03 September, 2014
Bei fast jeder dritten Steuererklärung von Bundesligaspielern in Nordrhein-Westfalen soll der Verdacht auf Unvollständigkeit bestehen. Das steht in einem Bericht des niedersächsischen Landesrechnungshofs. Im Rahmen von Prüfungen haben Steuerfahnder die Steuererklärungen von 60 Bundesliga-Spielern in NRW für die Jahre 2009 bis 2011 überprüft. Der Fall zeigt: Sportler müssen sich systematisch mit den steuerlichen Folgen ihrer sportlichen Betätigung auseinandersetzen. Doch welche steuerlichen Konsequenzen haben sportliche Aktivitäten inländischer oder ausländischer Sportler im In- oder Ausland?
Das lässt sich an einigen exemplarischen Fallkonstellationen erläutern:
Ein inländischer, vertraglich verpflichteter Basketballspieler tritt mit seinem Verein im Rahmen seines Arbeitsvertrags zu einem Auslandsspiel in Italien an. Grundsätzlich liegen ausländische, nichtselbständige Einkünfte vor. Italien darf also die dort gezahlten Einkünfte besteuern. Deutschland hat die entsprechend erhobenen ausländischen Steuern auf die deutsche Steuerschuld anzurechnen.
Eine inländische, selbständige Tennisprofisportlerin reist für ein zweitägiges Turnier nach Frankreich. Hierfür erhält sie eine Antrittsprämie. Sie erreicht den zweiten Platz und erhält dafür eine zusätzliche Siegprämie. Frankreich darf die entsprechenden Einkünfte besteuern. Eine Betriebsstätte oder eine so genannte Vertreterbetriebsstätte sind in Frankreich nicht nötig. Gleichwohl sind die französischen Einkünfte auch in der deutschen Einkommensteuererklärung anzugeben. Deutschland hat die entsprechend erhobene ausländische Steuer allerdings auf die inländische Steuerschuld anzurechnen.
Ein vertraglich verpflichteter, spanischer Berufsfußballer nimmt im Rahmen seines Arbeitsvertrags an einem der unregelmäßig stattfindenden Freundschaftsspiele in Deutschland teil. Dafür erhält er einen Bruttolohn von 1.200 Euro. Da sein Verein die Organisation solcher Spiele übernimmt, fallen für den Sportler keine Auslagen an. Der ausländische spanische Verein hat die Steuer in Höhe von 180 Euro einzubehalten und an das Bundeszentralamt für Steuern abzuführen.
Ein selbständiger, ausländischer Golfprofi reist für ein Golfturnier für vier Tage nach Deutschland. Als fest vereinbarte Antrittsprämie erhält er 7.000 Euro. Der Golfer unterliegt mit seiner erhaltenen Antrittsprämie in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht und muss sich selbst um die entsprechende Deklaration und Abführung der Steuern in Deutschland kümmern. Die Beispiele zeigen: Die Besteuerung von Profisportlern ist komplex und von vielen Faktoren abhängig. PwC unterstützt und berät Sportler und ihre Familien in allen steuerrechtlichen Fragen. Egal ob in Deutschland oder im Ausland – mithilfe des PwC-Netzwerks finden wir überall auf der Welt eine passende Lösung für Ihr Anliegen.
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