PwC-Einschätzung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) / Der Bundestag hat die GEG-Novelle verabschiedet / PwC-Berechnungen zeigen: Mit den Vorgaben ist es möglich, den Gebäudesektor bis 2045 zu dekarbonisieren / Aber: Sämtliche Akteure wie Bürgerinnen & Bürger, Unternehmen, die öffentliche Verwaltung und Stadtwerke müssen flankierende Maßnahmen umsetzen.g
Düsseldorf, 18. September 2023
Am 8. September 2023 hat der Bundestag nach langen und teils kontroversen öffentlichen Diskussionen die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG, auch „Heizungsgesetz“ genannt) beschlossen. Ihm zufolge müssen ab dem Jahr 2024 neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen – etwa durch bestimmte Wärmepumpen oder den Anschluss an ein (grünes) Wärmenetz. Bürger:innen dürfen auch weiterhin Gasheizungen einbauen, wenn sie nachweisen, dass diese zu mindestens 65 Prozent „grüne“ Gase oder grünen Wasserstoff nutzen.
Zunächst zum Status quo: Gut ein Viertel (28 Prozent) des deutschen Endenergieverbrauchs entfällt derzeit auf Privathaushalte. Diese nutzen etwa 90 Prozent der Energie, um Wärme zu erzeugen. Ca. 70 Prozent der Heizungen im Bestand nutzen fossile Energien. Fest steht daher: Auf dem Weg zur Klimaneutralität ist die Wärmewende – also der Umstieg auf klimaneutrale Technologien, um Wärme zu erzeugen – ein wichtiger Schritt. Konkret bedeuten die Vorgaben des GEG, dass die deutschen Haushalte in den kommenden zehn Jahren 12,3 Millionen Öl- und Gasheizungen austauschen müssen. Bis 2045 sind es weitere 6,6 Millionen.
PwC-Energieexpert:innen wollten wissen: Ist das GEG tatsächlich sinnvoll, um den Gebäudesektor auf dem Pfad hin zur Klimaneutralität voranzubringen? Wie die Maßnahmen des GEG wirken, haben sie mit dem PwC-Klimaschutzcockpit modelliert.
„Unsere Berechnungen zeigen - das GEG ist zur stärkeren Dekarbonisierung des Gebäudesektors geeignet. Ohne zusätzliche Maßnahmen sind die gesetzten Ziele jedoch nicht zu erreichen, insofern wird es auf uns alle ankommen klimaneutral zu werden.“
Ein mögliches Szenario: In Ein- und Zweifamilienhäusern werden im Jahr 2045 voraussichtlich Wärmepumpen dominieren und mehr als die Hälfte (53 %) der Heizungsanlagen ausmachen. Rund ein Viertel (27 %) der Heizungsanlagen in diesem Gebäudetyp wird voraussichtlich Fernwärme nutzen, weitere 20 Prozent erneuerbare Wärmeträger wie Geo- oder Solarthermie. In Mehrfamilienhäusern hingegen wird 2045 voraussichtlich Fernwärme mit 56 Prozent die wichtigste Rolle spielen (Wärmepumpen: 25 %, erneuerbare Wärme: 19 %).
Die Berechnungen zeigen allerdings auch: Die GEG-Vorgaben führen nur dann zur angestrebten Klimaneutralität, wenn mehrere flankierende Maßnahmen greifen.
„Das Handwerk muss beispielsweise parallel ab 2024 die jährliche Ausbaukapazität von Wärmepumpen verdoppeln, auf mindestens 500.000 Installationen. Und Haushalte sollten ihre Öl- und Gasheizungen spätestens nach zwanzig Jahren austauschen, damit ab 2045 keine fossilen Heizungen mehr in Betrieb sind – selbst wenn die Anlagen zu diesem Zeitpunkt noch funktionieren.“
Entsprechend müsse sich die Zahl der Neubau-Wohnungen den angekündigten 400.000 pro Jahr nähern und es müsse auch die Sanierungsrate bei Gebäuden verdoppeln: von jährlich einem auf zwei Prozent. Und die PwC-Expert:innen beschreiben eine weitere Voraussetzung: Zur Klimaneutralität führt dieser Pfad nur, wenn ab 2035 sämtlicher Strom aus erneuerbaren Quellen stammt – und ab 2040 die gesamte zentral erzeugte Wärme. Wichtig wird außerdem die enge Verzahnung mit dem ebenfalls geplanten Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung sein, um auch bei den kommunalen Dekarbonisierungsplänen die Vorgaben des GEG zu berücksichtigen und umgekehrt.
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