China Compass, Frühjahr 2024

Carbon Border Adjustment Mechanism: Folgen für Unternehmen in China und Europa

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  • 04 Apr 2024

Mit dem Abkommen über das CO2-Grenzausgleichssystem bepreist die Europäische Union Emissionen, die bei der Produktion von Waren entstanden sind, die in die EU eingeführt werden. In Kraft trat der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) bereits am 1. Oktober 2023. Die Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2025 und wird am 1. Januar 2026 vom operativen CBAM abgelöst.

Grundlagen des CBAM

Ursprünglich wurde der CBAM als Teil des „Fit for 55“-Pakets der EU-Kommission angekündigt. Diese Initiative zielt darauf ab, die Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um mindestens 55 Prozent zu reduzieren. Der CBAM soll dazu beitragen, die Verlagerung von CO2-Emissionen zu reduzieren. Eine solche Verlagerung von CO2-Emissionen liegt in diesem Kontext dann vor, wenn die Bemühungen der EU zur Verringerung der CO2-Emissionen durch einen Anstieg der Emissionen in Nicht-EU-Ländern ausgeglichen werden. Dazu kann es kommen, wenn Unternehmen ihre Produktion in Nicht-EU-Länder mit weniger ambitionierten CO2-Richtlinien verlagern und/oder ihre Importe von CO2-intensiven Produkten aus diesen Ländern erhöhen. Der Mechanismus soll folglich verhindern, dass CO2-Emissionen einfach verlagert werden. Im Kern besteuert die EU-Kommission mit dem CBAM also die Einfuhr CO2-intensiver Produkte aus Ländern außerhalb der EU.

Nach der Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Einführung des CBAM unterliegen ihm Importeure von Waren und Zollagenten, die als indirekte Vertreter mit Sitz in der EU handeln – „CBAM-Anmelder“. Die Verordnung gilt für Waren, die in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956 aufgeführt sind und aus einem Drittland stammen, wie zum Beispiel aus China. Die vorgeschlagenen Produktkategorien für den Geltungsbereich des CBAM sind Aluminium, Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Elektrizität, Wasserstoff sowie nachgelagerte Erzeugnisse und Vorläuferwaren aus Stahl und Eisen. Eine Ausweitung auf weitere Kategorien, zum Beispiel Produkte aus Polymeren oder Chemikalien, ist in naher Zukunft möglich.

Der CBAM verläuft in zwei Phasen: einer Übergangs- oder Startphase und der operativen Phase. Die Importeure müssen seit dem 1. Oktober 2023 vierteljährlich CBAM-Berichte erstellen und einreichen, in denen sie Rechenschaft ablegen über die „eingebetteten grauen Emissionen“ („embedded emissions“). Der CBAM-Bericht verlangt auch die Offenlegung aller in Nicht-EU-Ländern gezahlten CO2-Preise. In der Übergangszeit dient das nur Informationszwecken, wird also nicht angerechnet.

Einfluss des CBAM auf den Handel zwischen EU und China

China ist einer der wichtigsten Handelspartner für die EU und die Einführung des CBAM wird die Handelsbeziehungen zwischen diesen beiden Wirtschaftsmächten vermutlich stark beeinflussen. Glaubt man den Prognosen von S&P Global, wird China zwischen 2026 und 2040 CBAM-Waren in einem Umfang von 868,94 Millionen Tonnen in die EU exportieren. Laut dem S&P Global Trade Atlas werden dies voraussichtlich Eisen- und Stahlwaren, Aluminium und Chemikalien sein. Die betroffenen Unternehmen in der EU und speziell auch in China werden die Auswirkungen des CBAM daher deutlich spüren und sollten dessen Folgen auf ihre Lieferketten und Beschaffungsstrategien antizipieren. Die vom CBAM betroffenen Unternehmen sollten sich vor allem auf fünf Aufgaben einstellen.

Liefernde und in die EU importierende Unternehmen müssen lieferketten- und emissionsrelevante Daten sammeln und aufbereiten. Erfahrungsgemäß liegen vor allem produktbezogene Emissionsdaten vielfach noch nicht vor.

Der CBAM verlangt die Ermittlung von produktbezogenen Emissionen nach einer Methode, die in der EU zulässig ist. Herstellende Betriebe in China werden aufgrund der Kontrolle ihrer Produktionsprozesse zwangsläufig die Ermittlung der Emissionen übernehmen müssen, da den importierenden Unternehmen die Kenntnisse darüber in der Regel fehlen.

Die importierenden Unternehmen müssen die ausgetauschten Emissionsdaten spätestens ab dem 1. Januar 2026 verifizieren, da die Behörden ab diesem Zeitpunkt die Korrektheit und Vollständigkeit der eingereichten Daten im Auftrag der EU-Kommission prüfen werden. Folglich müssen sowohl die exportierenden chinesischen als auch die importierenden europäischen Unternehmen einen Verifizierungsprozess etablieren.

Alle CBAM-Berichte müssen vorbereitet, geprüft und schließlich eingereicht werden. Ab dem 1. Januar 2026 besteht zudem die Pflicht, CBAM-Zertifikate zu kaufen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt werden sowohl die chinesischen als auch die europäischen Unternehmen die volle Wirkung des CBAM spüren.

