
Verstößt es gegen europäisches Beihilferecht, wenn Unternehmen finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand erhalten? Diese Gefahr besteht. Die öffentliche Hand und Unternehmen können nachweisen und dokumentieren, dass eine Maßnahme marktkonform und damit keine staatliche Beihilfe ist – und zwar mit einem Market Economy Operator Test (MEOT) bzw. einem Private Investor Test (PIT), wie das Verfahren auch bezeichnet wird.
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Dr. Georg Teichmann
Senior Manager Infrastructure & Mobility bei PwC Deutschland
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Unternehmen im Eigentum der öffentlichen Hand, aber auch private Unternehmen laufen an unterschiedlichen Stellen Gefahr, unzulässige staatliche Beihilfen zu empfangen. Etwa wenn sie öffentliche Mittel annehmen, um Investitionen durchzuführen oder Mittel für eine Restrukturierung verwenden. PwC-Partner und Infrastruktur-Experte Hansjörg Arnold erläutert: „Das Risiko einer unzulässigen Beihilfe besteht auch, wenn finanzielle Mittel der öffentlichen Hand nicht direkt fließen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die öffentliche Hand auf vertraglich vereinbarte Zahlungen verzichtet oder sie stundet.“
Leitlinien und Entscheidungen der EU-Wettbewerbskommission bilden die Basis, um zu überprüfen, ob der Tatbestand einer Beihilfe vorliegt oder nicht. So besteht nach Art. 108 Abs. 3 Satz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) für Beihilfen eine Pflicht zur Notifizierung – sie müssen vor ihrer Vergabe bei der Europäischen Kommission angemeldet und von der Kommission genehmigt werden. Und Art. 106 AEUV besagt, dass die Pflicht zur Notifizierung auch für öffentliche Unternehmen gilt.
Der Tatbestand der Beihilfe ist nach Art. 107 Abs. 1 durch folgende Merkmale bzw. Kriterien gekennzeichnet:
Der Tatbestand der Beihilfe nach Art. 107 Abs. 1 AEUV liegt dann vor, wenn die genannten Merkmale kumulativ erfüllt sind. Im Fall einer Beihilfe sind die an ein Unternehmen gewährten Mittel unter Umständen zurückzuführen.
„Ich empfehle den Verantwortungsträgern der öffentlichen Hand und der betroffenen Unternehmen dringend, geplante Maßnahmen präventiv prüfen zu lassen. So erhalten sie weitgehende Sicherheit und verbessern ihre Position. Denn ein bestandener MEOT bzw. PIT stellt die zentrale Dokumentation und den Argumentationsleitfaden dar, wenn die EU-Kommission später ein Ermittlungsverfahren einleitet.“
Hansjörg Arnold,Partner Infrastructure & Mobility bei PwC DeutschlandDr. Georg Teichmann
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