Europäischer & Nationaler Emissionshandel
Für die Erzeugung von Strom in konventionellen Kraftwerken müssen im Rahmen des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) Emissionshandelszertifikate erworben werden. Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) erfasst Emissionen aus fossilen Brennstoffen, die nicht in den Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels fallen. Hiernach müssen Inverkehrbringer von Brenn-/Kraftstoffen Emissionszertifikate erwerben.
Die Zusatzkosten werden jeweils im Stromlieferpreis oder im Brennstoffpreis als indirekte CO₂-Kosten an die Letztverbraucher weitergegeben. Der daraus folgende (deutliche) Preisanstieg erhöht die Produktionskosten der deutschen Industrie, was insbesondere für Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, eine Herausforderung darstellt. Um der Gefahr der Abwanderung betroffener Unternehmen ins außereuropäische Ausland entgegenzuwirken und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu erhalten, hat der Gesetzgeber Möglichkeiten geschaffen, von staatlichen Beihilfen und Begünstigungen zu partizipieren.
Unser Team unterstützt Sie unter anderem bei:
- Prüfung der Produktionsmengen bzw. Stromverbräuche im Zusammenhang mit dem Beihilfeantrag für indirekte CO₂-Kosten
--> Strompreiskompensation (SPK) - Prüfung der Aufstellung zur Beantragung einer ergänzenden Beihilfe
--> Ergänzende SPK-Beihilfe - Prüfung der erwarteten maßgeblichen Emissionsmenge
--> BEHG Carbon-Leakage-Beihilfe (CL-Beihilfe) - Prüfung der Erklärung über die Erbringung von Grünstromgegenleistungen
--> Grünstromnachweis i.Z.m. der Antragstellung auf SPK-Beihilfe