Zur Entwicklung seiner Wirtschaft übernimmt Mecklenburg-Vorpommern Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Finanzierungen. PwC unterstützt das Land im Management des Landesbürgschaftsprogramms.
Bürgschaften bis € 2 Mio. werden in der Regel durch die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern begleitet. Für Bürgschaften ab € 20 Mio. steht das Großbürgschaftsprogramm des Bundes (parallele Bundes- und Landesbürgschaften) zur Verfügung. Der dazwischenliegende Bürgschaftsbedarf wird durch das Landesbürgschaftsprogramm abgedeckt (siehe Förderdatenbank des Bundes).
Das Landesbürgschaftsverfahren ermöglicht es Unternehmen oder Projektinitiatoren, ihr Vorhaben im Rahmen einer Vorprüfung untersuchen zu lassen, auch wenn Kreditgeber noch keinen Bürgschaftsantrag stellen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt im Interesse von gewerblichen Unternehmen Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Finanzierungen.
Anträge sind beim Mandatar des Landes zu stellen - PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mandatar Landesbürgschaften, Werderstraße 74b, 19055 Schwerin bzw. per E-Mail an de_antrag_lb-mv@pwc.com.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Investitions- und Betriebsmittelkredite von KMU und Großunternehmen für klimafreundliche Projekte mit Bürgschaften zu einem reduzierten Bürgschaftsentgelt.
Karin Meyer zu Bergsten
Partnerin, Leiterin Landesbürgschaften Mecklenburg-Vorpommern, PwC Germany
Tel.: +49 385 59241-25
Steffen Knossalla
Manager, EU-Beihilferecht und Insolvenzrecht, Rechtsanwalt, PwC Germany
Tel.: +49 385 59241-17