
Seit dem Berichtsjahr 2020 müssen börsennotierte Unternehmen das European Single Electronic Format (ESEF) verwenden, um ihre Jahresfinanzberichte offenzulegen. Die Verpflichtung gilt auch für alle anderen Unternehmen, die gemäß Transparenzrichtlinie einen Jahresfinanzbericht veröffentlichen müssen.
Mit der Anwendung des ESEF-Formats müssen die Bestandteile des Jahresfinanzberichts im xHTML-Format (xHTML, Extensible Hypertext Markup Language) offengelegt werden. Konzernabschlüsse nach IFRS (International Financial Reporting Standards) müssen mit der iXBRL-Technologie (iXBRL, Inline Extensible Business Reporting Language) ausgezeichnet werden.
Das xHTML-Trägerformat des Jahresfinanzberichts ist auch für Menschen lesbar, während die iXBRL-Auszeichnung insbesondere für die maschinelle Verarbeitung des IFRS-Konzernabschlusses notwendig ist. Die betroffenen Unternehmen mussten ihre Primärtabellen erstmals für das Jahr 2020 und seit 2022 auch den Anhang zum IFRS-Konzernabschluss mit dem sogenannten Block Tagging auszeichnen.
Die Grundlage für diese Etikettierungen bildet die ESEF-Taxonomie, die auf der Taxonomie der International Financial Reporting Standards (IFRS) basiert. Hinsichtlich der Auszeichnung des Anhangs zum IFRS-Konzernabschluss konkretisiert die ESEF VO, welche Elemente der ESEF-Taxonomie die Unternehmen verpflichtend anwenden müssen.
„Die Anforderungen an die elektronische Unternehmensberichterstattung gemäß der ESEF VO wachsen – inhaltlich wie technisch. Neben der Finanzberichterstattung rückt zunehmend die nichtfinanzielle Berichterstattung in den Fokus. Diese Entwicklung verlangt nach ESEF-kompatiblen Applikationen und nach skalierbaren Lösungen, die mit dem steigenden Umfang und der Komplexität Schritt halten.“
Die ersten Jahre der Anwendung der ESEF-Formatierung zeigen, dass Unternehmen die Anwendung generell unterschätzen.
Dies sind die wichtigsten Aspekte, die Unternehmen beachten sollten:
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA, European Securities and Markets Authority) hat jüngst Vorschläge zur Reformation der iXBRL-Auszeichnung des IFRS-Konzernabschlusses im Zuge der ESEF-Regulierung gemacht. Dadurch ergibt sich eine wesentlich größere Granularität der Auszeichnungspflichten.
Die Änderungen sollen in zwei Phasen wirksam werden. In der ersten Phase müssen Unternehmen die Finanzinformationen im Anhang zum IFRS-Konzernabschluss mit einem Text-Block-Element auszeichnen, das der Rechnungslegungsbedeutung der Anhanginformation entspricht oder am nächsten ist. In der zweiten Phase schließlich müssen sie die gesamte ESEF-Taxonomie für eine detaillierte Auszeichnung nutzen.
Mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist geplant, dass die ESEF-Formatierung auch für die nicht finanzielle Berichterstattung im Lagebericht verpflichtend wird. Für die ersten betroffenen Unternehmen ist dies erstmals für das Jahr 2027 zu erwarten.
Die gegenwärtige Überarbeitung der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) veranlasst dazu, eine seitens der EFRAG zuvor entwickelte XBRL-Taxonomie nochmals anzupassen, auf deren Basis eine iXBRL-Auszeichnung erfolgen kann. Es ist vorgesehen, dass die iXBRL-Auszeichnung sowohl detailliert (Datenpunkte und Einzelbeschreibungen) als auch per Block Tagging (ganze Abschnitte) erfolgen soll. Insbesondere die genauen Auszeichnungsvorschriften befinden sich aber noch in der politischen Diskussion. Mit einer abschließenden regulatorischen Vorgabe durch die ESMA ist deshalb erst in frühestens Ende des Jahres 2025 zu rechnen
Für betroffene Unternehmen ergibt sich damit ein erheblicher Mehraufwand bei der ESEF-Formatierung – sowohl für die Finanzberichterstattung als auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diesen Mehraufwand müssen sie im Erstellungsprozess und bei der Auswahl technischer Lösungen berücksichtigen.