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Dieter Lienland, WP
Partner Risk & Regulatory bei PwC Deutschland
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Wir unterstützen Banken und Versicherungen bei der Entwicklung und Implementierung wirksamer Krisenmanagement-Frameworks und übersetzen regulatorische Anforderungen in nachhaltige Transformation. Als Marktführer in der Sanierungs- und Abwicklungsplanung in Deutschland und Europa bringen wir Erfahrungen aus einer Vielzahl von Projekten ein. So sichern wir nicht nur regulatorische Compliance, sondern stärken auch Krisenfestigkeit und Resilienz.
„Durch die systematische Auseinandersetzung mit Prozessen und Strukturen trägt die Sanierungs- und Abwicklungsplanung zur langfristigen Stabilität des Unternehmens bei.“
Wirksames Krisenmanagement beginnt vor dem Eintritt einer Krise. Entscheidend ist, dass Banken und Versicherungen Risiken frühzeitig erkennen, Handlungsoptionen strukturiert vorbereiten sowie im Ernstfall schnell und koordiniert reagieren können.
Die Sanierungs- und Abwicklungsplanung bildet dafür den regulatorischen Rahmen: Sie schafft die Grundlage, um den Übergang von Prävention über Stabilisierung bis hin zu möglichen Abwicklungsmaßnahmen nachvollziehbar, belastbar und handlungsorientiert zu gestalten.
Die Sanierungsplanung unterstützt Banken und Versicherungen dabei, finanzielle Stresssituationen eigenständig zu bewältigen und ihre Stabilität auch in Krisenzeiten sicherzustellen. Ziel ist es, eine Insolvenz oder Abwicklung zu vermeiden und durch frühzeitige, wirksame Maßnahmen die Fortführung des Unternehmens zu ermöglichen.
Die primäre Verantwortung liegt beim Unternehmen. Es definiert konkrete Maßnahmen zur Stabilisierung und stellt deren rechtliche, operative und finanzielle Umsetzbarkeit sicher. Sanierungspläne umfassen dabei unter anderem finanzielle und operative Stabilisierungsmaßnahmen, Frühwarnindikatoren sowie klare Eskalationspfade. Die größte Herausforderung besteht in der konsistenten Ausgestaltung realistischer Handlungsoptionen und der fundierten Analyse relevanter Krisenszenarien. Die Aufsichtsbehörden überprüfen und beurteilen diese Pläne, geben Anforderungen vor und begleiten den Prozess.
Als „letztes Mittel“ im Krisenmanagement dient die Abwicklung dazu, die Stabilität des Finanzmarkts zu wahren, kritische Funktionen aufrecht zu erhalten und den Einsatz von öffentlichen Mittel möglichst zu vermeiden.
Eine Abwicklung wird erforderlich, wenn Sanierungsmaßnahmen zur Krisenbewältigung nicht mehr ausreichen und ein Unternehmen „failing or likely to fail“ ist. Anders als in der Sanierungsphase, geht die primäre Verantwortung in dieser Phase auf die Abwicklungsbehörde über. Sie erstellt die Abwicklungspläne und entscheidet, ob eine Abwicklung möglich und im öffentlichen Interesse ist.
Die betroffene Bank oder Versicherung hat jedoch eine umfangreiche Mitwirkungspflicht bei der sogenannten „Abwicklungsplanung“, also bei den vorbereitenden Tätigkeiten, die im Krisenfall eine effiziente und zielgerichtete Abwicklung sicherstellen sollen.
Die Planungsaktivitäten werden entlang einer von der Abwicklungsbehörde festgelegten Abwicklungsstrategie ausgerichtet. Dabei stehen der Behörde verschiedene Instrumente wie eine (Teil-) Veräußerung, Ausgliederung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten oder Übertragung kritischer Funktionen auf ein Brückenunternehmen zur Verfügung.
Identifizierte Abwicklungshindernisse muss die Bank oder Versicherung innerhalb angemessener Fristen beseitigen. Die Abwicklungsfähigkeit wird fortlaufend durch ein internes Testprogramm des Unternehmens sowie durch Dry-Runs der Aufsichtsbehörde überprüft. Die Abwicklungsplanung ist grundsätzlich jährlich zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.
