12 März, 2014
An der Restrukturierung von Krankenhäusern sind verschiedene Gruppen mit unterschiedlichen Interessen beteiligt. „Damit dieser Prozess gelingt, müssen sich Geschäftsführung, Träger, Mitarbeiter und Banken auf einen gemeinsamen Weg verständigen. Für die Restrukturierung wird das Sanierungsgutachten von neutraler Seite abgestimmt“, sagt PwC-Experte Dr. André Wortmann. Das Beratungsteam von PwC achtet bei Sanierungsgutachten auf eine konstruktive Kommunikation mit den Beteiligten. Welchen Beitrag Sanierungsgutachten zur erfolgreichen Restrukturierung leisten können, erläutern die PwC-Experten Dr. André Wortmann und Armin Albat.
Im Gespräch mit den PwC-Experten Dr. André Wortmann und Armin Albat.
Ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 – was ist das eigentlich?
Dr. André Wortmann: Die aktuelle Fassung des IDW Standards „Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten“ wurde im August 2012 vom Institut der Wirtschaftsprüfer verabschiedet. Der IDW S6 ist ein Leitfaden, der die höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Frage berücksichtigt, welche Anforderungen Sanierungskonzepte und Sanierungsgutachten erfüllen müssen, um als Entscheidungsgrundlage für Geschäftsführer, Gesellschafter und Kapitalgeber in der Krise dienen zu können. Der IDW S6 hat sich aufgrund der konkreten und praktikablen Vorgaben als anerkannter Standard in Krisensituationen etabliert.
Wann und warum werden Sanierungsgutachten erstellt und welchen Nutzen bringen sie?
Wortmann: In den meisten Fällen geht die Initiative für die Erstellung eines Sanierungsgutachtens von Banken aus, wenn es darum geht, in Krisensituationen Kredite zu verlängern oder aufzustocken. Banken müssen sich aufgrund gesetzlicher Vorgaben in solchen Situationen besonders vergewissern, dass der Kreditnehmer auch realistische Chancen hat, Zinsen und Tilgungen zu leisten. Im Sanierungsgutachten wird auf Basis einer Restrukturierungsplanung die Frage beantwortet, ob das Konzept erfolgversprechend ist. Die Bank kann dann ihre Kreditentscheidung auf der positiven Prognose des Gutachtens treffen. Gleiches gilt aber prinzipiell auch für die Träger und die Geschäftsführung. Auch sie unterliegen in Krisensituationen besonderen Sorgfaltspflichten und können ihr Handeln durch ein Sanierungsgutachten absichern. Es geht aber nicht nur um Haftungsrisiken. Restrukturierungen sind Sondersituationen mit sehr speziellen Anforderungen für alle Beteiligten. Der Prozess zur Erstellung eines Sanierungsgutachtens erfüllt in dieser Situation einen großen praktischen Nutzen, indem die Beteiligten fachliche Unterstützung und eine neutrale Moderation in dieser von Zeit- und Handlungsdruck geprägten Phase erhalten.
Wie lange dauert die Erstellung eines Sanierungsgutachtens und wovon hängt der Erfolg ab?
Wortmann: Die inhaltliche Arbeit dauert je nach Komplexität und Verfügbarkeit der erforderlichen Daten etwa vier bis acht Wochen. Wesentliche Bestandteile sind: Fakten des Krankenhauses – Analyse der Krisenursachen und des Handlungsbedarfs – Restrukturierungskonzept mit Maßnahmenplan – Finanzplan mit Sensitivitätsanalyse und falls nötig ein Plan B. Neben der inhaltlichen Arbeit kommt es besonders darauf an, zwischen den beteiligten Parteien zu moderieren. Das beste Konzept ist zum Scheitern verurteilt, wenn die beteiligten Parteien sich nicht auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen können. Angesichts divergierender Interessen kommt es also darauf an, Geschäftsführung, Träger, Mitarbeiter und Banken in einen gut vorbereiteten und konstruktiven Dialog zu führen, um die in solchen Situationen stets erforderlichen Kompromisse herbeizuführen. Die neutrale Rolle und fachliche Expertise des Gutachters verschaffen ihm die erforderliche breite Akzeptanz.
Gutachten sind ja mitunter stark auf formale Anforderungen gerichtet. Wie stellen Sie sicher, dass Ihre Berichte nicht nur für „die Schublade“ erstellt werden?
Albat: Gerade in kritischen Phasen gewinnen formale Aspekte eine besondere Bedeutung für alle Beteiligten. Dem können und sollten sich die Verantwortlichen im eigenen Interesse nicht entziehen. Ein gutes Sanierungsgutachten zeichnet sich durch eine starke Umsetzungsorientierung aus. Wir erarbeiten solche Gutachten in interdisziplinären Teams, damit unsere Ärzte und Gesundheitsökonomen ihre praktischen Erfahrungen einbringen können. Das Sanierungsgutachten dokumentiert, wer wann welche Maßnahmen und Beiträge leistet, um Schritt für Schritt die Ziele zu erreichen und damit das Gesamtkonzept zum Erfolg zu führen. Es liegt in der Natur der Sache, dass Pläne nicht immer exakt umgesetzt werden können. Das Sanierungsgutachten dient als Grundlage einer laufenden Plan-Ist-Abweichungsanalyse, so dass Abweichungen und erforderliche Gegenmaßnahmen früh erkannt werden. Im Verlauf der Umsetzung wird das Sanierungsgutachten zu einem intensiv gelesenen und bearbeiteten Dokument mit vielen Anmerkungen und Notizen.
Roland M. Werner
Partner, Leiter Gesundheitswirtschaft & Pharma, PwC Germany
Tel.: +49 170 7628-557