Prüfungen nach VerpackG, EWKFondsG, ElektroG & UrHG

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Reza Bigdeli
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So erfüllen Sie die Vorgaben aus den Entsorgungsgesetzen

Das Thema Nachhaltigkeit und Umweltschutz wird immer wichtiger. Es betrifft Konsument:innen, Hersteller und Vertriebsunternehmen gleichermaßen. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren eine Reihe von Vorschriften erlassen, um den Verpackungsmüll, Einwegkunststoffe und Elektromüll zu begrenzen, die Entsorgung zu optimieren und Recycling zu fördern.

So sind Hersteller, die in Deutschland Verpackungen in Verkehr bringen, welche bei privaten Endverbraucher:innen oder vergleichbaren Stellen als Abfall anfallen, verpflichtet, diese Verpackungsmengen an ein Duales System zu melden und dafür zu zahlen, dass diese Systeme den Verpackungsabfall einer Verwertung zuführen. So sieht es das Verpackungsgesetz (VerpackG) vor, das 2019 in Kraft getreten ist und die EU-Richtlinie 94/62/EG umsetzt. Werden bestimmte Schwellenwerte überschritten, ist zudem eine Prüfung durch einen registrierten Sachverständigen, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater notwendig.

Bei PwC hat sich ein erfahrenes Team auf Prüfungen nach dem Verpackungsgesetz spezialisiert. Die PwC-Expert:innen prüfen nicht nur die Herstellererklärungen an die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), sondern auch die Jahresabschlussmengenmeldungen an Duale Systeme für alle Verpackungsarten. Dazu zählen unter anderem Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG), Transportverpackungen, gewerbliche Verpackungen und weitere.

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Ist mein Unternehmen vom Verpackungsgesetz betroffen?

Laut VerpackG besteht eine Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Werden bestimmte Schwellenwerte überschritten, müssen die Hersteller zudem eine Erklärung abgeben und eine Prüfung durch einen registrierten Sachverständigen, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater vornehmen lassen. 

Die Prüfpflicht gilt grundsätzlich für alle Hersteller in Deutschland, die Verpackungen in Umlauf bringen und dabei bestimmte Schwellenwerte überschreiten.

Eine Prüfung des Dualen Systems ist erforderlich, wenn das Duale System dies vorsieht. Eine Meldung an die ZSVR ist notwendig, wenn die jeweiligen Schwellenwerte übertroffen werden. Diese liegen derzeit bei

  • Glas: 80.000 Kilogramm (80 Tonnen) pro Jahr.
  • Papier, Pappe, Karton: 50.000 Kilogramm (50 Tonnen) pro Jahr.
  • Alle anderen Materialien (z. B. Kunststoffe, Metalle): 30.000 Kilogramm (30 Tonnen) pro Jahr.

Die Fristen zur Prüfung des Dualen Systems sind in der Regel der 31. März oder der 30. Juni. Für die Prüfung des ZSVR gilt der 15. Mai als Deadline.

Unser Angebot

Bei PwC hat sich ein erfahrenes Team auf die betriebswirtschaftliche Prüfung von Verpackungen spezialisiert. Wir prüfen sowohl die Herstellererklärungen an die Zentrale Stelle Verpackungsregister als auch die Jahresabschlussmengenmeldungen an unterschiedliche Duale Systeme. Dabei prüfen wir nicht nur Verpackungen nach §7 Abs. 1 VerpackG, sondern auch Transportverpackungen oder gewerbliche Verpackungen.

Zukünftig soll in diesem Kontext auch die Prüfung nach dem Einwegkunststofffondsgesetz erfolgen. Die PwC-Expert:innen können die betriebswirtschaftliche Prüfung nach dem EWKFondsG auf Wunsch an die Verpackungsprüfung koppeln und dadurch Synergieeffekte nutzen. Die Prüfung kann aber natürlich auch losgelöst als eigenständige betriebswirtschaftliche Prüfung erfolgen. Darüber hinaus bietet unser Team Unterstützung bei Prüfungen nach dem Elektrogesetz und dem Urheberrechtsgesetz.

Weitere Services für Prüfungen im Bereich Entsorgung

Prüfungen nach dem
Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)

Am 11. Mai 2023 erließ der deutsche Gesetzgeber das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG). Das Gesetz wird auch als deutsche Plastiksteuer bezeichnet. Nachdem Länder wie Spanien, Italien und Großbritannien bereits eine Plastiksteuer eingeführt hatten, zog Deutschland mit dem Einwegkunststofffondsgesetz nach und führte ebenfalls eine Plastikabgabe ein. Dieses Gesetz trat am 1.Januar 2024 in Kraft. Die ersten Zahlungen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Jahr 2025 erstmals fällig.

Ziel des Gesetzes ist es, die negativen Auswirkungen bestimmter Einwegkunststoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu vermeiden oder zu vermindern. Gleichzeitig sollen auf diesem Weg innovative und nachhaltige Geschäftsmodelle und Produkte gefördert werden.  


Ein erfahrenes PwC-Team übernimmt die betriebswirtschaftliche Prüfung nach dem Einwegkunststofffondsgesetz – entweder gekoppelt an die Verpackungsprüfung, um Synergieeffekte zu nutzen, oder losgelöst als eigenständige betriebswirtschaftliche Prüfung.

Prüfungen nach dem Elektrogesetz (ElektroG)

Am 20. Oktober 2015 wurde das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verabschiedet. Es zielt darauf ab, den Einfluss von Elektro- und Elektronikgeräten auf die Umwelt zu minimieren. Denn die korrekte Entsorgung und das Recycling von Elektroschrott sind wichtige Umweltaspekte. Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten müssen demnach eine Evaluierung durchführen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Dabei geht es unter anderem um die ordnungsgemäße Kennzeichnung, die Registrierung der Produkte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR), die Bereitstellung von Informationen über die Entsorgung und die Erfüllung ökologischer Anforderungen.

Die Stiftung EAR kann Hersteller auffordern, ihre Mengenmitteilungen durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder Sachverständigen innerhalb einer angemessenen Frist anhand von festgelegten Prüfkriterien bestätigen zu lassen. Ein erfahrenes PwC-Team hat sich auf die betriebswirtschaftliche EAR-Prüfung nach dem Elektrogesetz spezialisiert und unterstützt Sie bei diesen Prüfungen.

Prüfungen nach dem Urheberrechtsgesetz 
(UrHG)

Am 1. Januar 2008 ist die als "Korb 2" bekannte Reform des Urheberrechtsgesetzes in Kraft getreten. Die gesetzlichen Regelungen wurden zuletzt zum 1.März 2018 angepasst. Sie sehen folgendes vor: Alle Geräte und Speichermedien, deren Typ zur Vornahme von Vervielfältigungen zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch oder zum Gebrauch im Rahmen gesetzlich erlaubter Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen benutzt wird, sind vergütungspflichtig.

Das Gesetz betrifft Hersteller, Vertriebsunternehmen und Importeure der Produkte und dient dem Schutz der Rechte von Urhebern und Rechtsinhabern geistigen Eigentums. Die Vergütungspflicht gilt für Händler und Importeure bestimmter Produkte, die zur Vervielfältigung geschützter Werke verwendet werden können. Typischerweise geht es hierbei um Geräte und Speichermedien.

Ein erfahrenes PwC-Team hat sich auf die betriebswirtschaftliche Prüfung nach dem Urheberrechtsgesetz und privaten Überspielungsrechten (ZPÜ-Prüfung) spezialisiert. Es bringt profunde Expertise bei der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zur privaten Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken mit und unterstützt Sie bei etwaigen Prüfungen.

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