Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex zwingt börsennotierte Unternehmen zum Handeln

24 Mai, 2022

Die Überarbeitung des DCGK zielt auf die breite Verankerung von ESG-Aspekten in börsennotierten Unternehmen ab / PwC-Experte Marco Galioto: „Die Neufassung ist ein starkes Signal für die ökologische und soziale Verantwortung von Unternehmen“/ Reifegradanalyse der Management-Systeme als Ausgangspunkt für die Umsetzung der neuen Empfehlungen

Frankfurt am Main, 24. Mai 2022

Am 17. Mai 2022 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2022) veröffentlicht. Dieses Regelwerk gibt insbesondere börsennotierten Unternehmen Empfehlungen zur guten Unternehmensführung. Im Vordergrund der Neufassung steht die nachhaltige Verankerung von ESG-Aspekten, also der Themen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung, in allen Bereichen des Unternehmens – angefangen mit der Strategie bis hin zum Reporting. Die Überarbeitung des Kodex macht aber auch die hohe Bedeutung der Corporate-Governance-Systeme im Unternehmen deutlich, für deren Überwachung der Aufsichtsrat zu sorgen hat.

Wirtschaftliche Ziele im Einklang mit Aspekten der Nachhaltigkeit

„Nach dem DCGK 2022 ist der Vorstand angehalten, nicht nur die Transparenz zum Reifegrad der Corporate-Governance-Systeme sicherzustellen, sondern auch die Chancen und Risiken systematisch zu erfassen und zu bewerten, die sich aus den Feldern Soziales und Umwelt für das Unternehmen ergeben.“

Marco Galioto,Partner bei PwC Deutschland

Ziel ist es, wirtschaftliche Pläne in einem ausgewogenen Verhältnis zu Zielen aus dem Bereich Umwelt und Soziales umzusetzen. Entsprechend finden sich ESG-Aspekte durchgängig im Jahresabschluss und Lagebericht – von der Unternehmensstrategie über die Corporate-Governance-Systeme bis hin zum Reporting. Marco Galioto ist überzeugt, dass die Änderungen im DCGK ein „starkes Signal mit Blick auf die Verantwortung der Unternehmen zu ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit senden. Nun sind börsennotierte Unternehmen gefragt, diese Verantwortung wahr- und ernst zu nehmen.“

Vorstand muss zu Management-Systemen Stellung nehmen

Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) hatte im Sommer 2021 bereits die gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines internen Kontrollsystems (IKS) und eines Risikomanagement-Systems (RMS) eingeführt. Der DCGK 2022 konkretisiert nun, dass dies auch ein Compliance-Management-System (CMS) einschließt. Den Vorständen börsennotierter Unternehmen wird nun empfohlen, im Lagebericht eine Erklärung zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. Diese Angaben können wertvolle Hinweise für die Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats beziehungsweise seines Prüfungsausschusses liefe.

Änderungen frühzeitig angehen und umsetzen

„Börsennotierte Unternehmen sind nun gefordert, die neuen Empfehlungen aus dem DCGK frühzeitig anzugehen und zu entscheiden, ob sie diese befolgen wollen“, so Marco Galioto. „Dafür sollten sie sich schnellstmöglich mit dem Reifegrad und der Risikoabdeckung ihrer Governance-Systeme auseinandersetzen“, so die Empfehlung des PwC-Experten. Denn nur so können sie der neuen Kodex-Empfehlung folgen, die eine Stellungnahme des Vorstands zur Angemessenheit und Wirksamkeit von Risikomanagement-System und internem Kontrollsystem im Lagebericht vorsieht.

„Aus dieser Reifegrad-Analyse lässt sich dann der individuelle Anpassungsbedarf identifizieren, wobei regulatorische, organisatorische, prozessuale und technologische Anforderungen berücksichtigt werden müssen.“

Marco Galioto,Partner bei PwC Deutschland

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Gregor Damm

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