Förderberechtigte
Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen, kommunale Betriebe, kommunale Zweckverbände Genossenschaften und Vereine, soweit sie eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, sowie Konsortien aus den vorgenannten Personen oder Körperschaften. Ebenfalls antragsberechtigt sind Contractoren, die mit den vorgenannten Personen oder Körperschaften ein Vorhaben im Rahmen eines Contracting-Vertrags durchführen.
Förderumfang
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung umfasst zwei unterschiedliche Module:
Modul 1
Die Erstellung von Machbarkeitsstudien zur Prüfung sowie Vorplanung der technischen Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Baus neuer Wärmenetzsysteme 4.0 oder der Transformation bestehender Netze zu einem Wärmenetzsystem 4.0, mit einer Förderquote von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Der maximale Förderbetrag für Machbarkeitsstudien beträgt 600.000 Euro.
Modul 2
Die Förderung der Realisierung von Wärmenetzsystemen 4.0 durch Neubau oder Transformation setzt sich aus einer Grundförderung, einer Nachhaltigkeitsprämie und einer Kosteneffizienzprämie zusammen. Die Grundförderung beträgt bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten oder auch bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, soweit ein „kleines oder mittleres Unternehmen“ (KMU) Antragsteller oder Teil eines antragstellenden Konsortiums ist. Zusätzlich kann eine Nachhaltigkeitsprämie für hohe Anteile erneuerbarer Energien und Abwärme die Förderquote um bis zu 10 Prozent erhöhen. Weiterhin steigert eine Kosteneffizienzprämie für besonders niedrige Wärmelieferungspreise die Förderquote um bis zu weitere 10 Prozent. Außerdem können Einzelkomponenten, die der industriellen Forschung entstammen, separat gefördert werden. Hierbei beträgt die Förderquote 65 Prozent oder abweichend bei der Beteiligung von KMUs 75 Prozent. Die Förderung beträgt maximal 15 Mio. Euro je Vorhaben.
Das BMWi strebt im Zeitraum bis 2020 an, das für zwölf Modellvorhaben die wirtschaftliche und
Antragstellung
Die Antragstellung ist bei einer im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ansässigen Bewilligungsstelle durchzuführen. Im Rahmen der Auszahlungen der Förderung sind die Projektkosten nachzuweisen z.B. in Form einer durch einen Wirtschaftsprüfer testierten Kostenrechnung. Das geförderte Wärmenetzsystem muss mindestens zehn Jahre betrieben werden und die Einhaltung der Mindestvoraussetzungen eines Wärmenetzsystems 4.0 ist jährlich vom Betreiber zu bestätigen.