Berichtsjahr 2025: Median steigt auf 6,386 Mio. Euro / Variable Vergütung bleibt dominierend / Frauen in Vorstandsspitzen weiterhin unterrepräsentiert
Frankfurt, 05. Oktober 2026
Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland hat die aktuelle Studie zur Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung in den Dax-160-Unternehmen für das Berichtsjahr 2025 veröffentlicht. Die Analyse zeigt, dass die Zielgesamtvergütung von Vorstandsvorsitzenden in allen betrachteten Indizes weiter gestiegen ist. Gleichzeitig bleibt die erdienungsorientierte Offenlegung nach § 162 AktG (Auslegung 2) der vorherrschende Marktstandard. Sie stellt den Zusammenhang zwischen erbrachter Leistung und Vergütung transparenter dar und verbessert damit die Nachvollziehbarkeit für Investoren und weitere Stakeholder.
Die Studie bietet Unternehmen eine aktuelle Marktgrundlage für Vergütungsbenchmarks, Angemessenheitsprüfungen und die Weiterentwicklung ihrer Vergütungssysteme.
Grundlage der Analyse sind 151 Unternehmen, die zum 31. Dezember 2025 im Dax, MDax, SDax oder TecDax notiert waren. Unternehmen mit abweichenden Offenlegungsstandards oder zum Zeitpunkt der Datenerhebung noch nicht veröffentlichten Vergütungsberichten wurden nicht einbezogen. Einzelne Auswertungen basieren zudem ausschließlich auf Organmitgliedern, die ihre Funktion im Berichtsjahr 2025 ganzjährig ausgeübt haben.
„Die steigenden Zielvergütungen spiegeln die wachsenden Anforderungen an Vorstände in einem zunehmend komplexen wirtschaftlichen und regulatorischen Umfeld wider. Gleichzeitig zeigt der weiterhin hohe Anteil variabler Vergütungskomponenten, dass Unternehmen konsequent darauf setzen, Leistung und Vergütung zu verknüpfen.”
Bei der Offenlegung der gewährten Vergütung nach § 162 AktG bleibt die erdienungsorientierte Auslegung 2 klar vorherrschend. 114 Unternehmen nutzen diese Form, während 37 Unternehmen nach der zahlungsorientierten Auslegung 1 berichten.
Im Vorjahresvergleich wechselten jeweils sieben Unternehmen von Auslegung 1 zu Auslegung 2 sowie in die Gegenrichtung. Die Studie weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass Vergleiche der gewährten Vergütung nur innerhalb derselben Auslegung belastbar sind. Vergleichbar über mehrere Jahre bleibt insbesondere die Zielgesamtvergütung.
Nach Auslegung 2 stieg die mediane Gesamtvergütung der Vorstandsvorsitzenden gegenüber dem Vorjahr im Dax um 27 %, im MDax um 19 %, im SDax um 6 % und im TecDax um 23 %. Auch bei den weiteren Vorstandsmitgliedern verzeichneten alle Indizes Zuwächse.
Die planmäßige Vergütung bei hundertprozentiger Zielerreichung entwickelt sich für Vorstandsvorsitzende in allen Indizes nach oben. Im Dax steigt der Median von 5,421 Mio. Euro auf 6,386 Mio. Euro. Im MDax erhöht er sich um 19 %, im SDax um rund 14 % und im TecDax um etwa 5 %. Damit bleibt die Indexzugehörigkeit ein wesentlicher Treiber der Vergütungshöhe.
Auch die Funktion innerhalb des Vorstands prägt das Vergütungsniveau. Vorstandsvorsitzende erhalten im Durchschnitt über Dax, MDax und SDax rund das 1,62-Fache der Zielgesamtvergütung weiterer Vorstandsmitglieder. Der Abstand ist im Dax mit einem Faktor von 1,87 am größten.
Die Vergütungssysteme der Dax-Familie setzen weiterhin deutlich auf leistungsabhängige Komponenten. Bei Vorstandsvorsitzenden beträgt das Verhältnis von fixer zu variabler Zielvergütung 35:65 im Dax, 37:63 im MDax, 41:59 im SDax und 32:68 im TecDax. Auch bei den weiteren Vorstandsmitgliedern liegt der variable Anteil in allen Indizes über dem fixen Anteil.
Bei den weiteren Vorstandsmitgliedern liegt der Frauenanteil 2025 bei 31 % im Dax, 26 % im MDax, 15 % im SDax und 22 % im TecDax. An der Vorstandsspitze bleiben Frauen jedoch deutlich unterrepräsentiert: Der Anteil weiblicher Vorstandsvorsitzender beträgt 10 % im Dax (Vorjahr: 5 %), 0 % im MDax (Vorjahr: 2 %), 3 % im SDax (Vorjahr: 6 %) und 4 % im TecDax (Vorjahr: 0 %).
