20 November, 2019
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat auf der 11. Jahrestagung Bilanzkontrolle und Abschlussprüfung „Bilanzierung, Berichterstattung und Enforcement in Recht und Praxis“ des Deutschen Aktieninstituts e.V. (DAI) am 18. November 2019 die von der ESMA bereits angekündigten einheitlichen europäischen Schwerpunkte übernommen und um zwei nationale Prüfungsschwerpunkte ergänzt.
Die gemeinsamen europäischen Schwerpunkte bilden die Themen
Im Rahmen des Prüfungsschwerpunkts IFRS 16 wird sich die DPR einen Überblick über die Implementierung des Standards im Unternehmen verschaffen und in diesem Zusammenhang Unterlagen wie die Bilanzierungsrichtlinien, Vertragsinventare oder Berichterstattungen an den Vorstand und Aufsichtsrat anfordern. Auf dieser Grundlage wird die DPR ausgewählte Aspekte der Anwendung des IFRS 16 wie die Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen oder der Abzinsungssätze hinterfragen. Auch die Einhaltung der umfangreichen Angabepflichten, angefangen von Erläuterungen zur gewählten Übergangsmethode bis hin zur Darstellung der Ausübung von Wahlrechten, wird im Fokus der Prüfungen der DPR stehen. Das „follow-up“ zu IFRS 9 wird sich auf insbesondere Kreditinstitute beziehen. Die Expected Credit Losses mit den Unterpunkten der eigentlichen Bewertung und den Angaben dazu bilden den Kern dieses Schwerpunkts. Die Prüfung der Anwendung des IFRS 15 soll vornehmlich Nicht-Finanzinstitute betreffen und je nach Bedeutung für das Unternehmen verschiedene Aspekte vertiefen, darunter Prinzipal-Agenten-Beurteilungen, Fragen der Zusammenfassung von Verträgen oder das Zusammenspiel von Allianzen und Kooperationen und der Umsatzrealisierung.
Bei den ausgewählten Aspekten der Anwendung von IAS 12 Ertragsteuern wird es insbesondere um die Erfassung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge gehen, die bei Vorliegen einer Verlusthistorie erhöhten Anforderungen genügen müssen. In diesem Zusammenhang wird sowohl von der ESMA als auch der DPR auf das Juli diesen Jahres veröffentlichte ESMA-Public Statement zu dem Thema verwiesen. Auch die Anwendung des IFRIC 23 und die Notwendigkeit eines separaten Ausweises von Ertragsteuerschulden und -forderungen ist bei diesem Prüfungsschwerpunkt von Bedeutung.
Flankiert werden die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte von weiteren möglichen Themen, die aus Sicht der ESMA von Relevanz für die nationalen Enforcer sein können: Die potenziellen Auswirkungen der IBOR Reform, Angaben zu Änderungen bei alternativen Leistungskennziffern, z.B. durch IFRS 16, Angaben zu möglichen Auswirkungen des Brexit, die Umsetzung des Europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformats sowie die Wesentlichkeit und Vollständigkeit der Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen. Letzteres Thema spielt die DPR nur insoweit eine Rolle, als das sie das Vorhandensein solcher Informationen überprüft.
Als nationale Schwerpunkte wurden von der DPR die Themenbereiche
Der Wertminderungstest des Geschäfts- oder Firmenwerts war zuletzt 2014 schwerpunktmäßiger Gegenstand der DPR-Prüfungen, wenn auch dennoch seitdem regelmäßig Fragen dazu gestellt wurden. Eingedenk der sich eintrübenden wirtschaftlichen Entwicklung, die zuletzt auch zu vermehrten Gewinnwarnungen geführt haben, geht die DPR von sinkenden „Headrooms“ bei Werthaltigkeitstests aus. Daher sollten die Bilanzierer für die Abschlüsse 2019 sensibilisiert sein und u.a. ihre dem Werthaltigkeitstest zu Grunde gelegten Cash Flow Prognosen hinterfragen. Konkret gehen wird es unter anderem um die korrekte Testebene (einzelner Vermögenswert, zahlungsmittelgenerierende Einheit oder Segment) und die Abgrenzung der einzubeziehenden Vermögenswerten (z.B. Einhaltung von Segmentgrenzen oder Corporate Assets), die zutreffende Ermittlung von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert sowie die dabei zu Grunde gelegten Annahmen bei der Ermittlung dieser Werte. Ein weiteres Augenmerk wird auf den Folgewirkungen des IFRS 16 auf den Werthaltigkeitstest liegen, z.B. in Bezug auf die Einbeziehung von Nutzungsrechten in den Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, auf die Kapitalstruktur oder die Ermittlung des Diskontierungszinssatzes.
Der Prüfungsschwerpunkt Konzernlagebericht beschäftigt sich insbesondere mit den Auswirkungen des IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ auf den Lagebericht, da die bilanzielle Erfassung aller Leasingverhältnisse wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, auf bedeutsamste Leistungsindikatoren oder Covenants haben kann.
Im Fokus der DPR wird die transparente und angemessene Darstellung der Effekte des IFRS 16 auf bedeutsamste Leistungsindikatoren bzw. deren Entwicklung stehen. Sollte der neue Leasingstandard zu Veränderungen in der Ermittlungsmethodik von Leistungsindikatoren führen, werden hierzu Erläuterungen verlangt, ggf. einschließlich von Überleitungen auf im Konzernabschluss ausgewiesene Beträge. Auch hier wird die DPR prüfen, ob diese Anforderungen eingehalten wurden.
Unverändert schließen die Prüfungsschwerpunkte die Prüfung anderer Themenbereiche nicht aus, da die DPR jeden Abschluss unter Beachtung branchentypischer Besonderheiten oder wesentlicher Geschäftsvorfälle individuell prüft. Daher sollten auch Themen wie die Segmentberichterstattung, die Kapitalflussrechnung oder die Bilanzierung möglicher Unternehmenszusammenschlüsse nicht aus den Augen gelassen werden. Vor dem Hintergrund der Prüfung auch der Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung durch die DPR ist eine ausführliche Dokumentation auch ermessensbehafteter Sachverhalte anzuraten, z.B. bei der Bewertung von Rückstellungen, bei der Berücksichtigung von Risiken beim Impairmenttest oder dem Nachweis der Werthaltigkeit latenter Steuern auf Verlustvorträge.
Aufsichtsrat, Vorstand und das Rechnungswesen der Unternehmen sollten die Prüfungsschwerpunkte im Hinblick auf eine erwartete Prüfung bei der Aufstellung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts bzw. bei dessen Prüfung berücksichtigen. Dabei sollte die Dokumentation der bilanziellen Abbildung dieser Themen, aber auch anderer wesentlicher Geschäftsvorfälle nochmals dahingehend beurteilt werden, ob sie im Rahmen eines DPR Verfahrens einer Nachweisführung genügen.
Weitere Informationen zu den ESMA-Prüfungsschwerpunkten finden Sie oder auf der Internetseite der ESMA, die DPR-Prüfungsschwerpunkte sind auf der Internetseite der DPR abrufbar.