CBAM wird infolge dieser erforderlichen Tätigkeiten zu erheblichen Mehrkosten führen. Deshalb sollten chinesische Unternehmen abschätzen, welcher administrative Aufwand mit einer CBAM-Compliance einhergeht, damit sie diesen bei der Kalkulation der Kosten für die Produkte berücksichtigen können.

Die durch den CBAM vergrößerte unmittelbare Abhängigkeit zwischen den chinesischen Produktionsbetrieben und den in die EU importierenden Unternehmen kann zu Spannungen führen. Dabei sollten die Parteien die folgenden Fragen beantworten.

  • Was geschieht, wenn keine Emissionsdaten vorliegen oder keine relevanten Informationen vorgelegt werden sollen, um etwa Betriebsgeheimnisse zu schützen?
  • Wer entschädigt die Parteien für ihre zusätzlichen Berichts- und Zahlungspflichten?
  • Wie werden Wissenslücken schnellstmöglich geschlossen, auch wenn viele operative Details noch nicht abschließend bekannt sind?
  • Wie kann der CBAM in die generelle Sustainability-Strategie eines Unternehmens eingebettet werden?

Diese und weitere Fragen sollten sich Unternehmen bei der zukünftigen Auswahl von Produktionsstandorten in China stellen, da sie vor dem Hintergrund des CBAM einen direkten Einfluss auf ihre wirtschaftlichen Aktivitäten haben werden.

CBAM verstehen, um ins Handeln zu kommen

Es gibt keine Patentlösung für die Umsetzung des CBAM. Zu empfehlen sind allerdings Maßnahmen und Strategien, die europäische und chinesische Unternehmen dabei unterstützen, die Chancen und Risken des CBAM präzise zu erfassen, sich sorgfältig darauf vorzubereiten und sich den neuen Erfordernissen bestmöglich anzupassen.

Unternehmen sollten sich Klarheit verschaffen über die Ziele, den Anwendungsbereich, die Berechnungsmethoden, die Berichtspflichten und die möglichen Ausnahmen des CBAM. Sie sollten auch die Entwicklungen in China beobachten, um mögliche Reaktionen oder Gegenmaßnahmen antizipieren zu können.

Unternehmen sollten die potenziellen Kosten und Risiken des CBAM für ihre Geschäftsmodelle und Wertschöpfungsketten sowie die Auswirkungen auf ihre Wettbewerbsfähigkeit und Kundenbeziehungen unter die Lupe nehmen. Sie sollten auch die möglichen Chancen und Vorteile des CBAM identifizieren, wie etwa Anreize für Innovationen zum Schutz der Umwelt, zur Effizienz und Diversifizierung oder Kooperation entlang der Lieferkette mit anderen Akteuren.

Unternehmen sollten ihre Strategien und Maßnahmen adaptieren, um die negativen Auswirkungen des CBAM zu minimieren und die positiven zu maximieren. Das könnte unter anderem bedeuten: Energieverbrauch und Emissionen reduzieren, alternative oder erneuerbare Energiequellen nutzen, Produkte oder Prozesse verbessern oder differenzieren, Märkte oder Partner diversifizieren oder sich an freiwilligen oder sektoralen Vereinbarungen beteiligen, die einen angemessenen Klimaschutz gewährleisten.

Unternehmen sollten mit ihren Ansprechpartnern kommunizieren, um Positionen, Erwartungen, Bedenken oder Anliegen zum CBAM auszutauschen und zu koordinieren. Sie sollten auch transparent und glaubwürdig über ihre Emissionsdaten, ihre Klimaziele und ihre Fortschritte berichten, um anerkannt zu werden und Vertrauen zu schaffen.

Viel Zeit bleibt den Unternehmen nicht. Infolge des ab dem 1. Januar 2026 fälligen CO2-Preises auf die Einfuhr der CBAM-Produkte werden außer den Meldepflichten auch seine finanziellen Auswirkungen umfassend zu spüren sein. Europäische Unternehmen, die Investitionen und Kooperationen mit chinesischen Herstellerbetrieben planen, sollten die Risiken, aber auch die Chancen des CBAM zeitnah analysieren und entsprechend handeln. Die Experten der PwC Customs and International Trade Expertise stehen Ihnen in der Schweiz und in Deutschland gern mit Rat und Tat zur Seite.

Oliver Hulliger - PwC

Oliver Hulliger

Oliver Hulliger ist Handels- und Zollexperte mit langjähriger Berufserfahrung. Er arbeitet seit 15 Jahren in der Beratung und war früher mehrere Jahre beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit tätig. Oliver Hulliger unterstützt nationale und internationale Unternehmen bei Zoll-, Außenhandels- und Nachhaltigkeitsthemen. Seine Schwerpunkte sind Zoll- und Prozessmanagement, Supply-Chain-Projekte, Nachhaltigkeitsthemen wie CBAM sowie Umweltsteuern und -abgaben, Warenursprung und Präferenzen sowie Zollverfahren.

Tel.: +41 58 792 56 96
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