PwC begleitet seit 2013 zahlreiche Finanzinstitute in Deutschland, Europa und weltweit von der Ersterhebung des Status quo bis zur regulatorisch sauberen und gleichzeitig angemessenen Umsetzung von BCBS 239/RDARR sowie der zielgerichteten Prüfungsvorbereitung. Unsere hochqualifizierten Experten haben über 50 Referenzprojekte umgesetzt und bringen tiefgreifendes Know-how ein. Unser PwC Netzwerk gepaart mit lokalem Verständnis garantiert, dass jedes Projekt individuell auf die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Instituts abgestimmt werden kann.
Wir unterstützen Finanzinstitute mit unserem Lösungsansatz nicht nur bei der Erreichung der BCBS 239/RDARR Compliance, sondern auch bei der strategischen Weiterentwicklung des Datenmanagements und der Berichterstattung. Unser umfassendes Leistungsspektrum deckt folgende Services ab:
Diese Dienstleistungen garantieren eine ganzheitliche Unterstützung, die von präziser Analyse bis zur praktischen Implementierung reicht.
Erfahren Sie mehr über unser umfassendes Leistungsspektrum und darüber, wie wir Sie gezielt bei Ihrem Anliegen unterstützen können. Lassen Sie uns gemeinsam die Herausforderungen meistern und Ihr Institut auf eine zukunftssichere Basis stellen.
Im Jahr 2013 veröffentlichte der Baseler Ausschuss die „Grundsätze für die effektive Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung“ (BCBS 239) als Reaktion auf die globale Finanzkrise 2008/2009. Die dort formulierten Anforderungen an Data Governance, Datenqualitätsmanagement, Datenprozesse, IT und Risikoarchitekturen sowie die Erstellung und Verbreitung von Risikoberichten haben im internationalen und nationalen Bankenmarkt umfassende Umsetzungsprojekte ausgelöst.
Seit 2016 sind die Prinzipien von BCBS 239 ein zentraler Bestandteil der Aufsichtsprioritäten der EZB und zählen zu den wesentlichen Fokusbereichen der Überwachung durch die Europäische Zentralbank.
Durch die am 27. Oktober 2017 veröffentlichte 5. MaRisk Novelle fand BCBS 239 Eingang in die unmittelbaren aufsichtsrechtlichen Vorgaben für deutsche Kreditinstitute. Während die Anforderungen an die Risikoberichterstattung in BT 3 von allen Kreditinstituten erfüllt werden müssen, wurde der in AT 4.3.4 übernommene Teil der Anforderungen an die Risikodaten-Aggregationskapazitäten für alle systemrelevanten Banken gem. § 10f bzw. § 10g KWG verpflichtend eingeführt.
In einem Schreiben vom 14. Juli 2019 an alle bedeutenden Institute zu den „Aufsichtliche[n] Erwartungen in Bezug auf die Risikodaten-Aggregationskapazitäten und Verfahren zur Risikoberichterstattung“ stellte die EZB klar, dass die Risikodaten-Aggregationskapazitäten und die Verfahren der Risikoberichterstattung fortlaufend durch die jeweiligen Aufsichtsteams im Rahmen der SREP-Bewertung beurteilt werden. BCBS 239 dient dabei unter Anwendung des Proportionalitätsprinzips hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität der Geschäfte des jeweiligen Instituts als Richtschnur zur Bewertung.
Aufgrund des unbefriedigenden Umsetzungsstands hat die EZB seit 2022 Onsite Inspections eingeführt, um die Erfüllung der BCBS 239 Anforderungen bei Finanzinstituten direkt vor Ort zu überprüfen und zu bewerten. Diese Inspektionen sollen sicherstellen, dass die Institute internationale Normen strikt einhalten und vorhandene Schwachstellen identifizieren und beheben.
Infolgedessen veröffentlichte die EZB im Juli 2023 einen Leitfaden zur effektiven Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung, der im Mai 2024 finalisiert wurde. Darin fordert sie die Banken auf, ihre Anstrengungen zu intensivieren und ihre Fähigkeiten in diesem Bereich zeitnah zu verbessern. Der Leitfaden soll die BCBS 239 Prinzipien ergänzen, indem er die aufsichtsrechtlichen Erwartungen präzisiert und verstärkt.
Der im Jahr 2023 eingeführte Managementbericht der EZB zu Data Governance und Datenqualität stärkt die aufsichtlichen Erwartungen an die Rolle der leitenden Führungskräfte von Banken bei der Erstellung und Übermittlung aufsichtlicher Daten und dient zugleich der frühzeitigen Erkennung potenzieller Schwächen in den Datenaggregationsfähigkeiten der Institute. Obwohl für die Jahre 2024 und 2025 ein gestiegenes Bewusstsein für Data Governance festgestellt wurde, zeigen die Ergebnisse weiterhin anhaltende Mängel auf.
Die EZB bleibt entschlossen, die RDARR-Fähigkeiten von Finanzinstituten weiter zu verbessern. Trotz der gegenwärtigen Aufsichtsmaßnahmen haben viele Banken noch keine ausreichenden RDARR-Fähigkeiten erreicht. Diese Lücke will die EZB schließen. Die kürzlich vom Aufsichtsgremium genehmigte Strategie etabliert einen strengen Überwachungsrahmen, der die Entwicklung der RDARR-Fähigkeiten verfolgt, Mängel identifiziert und Korrekturmaßnahmen durchsetzt. Ein zentraler Bestandteil ist der Eskalationsprozess, der klare Zeitpläne und Zwischenziele für die Mängelbeseitigung vorsieht. Falls erste Maßnahmen nicht ausreichen sollten, werden durchsetzungsstärkere Maßnahmen, einschließlich periodischer Strafzahlungen gemäß Artikel 16 der SSM-Verordnung, eingesetzt.
Das PwC BCBS 239/RDARR Anforderungsmodell ist ein umfassendes Werkzeug, das die Erfüllung sämtlicher regulatorischer Anforderungen gemäß den BCBS 239 Prinzipien sowie den RDARR Handlungsfeldern sicherstellt. Es ist in klar definierte Themenbereiche strukturiert, die es den Finanzinstituten ermöglichen, gezielt und effektiv an der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen zu arbeiten. Jede Sektion ist so angelegt, dass sie den Banken hilft, ihre internen Prozesse hinsichtlich der Erhebung und Verarbeitung von Daten zu optimieren und dadurch die regulatorischen Anforderungen effizient zu erfüllen.
Das PwC BCBS 239/RDARR Anforderungsmodell zeichnet sich durch eine Vielzahl von Vorteilen aus:
Seit 2013 begleitet PwC zahlreiche Finanzinstitute in Deutschland, Europa und weltweit bei der Umsetzung der BCBS 239/RDARR Anforderungen. Mit über 50 erfolgreich umgesetzten Referenzprojekten bieten unsere Experten umfassende Unterstützung. Unsere Lösungsansätze sind darauf ausgelegt, Finanzinstitute nicht nur bei der Erreichung der BCBS 239/RDARR Compliance zu unterstützen, sondern auch bei der strategischen Weiterentwicklung. Dabei gibt es keine einheitliche „one-size-fits-all“ Lösung für die Umsetzung. Jeder Ansatz muss individuell auf die Bedürfnisse der jeweiligen Finanzinstitute abgestimmt werden. Dabei stellen wir nicht nur die BCBS 239/RDARR Compliance sicher, sondern sorgen auch dafür, dass die Umsetzung einen Mehrwert für die bankinterne Steuerung schafft.
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