Gesundheitseinrichtungen setzen zunehmend Cloud-basierte IT-Anwendungen ein. Um dieser Entwicklung einen sicheren Rahmen zu geben, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in 2024 das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ erlassen. Das kurz „Digital-Gesetz“ genannte Gesetz erlaubt Gesundheitseinrichtungen, sensible Patientendaten mit Cloud-Services zu verarbeiten, sofern die Anbieter für diese einen Prüfbericht gemäß des etablierten „Kriterienkatalog Cloud Computing“ (kurz „C5“) erlangt haben.
Das Digital-Gesetz, genauer §393 Sozialgesetzbuch (SGB) V, erfasst vielfältige, oft als Software as a Service (SaaS) bereitgestellte Dienste. Hierunter können Dienste fallen, die beispielsweise Chatbots anbieten, gesprochene Sprache in Texte umwandeln (Speech-to-Text), beim Übertragen sowie Auswerten von Sensordaten und Bildern (MRT, Röntgen etc.) unterstützen oder telemedizinische Leistungen ermöglichen. Auch können Applikationen für das Abrechnen von Leistungen oder umfangreiche Praxis- und Krankenhausinformationssysteme erfasst sein, wenn sie als Cloud-Dienste bereitgestellt werden.
Ihr Experte für Fragen
Markus Vehlow
Partner | Cloud Provider Risk, Regulatory & Compliance Assurance bei PwC Deutschland
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In 2025 hat das BMG die C5-Gleichwertigkeitsverordnung erlassen. Mit diesem Übergangsmechanismus ist es Gesundheitseinrichtungen erlaubt, Patientendaten mit einem Cloud-Dienst zu verarbeiten, auch wenn für diesen noch kein BSI C5-Prüfbericht Typ 2 verfügbar ist.
Voraussetzung dafür ist, dass der Anbieter des Cloud-Dienstes:
Seit dem 1. Juli 2025 sieht das Digital-Gesetz vor, dass seitens des Cloud-Anbieters ein BSI C5 Prüfbericht Typ 2 vorliegen muss: Dies bedeutet, dass in der Prüfung geprüft wird, inwieweit die vom Cloud-Anbieter eingerichteten Kontrollen über einen bestimmten Zeitraum (meist zwischen sechs und zwölf Monate) sowohl angemessen ausgestaltet als auch tatsächlich wirksam waren.
„Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung mit Prüfungs- und Beratungsprojekten für Cloud-Anbieter unterschiedlicher Größe kennen wir die Herausforderungen, die BSI C5 Konformität für Cloud-Anbieter bedeuten kann.“
Zu Beginn ist die Frage: Inwiefern ist die Organisation auf eine BSI C5-Prüfung vorbereitet? Mit einem Gap Assessment lässt sich ermitteln, inwieweit bestehende technische und organisatorische Maßnahmen die anwendbaren C5-Kriterien bereits erfüllen. Ziel ist es, sichtbar zu machen, hinsichtlich welcher Kriterien gegebenenfalls Handlungsbedarf besteht, einen Aufsatzpunkt für das Definieren von Maßnahmen zu schaffen und einen Zeitplan für die Vorbereitung und die Prüfung zu entwickeln.
Wichtig hierbei: Das BSI wird demnächst eine neue C5-Version veröffentlichen und Wettbewerber streben gegebenenfalls auch einen BSI C5-Prüfbericht an.
Sobald ein Cloud-Anbieter seine Vorbereitungen abgeschlossen hat, kann er die Prüfung beginnen. Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft können wir Prüfungen gemäß BSI C5 (Typ 1 und Typ 2) durchführen. Hierzu stimmen wir den Prüfungsumfang (insbesondere die zu inkludierenden Cloud-Dienste) sowie den zeitlichen Ablauf eng ab und entwickeln einen passgenauen Prüfplan, um einen reibungslosen Ablauf der Prüfung zu ermöglichen.
Sofern vor einer Prüfung noch Lücken zu schließen sind, gilt es für Cloud-Anbieter, sich gezielt vorzubereiten. Sofern PwC nicht mit der BSI C5-Prüfung beauftragt ist, können wir mit individuell abgestimmten Tätigkeiten unterstützen. Diese können etwa das Entwickeln, Abstimmen und Implementieren von Kontrollen sowie das Integrieren dieser in vorhandene, umfangreichere Kontroll- oder Informationssicherheitsmanagementsysteme umfassen.
Das Navigieren dieses Prozesses erfordert tiefgehendes Fachwissen hinsichtlich der technischen Kriterien und formalen Rahmenbedingungen. Ein erfahrener Partner kann den Weg zur erfolgreichen BSI C5-Prüfung entscheidend beschleunigen und absichern.
Mit unserem bewährten Vorgehen haben wir in den letzten Jahren bereits zahlreiche Cloud-Anbieter mit Prüfungs- und Beratungsprojekten hinsichtlich BSI C5 erfolgreich begleitet.
Partner, Cloud Provider Risk, Regulatory & Compliance Assurance, PwC Germany
Tel.: +49 160 7139416