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Marcus Coorssen
Senior Manager bei PwC Deutschland
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Seit 2017 gibt das Onlinezugangsgesetz (OZG) die Richtung hin zu einer modernen und digitalen Verwaltung vor. Dazu gehören standardisierte Verwaltungsprozesse, harmonisierte Verwaltungsleistungen und nachnutzbare Onlineservices. Der Schlüssel, um diese Ziele erfolgreich umzusetzen, ist das Föderale Informationsmanagement (FIM).
„FIM ist eine umfassend anwendbare Methodik, die eine ganzheitliche, effiziente Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ermöglicht. Dies hat sie bereits in zahlreichen Projekten der öffentlichen Hand bewiesen.“
Die OZG-Umsetzung ist eine Daueraufgabe. Um sie zu erfüllen, braucht es passende Werkzeuge. Das passende Tool in der OZG-Beratung, um digitale Verwaltungsleistungen zu konzipieren, ist das Föderale Informationsmanagement (FIM). Mit FIM lassen sich Informationen, Abläufe und Anforderungen von Verwaltungsleistung strukturiert erheben sowie standardisiert und nutzungszentriert umsetzen. Das FIM-Ökosystem bietet noch einen weiteren großen Vorteil: Alle bereits erstellten Ergebnisse von Bund, Ländern und Kommunen können nach dem sogenannten „Einer für Alle“-Prinzip (EfA) nachgenutzt werden.
Mit diesen Komponenten bildet FIM die Grundlage für den weiteren Digitalisierungsfortschritt der Verwaltung in Deutschland. Nachnutzbarkeit und Standardisierung ermöglichen es, Fachverfahren einfach anzubinden. FIM erleichtert die Umsetzung im Sinne einer vollständigen Ende-zu-Ende-Digitalisierung. Die Anbindung an entsprechende Register (Registermodernisierung) ist ebenfalls möglich.
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