Im Aufsichtsrat zeigt sich ein differenzierteres Bild. Bei den ganzjährig tätigen Aufsichtsratsvorsitzenden ist der Frauenanteil in allen Indizes gegenüber dem Vorjahr gestiegen, im Dax liegt der Anteil bei 13 % (Vorjahr: 6 %), im MDax bei 12 % (Vorjahr: 4 %) und im SDax bei 13 % (Vorjahr: 6 %). Unter den weiteren Aufsichtsratsmitgliedern bleibt er insgesamt weitgehend stabil. Vergütungsvergleiche nach Geschlecht sind insbesondere bei Vorsitzfunktionen vorsichtig zu interpretieren, da geringe Fallzahlen die Medianwerte stark beeinflussen können.
Anders als beim Vorstand wird die Aufsichtsratsvergütung weiterhin vor allem durch feste Komponenten geprägt. Dazu gehören Festvergütung, Ausschussgelder und Sitzungsgelder. Der DCGK empfiehlt für den Aufsichtsrat eine Festvergütung. Ist eine erfolgsorientierte Vergütung vorgesehen, sollte diese langfristig orientiert sein. Variable Bestandteile bleiben daher selten, da der Aufsichtsrat eine unabhängige Kontrollfunktion gegenüber dem Vorstand wahrnimmt.
Nach Auslegung 2 liegt die mediane Gesamtvergütung der Aufsichtsratsvorsitzenden 2025 bei 403.000 Euro im Dax, 232.500 Euro im MDax, 130.000 Euro im SDax und 165.000 Euro im TecDax. Die Funktion innerhalb des Gremiums bleibt auch hier entscheidend: Vorsitzende erhalten in allen Indizes die höchste Vergütung, das Multiple zwischen Aufsichtsratsvorsitzenden und Aufsichtsratsmitgliedern liegt bei 1,86. Prüfungsausschussvorsitzende werden aufgrund der besonderen Verantwortung ihrer Funktion zusätzlich vergütet, wobei Ausschussgelder einen wesentlichen Bestandteil darstellen.
Die Daten der Vergütungsstudie in börsennotierten Unternehmen dienen als Grundlage für Angemessenheitsgutachten und Marktvergleiche. Nach den Forderungen des DCGK sollen Unternehmen horizontale und vertikale Marktvergleiche durchführen. Die Ergebnisse können zudem genutzt werden, um Vergütungshöhen und -strukturen index- und funktionsspezifisch zu benchmarken und Vergütungssysteme zielorientiert weiterzuentwickeln.
§ 162 AktG, ARUG II und der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) prägen weiterhin die Ausgestaltung der Organvergütung, insbesondere der Vorstandsvergütung, sowie die Governance- und Transparenzanforderungen an den Aufsichtsrat. Dazu zählen Vorgaben und Empfehlungen zu Maximalvergütungen, überwiegend langfristig orientierter variabler Vergütung, Malus-/Clawback Regelungen sowie zur Transparenz von Peer Groups. Zudem soll der Aufsichtsrat auch soziale und ökologische Anreize (ESG) verankern. Zusätzlich verschärfen die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die Corporate Sustainability Reporting Directive und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) die Transparenzanforderungen. Neben der Offenlegung von Vergütungsstrukturen und Lohngefällen verlangen die ESRS auch Angaben dazu, wie Nachhaltigkeitsziele in die Vergütungs- und Anreizsysteme von Vorständen und Aufsichtsräten eingebunden sind, wodurch ESG-bezogene Zielsetzungen weiterhin an Bedeutung gewinnen. Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht war bis Juni 2026 vorgesehen, steht jedoch bislang noch aus. Auch der DCGK enthält Grundsätze und Empfehlungen für Vorstand und Aufsichtsrat, eine aktualisierte Version wird aktuell ausgearbeitet.
Die Studie basiert auf Medianwerten und berücksichtigt Organmitglieder, die im Berichtsjahr 2025 ganzjährig in ihrer jeweiligen Funktion tätig waren. Während die Zielgesamtvergütung über mehrere Jahre hinweg konsistent vergleichbar ist, sind Vergleiche der gewährten Vergütung nur innerhalb derselben Auslegungsart belastbar. Aufgrund seiner besonderen Zusammensetzung ist der TecDax gesondert zu betrachten. Vertiefende Auswertungen und individuelle Analysen mit vielfältigen Filtermöglichkeiten bietet der digitale Board Remuneration Analyser. Ein Zugang kann direkt über unsere Website angefragt werden.
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