Ihr verlässlicher Partner für energiewirtschaftliche Expertise entlang der gesamten Wertschöpfungskette
Mit unserer langjährigen Erfahrung in der deutschen Energiewirtschaft unterstützen wir Sie in der Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahen Beratung zuverlässig und kompetent. Unsere Expert:innen kennen die relevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen wie EEG, KWKG, KA, StromNEV und EnWG und begleiten Sie bei der Umsetzung komplexer Anforderungen – bundesweit und über das ganze Jahr hinweg.
Unsere praxisnahe Beratungstätigkeit untermauern wir durch umfassende interne Qualitätssicherungsverfahren und kontinuierliche Weiterbildung unserer Teams. Durch unsere intensive Beteiligung in relevanten Verbänden und Gremien gestalten wir aktiv die Zukunft der Energiewirtschaft mit und entwickeln innovative Tools, die eine effiziente Beratung ermöglichen. Dabei arbeiten wir eng mit berufsständischen und energiewirtschaftlichen Fachkreisen zusammen, um Prüfungs- und Beratungsstandards kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Profitieren Sie von unserem aktiven Austausch im Markt und unserem tiefen Verständnis für regulatorische Entwicklungen – für sichere Prozesse und nachhaltigen Erfolg in einem dynamischen Umfeld.
„Ich bin gerne Ansprechpartner auf Augenhöhe und stehe für die Sicherstellung der Qualitätsanforderungen bei den Herausforderungen der insgesamt sehr komplexen energiewirtschaftlichen Prüfungen.“
Energieversorger und Wärmeversorger sehen sich zunehmend komplexen Herausforderungen durch die regulatorischen Anforderungen gegenüber.
Im Rahmen der Anträge zur Förderung durch das Modul 1 BEW für Transformationspläne oder Machbarkeitsstudien, das Modul 2 BEW für die systemische Förderung von Wärmenetzen sowie das Modul 3 BEW für Einzelmaßnahmen sind umfassende Prüfungen unerlässlich.
Unsere erfahrenen Prüfer begleiten Sie zuverlässig bei KWKG-Anträgen für Neu- und Ausbauvorhaben Ihrer Wärmenetze. Unsere Expertise sichert Ihnen die korrekte Prüfung gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 3 KWKG 2025 für die Zulassung von Wärme- und Kältenetzbetreibern, damit Sie potenzielle Förderungen optimal nutzen können.
Verteilernetzbetreiber müssen jährlich bis zum 31. Mai Endabrechnungen gemäß § 50 Nr. 2 EnFG vorlegen. Diese umfassen z.B. Einspeisevergütungen, Marktprämien und vermiedene Netzentgelte für das Vorjahr. Die Abrechnungen, einschließlich der EEG- und KWKG-Endabrechnung, erfordern eine Prüfung durch Wirtschaftsprüfer gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 EnFG. PwC unterstützt Netzbetreiber dabei, ihre Berichtspflichten effizient und regelkonform zu erfüllen und bietet spezialisierte Prüfungsdienstleistungen im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems von Assurance.
Betreiber konventioneller und erneuerbarer Anlagen begegnen zunehmend komplexen regulatorischen und technischen Herausforderungen. Unsere jährlichen Bescheinigungen für Anlagen nach dem KWKG und EEG sowie Sachverständigengutachten nach AGFW FW308 sind hierbei von essenzieller Bedeutung. Mit unserer umfassenden ingenieurtechnischen und regulatorischen Expertise unterstützen wir Anlagenbetreiber durch Prüfungsvermerke, Beratung zu Förderungen und begleiten Projekte von der Planung bis zum Betrieb.
Schienenbahnen zeichnen sich nicht nur durch technische und betriebliche Besonderheiten aus, sondern nehmen auch in der energiewirtschaftlichen Regulatorik eine besondere Rolle ein. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Eisenbahnverkehr und Bahnstromnetz erbringen wir gesetzlich vorgeschriebene Prüfungsleistungen und unterstützen bei der Einhaltung regulatorischer Vorgaben und Mitteilungspflichten.