03 März, 2022
Afrika ist ein Wachstumsmarkt. Mit seiner jungen und rasch wachsenden Bevölkerung bietet der Kontinent enormes wirtschaftliches Potenzial. Zugleich erfordern unter anderem die vielerorts schwache Infrastruktur und der steigende Energiebedarf in den kommenden Jahren gigantische Investitionen – etwa in erneuerbare Energien. Zahlreiche deutsche Unternehmen engagieren sich bereits in Afrika und planen weitere Investitionen.
Mit Investitionsgarantien unterstützt die Bundesregierung investitionsbereite deutsche Unternehmen und sichert deren Direktinvestitionen gegen politische Risiken ab. PwC Deutschland kümmert sich im Auftrag des Bundes um das Antragsprozedere und ist ein kompetenter Ansprechpartner für alle interessierten Unternehmen. Lassen Sie uns darüber sprechen, wie auch Ihr Unternehmen mit Investitionsgarantien in afrikanische Märkte expandieren kann.
Ihr Experte für Fragen
Michael Huber-Saffer
Partner bei PwC Deutschland
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In den 55 afrikanischen Ländern lebten im Jahr 2021 rund 1,35 Milliarden Menschen. Bis 2100 werden es voraussichtlich etwa 4,5 Milliarden sein, dreimal mehr als heute. Das Durchschnittsalter in Afrika liegt bei 18 Jahren (Deutschland: 44 Jahre). Die afrikanische Mittelschicht wächst stetig – und damit auch der Konsum.
Seit Januar 2021 setzen die Mitgliedsstaaten das Abkommen über die Afrikanische Freihandelszone (AfCFTA, African Continental Free Trade Area) um. Der Freihandelszone gehören alle afrikanischen Staaten mit Ausnahme von Eritrea an. Sie soll helfen, das kontinentale Handelsvolumen zu steigern und die Verkehrsinfrastruktur grenzüberschreitend auszubauen. Auch deshalb sind die Ausgangsbedingungen für deutsche Unternehmen, die sich in Afrika engagieren möchten, günstig.
Die enormen Chancen geraten angesichts der Risiken allerdings oft aus dem Blick. Potenzielle Investoren zögern vor allem aus den folgenden Gründen mit Investitionen in Afrika:
Genau hier setzen die Investitionsgarantien an, mit denen die Bunderepublik Deutschland seit mehr als 60 Jahren Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern absichert. Afrika steht bei den Investitionsgarantien besonders im Fokus und trägt sowohl zur wirtschaftlichen Entwicklung in den Zielländern als auch zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland bei.
Hauptgrund für die seit 1960 etablierten Garantien war die Erfahrung, dass insbesondere politische Unsicherheiten das wirtschaftliche Potenzial von Direktinvestitionen beeinträchtigen können.
Solche Risiken will der Bund mit Investitionsgarantien minimieren helfen. Er unterstützt direkte Beteiligungen an Firmen, beteiligungsähnliche Darlehen, die Kapitalausstattung von Niederlassungen oder Betriebsstätten (sogenanntes Dotationskapital) und andere vermögenswerte Rechte – wie Konzessionen.
Ein Beispiel von vielen dafür: Der Bund hat die Investitionen der Africa GreenTec Asset GmbH abgesichert. Das im hessischen Hainburg ansässige Unternehmen betreibt modulare Solartainer®-Solarkraftwerke in Mali, die ohne CO2- und Schadstoffausstoß jeweils bis zu 4.000 Menschen, 40 Gewerbe und zehn Gemeinschaftseinrichtungen mit sauberem Strom versorgen.
Ein anderes Beispiel: In Sambia stellt die Berliner GRIPS Energy GmbH einem lokalen Lebensmittelproduzenten ein Solarspeichersystem zur Verfügung. Der Produzent kann damit unabhängig von der unzuverlässigen und auf fossilen Brennstoffen basierenden lokalen Stromversorgung Lebensmittel herstellen. Auch für dieses Projekt hat der Bund eine Investitionsgarantie übernommen.
Interessierte Unternehmen müssen Investitionsgarantien beantragen. Über die Garantieübernahme des Bundes entscheidet der Interministerielle Ausschuss (IMA) unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Förderungswürdige Investitionen müssen
Zudem muss die Prüfung ergeben, dass sich die geplanten Investitionen sowohl auf das Anlageland als auch auf die Bundesrepublik Deutschland positiv auswirken. Eine Vielzahl bilateraler Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV) sowie entsprechende Abkommen der Europäischen Union (EU) gewährleisten den notwendigen Rechtsschutz. Mit der Annahme des Bundes kommt der Garantievertrag zustande. In der Regel laufen die Verträge 15 Jahre lang.
Garantienehmer – also die investierenden deutschen Unternehmen – profitieren durch die Investitionsgarantien des Bundes gleich mehrfach:
Deutsche Unternehmen können mit ihrem technischen Know-how und ihren Spezialisierungen entscheidend zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung in Afrika beitragen – und direkt davon profitieren. Geschäftschancen bieten nahezu alle Branchen – beispielsweise die Infrastrukturentwicklung. In die Infrastruktur wird in den kommenden Jahren und Jahrzehnten massiv investiert.
Enormes Potenzial bietet angesichts der bevorstehenden Energiewende in Afrika auch die Energieversorgung. Bis 2040 wird sich Afrikas Energiebedarf nahezu verdoppeln. Bislang deckt etwa Südafrika, eines der am weitesten entwickelten afrikanischen Länder, 90 Prozent seines Energiebedarfs mit Kohleverstromung. Im Ausbau der erneuerbaren Energien steckt daher großes Potenzial.
Haben Sie Fragen zu Ihren individuellen Investitionschancen und -risiken? Oder zum Potenzial einzelner Branchen? Sprechen Sie uns an. Unsere Expert:innen freuen sich auf den Austausch mit Ihnen!
Ein weiteres staatliches Förderprogramm neben den Investitionsgarantien ist übrigens „AfrikaConnect“. Dieses kann ebenfalls bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen aus Deutschland greifen, die Finanzierungsprobleme bei Afrika-Projekten haben. Verantwortet wird es von der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG).
Die finanziellen Mittel für dieses Programm stammen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Meist erhalten die afrikanischen Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen die Darlehen direkt von „AfrikaConnect“ – ohne Bürgschaft der deutschen Muttergesellschaft.
„Afrika birgt enormes Potenzial, aber auch Risiken. Deshalb unterstützt der Bund deutsche Unternehmen mit Investitionsgarantien. PwC begleitet Sie kompetent und engagiert durch den Antragsprozess.“