzer daher in einem ersten Schritt aufgezeigt, mit welchem Einsparbetrag sein Unternehmen aus der „technisch-wirtschaftlichen Verflechtung” näherungsweise rechnen kann. In einem zweiten Schritt wird dem Nutzer auf Basis von weiteren technischen Abfragen eine indikative Einschätzung hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen an eine technisch-wirtschaftliche Verflechtung mittels BHKW aufgezeigt.
  2. Zur automatisierten Berechnung durch das Tool sind Datenangaben des Nutzers erforderlich. Diese Daten werden für die Ermittlung des Einsparpotentials und der Erfüllung der geforderten Kriterien herangezogen.
  3. Nach Beendigung des Selbstchecks erhalten Sie das errechnete Resultat angezeigt und erhalten die Gelegenheit, das Dokument auf Ihrem eigenen Rechner zur weiteren Bearbeitung zu speichern, wenn Sie dies wünschen. Ihre Angaben werden für den Zweck der Errechnung Ihres Resultats und bis zu dessen Berechnung zwischengespeichert und nach Beendigung Ihres Selbstchecks oder vorzeitigem Abbruch gelöscht. Eine Erhebung personenbezogener Daten ist für Zwecke des Selbstchecks nicht erforderlich, und es ist auch nicht erforderlich, dass personenbezogene Daten in die Freitextfelder eingegeben werden.
  4. Die Benutzung des Rechners zum Steuerlichen Querverbund auf dieser Seite ist kostenlos. Eine kommerzielle Verwendung oder die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet.
  5. Der Betreiber der Seite übernimmt keine Verantwortung für die Funktionalität des Rechners zum Steuerlichen Querverbund und für seine Eignung für Zwecke des Nutzers oder für Entscheidungen, die der Nutzer auf Grund der erhaltenen Informationen oder des ermittelten Resultats trifft.
  6. Der Rechner zum Steuerlichen Querverbund dient lediglich einer ersten allgemeinen Einschätzung und ist nicht dazu geeignet, eine individuelle rechtliche, betriebswirtschaftliche, technische oder sonstige Analyse und Beratung unter Berücksichtigung der individuellen Sachlage zu ersetzen.
  7. Die Auswertung der Fragen erfolgt automatisiert durch das Online-Tool und stellt keine individuelle Beurteilung von PwC oder anderen auf dieser Seite genannten Initiatoren dar - ebenso wenig ist hiermit ein Qualitätsurteil von PwC verbunden, das für Werbe- oder sonstige Zwecke verwendet werden darf.
  8. Für die Nutzung des Rechners zum Steuerlichen Querverbund und sich hieraus oder im Zusammenhang damit ergebende etwaige Ansprüche gelten ausschließlich deutsches Recht und die ausschließliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte.
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Hintergrund

Beim Steuerlichen Querverbund geht es um die ertragsteuerliche Verrechnung von Gewinnen und Verlusten, die eine Kommune in Form eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) oder eine Eigengesellschaft (z.B. eine Stadtwerke GmbH) erzielt. Gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG) spricht man hierbei vom „Zusammenfassen“ mehrerer Betriebe. Eine ertragsteuerliche Verrechnung von z.B. Bäderverlusten mit den Gewinnen aus der Energieversorgung ist nach den Vorschriften des KStG nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sofern es sich bei den Betrieben nicht um gleichartige Tätigkeiten oder „Katalogbetriebe“ i.S.v. § 4 Abs. 3 KStG handelt, kann eine ertragsteuerliche Verrechnung von Gewinnen und Verlusten nur dann in Betracht kommen, wenn zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnissen objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht.

Die Einbeziehung eines verlustträchtigen Bad-BgA (aber auch einer anderen Einrichtung, die Wärme- und Strombedarf hat, z.B. eine Sporthalle ) in den steuerlichen Querverbund ist somit nur unter engen Voraussetzungen zulässig, wobei die technisch-wirtschaftliche Verflechtung über den Betrieb eines BHKW derzeit den häufigsten Fall der Zusammenfassung eines verlustträchtigen Bäder- und eines gewinnträchtigen (Strom-)Versorgungsbetriebs darstellt. Hierbei wird die Zusammenfassung regelmäßig anerkannt, wenn in dem Bad ein BHKW installiert wird, das sowohl aus Bäder- als auch aus Stadtwerke-Sicht gewichtig ist und hierdurch die Wärmeerzeugung für das Bad wirtschaftlicher erfolgen kann als mit einer alternativen Wärmeversorgung (z.B. mittels Heizkesseln). Die Gewichtigkeit ist gegeben, wenn das BHKW mindestens 25% des Gesamtwärmebedarfs des Bades abdeckt und das BHKW mindestens eine elektrisch installierte Leistung von 50kW hat. Als Nachweis der Wirtschaftlichkeit dient i.d.R. ein Wirtschaftlichkeitsgutachten gemäß VDI-Richtlinie 2067 (vgl. OFD-Verfügung Frankfurt/M. vom 27.07.1995, DB 1995, S. 2094). Ein VDI-Gutachten oder eine nicht näher spezifizierte „an den tatsächlichen Gegebenheiten orientierte Einnahme-Überschussrechnung (Prognose)“ ist gemäß Anwendungsschreiben weiterhin als Nachweis vorzulegen. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit ein mobiles BHKW einzusetzen, wenn dieses mehr als 50% seiner jährlich erzeugten Wärmemenge an das Bad abgibt und die oben dargestellten Anforderungen erfüllt.

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) ist im Rahmen der Umsetzung des Steuerlichen Querverbundes sowohl Ihr kompetenter und erfahrener Ansprechpartner für die Antragstellung auf verbindliche Auskunft und weitere im Zusammenhang stehende steuerrechtliche Beratungsdienstleistungen als auch für die technisch-wirtschaftliche Beratung Ihres Unternehmens bei der Herstellung einer technisch-wirtschaftlichen Verflechtung und dem Nachweis der Erfüllung der geforderten Kriterien. Darüber hinaus erstellen wir regelmäßig die von den Finanzverwaltungen im Rahmen der Beantragung einer verbindlichen Auskunft geforderten Wirtschaftlichkeitsgutachten nach der VDI-Richtlinie 2067.

Mit unserem Online-Rechner zum Steuerlichen Querverbund können Sie schnell und einfach für Ihr Unternehmen einen indikativen Steuervorteil aus einem steuerlichen Querverbund ermitteln. Darüber hinaus können Sie anhand von wenigen technischen Angaben eine indikative Einschätzung hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen an eine technisch-wirtschaftliche Verflechtung mittels BHKW aufgezeigt bekommen. Diese Berechnungen stellen lediglich eine Orientierungshilfe dar und ersetzen keine fachliche Beratung.

Wenn Sie verlässliche Informationen in konkreten Fällen wünschen, die über eine erste unverbindliche Indikation, wie sie der Online-Rechner zum Steuerlichen Querverbund vermittelt, hinausgehen, können Sie sich gerne jederzeit direkt mit uns zum Zwecke einer individuellen Beratung in Verbindung setzen.

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Matthias Fischer

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Rechtsanwalt, Steuerberater, Partner Tax Public Services, PwC Germany

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Rolf Miljes

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