Als Lektion aus der Bankenkrise 2008/2009 wurde mit der BRRD von der EU erstmals ein einheitlicher Rahmen für die Sanierungs- und Abwicklungsplanung geschaffen. Dieser zielt auf die grenzüberschreitende geordnete Abwicklung ausfallgefährdeter Banken ab und verhindert dadurch eine Gefährdung der Finanzstabilität.
In Deutschland wurde die Regelung mit Wirkung zum 01. Januar 2015 im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) umgesetzt. Im Mai 2019 wurden die Anforderungen an Banken durch die BRRD II aktualisiert und teilweise verschärft.
Die Anfang 2026 verabschiedete Reform des europäischen Crisis Management and Deposit Insurance (CMDI) Frameworks umfasst neben Änderungen der Abwicklungsmechanism (Single Resolution Mechanism, SRM-Verordnung) und Einlagensicherung (Deposit Guarantee Schemes Directive) auch weitere Anpassungen zur Verbesserung der Operationalisieurng des Abwicklungsrahmenwerks. Ziel der Reform ist es, identifizierte Schwachstellen des bisherigen Krisenmanagement-Rahmens zu beheben sowie die praktische Anwendbarkeit und Konsistenz der Abwicklungsinstrumente zu erhöhen.
Der einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB) ist als Abwicklungsbehörde für eine geordnete und gegebenenfalls grenzüberschreitende Abwicklung von Banken verantwortlich. Das SRB ist dabei grundsätzlich für bedeutende Institute (Significant Institutions, SI) und kleinere Institute (Less Significant Institutions, LSI), welche Teil von grenzüberschreitenden Gruppen sind, verantwortlich. Für alle anderen Institute und sogenannte zentrale Gegenparteien (Central Counterparties) ist die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) die zuständige Abwicklungsbehörde.
Mit der IRRD wird ein EU-weit harmonisiertes Rahmenwerk zur Sanierungs- und Abwicklungsplanung für den europäischen Versicherungssektor einfgeführt. Dabei erhöht sie die Regulierungstiefe der Sanierungsplanung im Vergleich zu den bisherigen Anforderungen gemäß § 26 Abs. 1 bzw. § 275 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und führt mit der Abwicklungsplanung zugleich ein neues Element des Risikomanagements ein.
Am 10.02.2026 hat das Bundesministerium der Finanzen den Entwurf für das Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz (VSAAG) veröffentlicht. Ziel des Entwurfs ist unter anderem die Umsetzung der IRRD in deutsches Recht. In anderen europäischen Ländern wird die Umsetzung teilweise erst in den Folgejahren erwartet. Da zahlreiche deutsche Versicherungsgruppen grenzüberschreitend tätig sind sieht das VSAAG die Einrichtung von Abwicklungskollegien zur Koordination von Gruppenabwicklungsplänen vor.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass mindestens 60 Prozent des Lebensversicherungs- und Lebensrückversicherungsmarktes (bezogen auf versicherungstechnische Bruttorückstellungen) und mindestens 60 Prozent des Nichtlebensversicherungs- und Nichtlebensrückversicherungsmarktes (bezogen auf gebuchte Bruttobeiträge) präventive Sanierungspläne erarbeiten müssen. Abwicklungspläne müssen jeweils für mindestens 40 Prozent der beiden Marktsegmente vorliegen. Die Verantwortung für die Abwicklungspläne liegt bei der BaFin in der Rolle als nationale Abwicklungsbehörde. Die betroffenen Unternehmen unterliegen im Rahmen der Abwicklungsplanung einer umfassenden Mitwirkungspflicht zur sogenannten „Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit".
Die BaFin übernimmt die Rolle als Aufsichts- und Abwicklungsbehörde, wobei beide Funktionen organisatorisch getrennt werden müssen. Die BaFin arbeitet dabei eng mit der European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) zusammen, die insbesondere in Abwicklungskollegien eingebunden ist und technische Regulierungsstandards für die IRRD erarbeitet.
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Director Risk & Regulation Insurance, PwC Germany
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