Besteuerung und Sozialversicherung für ausländische Arbeitnehmer weiter ungewiss

29 November, 2021

Viele ausländische Arbeitnehmer in China und deren Arbeitgeber blicken mit Sorge auf den 1. Januar 2022. Von diesem Zeitpunkt an wird die Steuerbefreiung für verschiedene Sachbezüge (geldwerte Vorteile) wie Miet- und Schulgeldzuschüsse durch den Arbeitgeber entfallen. Das wird erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

Mehrbelastung durch den Systemwechsel

Der Systemwechsel selbst ist keine Überraschung, denn er war bereits im Rahmen der Einkommensteuerreform zum 1. Januar 2019 für den Zeitpunkt nach Ablauf einer dreijährigen Übergangsfrist angekündigt worden. In Bezug auf die bei der Entsendung ausländischer Mitarbeiter üblichen Miet- und Schulgeldzuschüsse wird der Wechsel jedoch erhebliche Mehrkosten mit sich bringen, die sich aus zwei Faktoren ergeben:

  • Der persönliche Einkommensteuersatz liegt bei ausländischen Arbeitnehmern in der Regel auf Höhe des Spitzensteuersatzes von 45 Prozent.
  • Miete und Schulgeld sind in den großen Städten Chinas erhebliche Kostenfaktoren, die für eine vierköpfige Familie schnell mal 100.000 bis 150.000 Euro pro Jahr ausmachen können.

Soll die Mehrbelastung aus der Einkommensteuer durch den Arbeitnehmer getragen werden, errechnet sich so ein zusätzlicher (!) Abzug vom Nettogehalt in Höhe von 45.000 bis 67.500 Euro pro Jahr – prohibitiv für viele Familien mit typischem Arbeitslohn. Trägt hingegen der Arbeitgeber die Mehrsteuer, ist auch die Übernahme dieser Mehrbelastung aus der persönlichen Einkommensteuer durch den Arbeitgeber ein zusätzlicher steuerpflichtiger Arbeitslohn, sodass sich im Wege der Hochrechnung für den Arbeitgeber auf dieser Basis zusätzliche (!) Kosten in Höhe von 81.818 bis 122.727 Euro ergeben (rund 82 Prozent der Sachbezüge). 

Rechnung: 
45 % x 100.000 EUR / (100 % – 45 %) = 81.818 EUR oder 
45 % x 150.000 EUR / (100 % – 45 %) = 122.727 EUR

Unsicherheit trotz umfangreicher Lobbyarbeit

In den Jahren der Übergangszeit haben die verschiedenen ausländischen Handelskammern in China viel unternommen, um dem chinesischen Gesetzgeber das Problem transparent zu machen. Das geschah im Rahmen formeller Treffen mit Vertretern der relevanten Ministerien auf verschiedenen Ebenen, mittels Anschreiben wie auch in informellem mündlichem Austausch. 

Zuletzt hat unter der Initiative der Arbeitsgruppe Steuern und Finanzen der Europäischen Handelskammer in China eine große Gruppe von Handelskammern (darunter auch die amerikanische und die deutsche) einen Brief an Premierminister Li Keqiang geschrieben, um das Thema gezielt anzusprechen. Eine Antwort darauf steht noch aus, der Brief wurde aber dem Vernehmen nach gelesen und die zuständigen Stellen wurden intern zu einer Prüfung und Stellungnahme aufgefordert. Wie in China üblich ist mit einer Reaktion, wenn überhaupt, nicht vor Jahresende zu rechnen. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

Gleichzeitig haben verschiedene Lokalregierungen die Bereitschaft signalisiert, den Effekt mit jeweils für den Distrikt oder die Stadt gültigen Regelungen abzumildern. Einzelheiten zu den Regelungen sind jedoch weiterhin unklar, selbst die breite Anwendung kann nicht als gesichert gelten. Möglicherweise blickt man auch auf lokaler Ebene zunächst auf die weitere Entwicklung in Beijing.

Wegen der hohen Unsicherheit sollten betroffene ausländische Firmen das Gespräch mit den lokal zuständigen Behörden suchen. Es ist in China durchaus üblich, Firmen mit lokalen Subventionen wie etwa Rückzahlungen aus lokalen Steueranteilen zu unterstützen.

Sozialversicherungspflicht in Shanghai

Ausländische Arbeitnehmer in Shanghai haben in diesem Jahr mit einer zweiten Unsicherheit zu kämpfen. Während ausländische Arbeitnehmer im restlichen China schon seit 2011 gesetzlich der chinesischen Sozialversicherungspflicht unterliegen, hat die regierungsunmittelbare Stadt bislang auf die praktische Umsetzung des Einbezugs dieser Arbeitnehmergruppe verzichtet. 

Mit dem Erlass Hurensheyangfa [2009] No. 38 eröffnete Shanghai den ausländischen Arbeitnehmern die Option, freiwillig eine lokale Sozialversicherung abzuschließen. Da ein solcher Abschluss aber keine umfassende Absicherung gewährleistet und ausländische Arbeitnehmer in der Regel anderweitig abgesichert sind, haben die meisten darauf verzichtet.

Alexander Prautzsch
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Nach mehrfacher Verlängerung ist der genannte Erlass nun zum 15. August 2021 ausgelaufen. Damit ist unklar, ob die Sozialversicherungspflicht für ausländische Arbeitnehmer nun auch in Shanghai umgesetzt werden soll. Die zuständigen Behörden haben sich dazu bislang nicht explizit geäußert. Dem Vernehmen nach hat sich die Praxis durch das Auslaufen des genannten Erlasses nicht geändert. Dennoch sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer die weitere Entwicklung genau beobachten, um möglichst frühzeitig reagieren zu können.

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