PwC ist erste und bislang einzige Prüfstelle für die Zertifizierung mobiler Finanzanwendungen (TR-03174) beim BSI

PwC Deutschland wurde als erste und bislang einzige Prüfstelle vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für die Zertifizierung digitaler Anwendungen im Finanzwesen gemäß der technischen Richtlinie TR-03174 anerkannt. Damit übernimmt PwC eine Vorreiterrolle bei der Prüfung sicherheitsrelevanter digitaler Anwendungen im Finanzwesen.

Düsseldorf, 15. Juli 2025

Die Technische Richtlinie TR-03174 des BSI definiert erstmals präzise und verbindliche Anforderungen an Anwendungen im Finanzsektor, wie beispielsweise im digitalen Banking, bei Wallets, Finanzanwendungen und im Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten. Sie legt damit den Stand der Technik für die Sicherheit dieser Anwendungen fest und gibt Banken, Versicherern und deren IT-Dienstleistern eine klare Orientierung zur Umsetzung regulatorischer Vorgaben. Die Richtlinie umfasst technische Vorgaben unter anderem zu Datenschutz, Integrität und Zugriffsschutz sowie Kryptografie und weiteren sicherheitsrelevanten Eigenschaften. Ziel der technischen Richtlinie ist es, ein einheitliches Sicherheitsniveau für digitale Finanzanwendungen zu schaffen. 

„Mit der Anerkennung als Prüfstelle durch das BSI bieten wir Herstellern und Betreibern digitaler Anwendungen ein strukturiertes Verfahren, um Sicherheit und Compliance gegenüber dem Stand der Technik nachzuweisen. Wir freuen uns, einen aktiven Beitrag zur Vertrauenswürdigkeit digitaler Ökosysteme zu leisten.“

Jörg Asma,Partner und Leiter der Prüfstelle für Digitale Anwendungen bei PwC Deutschland

Als anerkannte Prüfstelle kann PwC ab sofort Konformitätsprüfungen gemäß TR-03174 durchführen und begleitet Unternehmen im Zulassungsprozess gegenüber Aufsichtsbehörden und Infrastrukturbetreibern.

Einheitlicher Sicherheitsmaßstab für digitale Finanzdienste

Mit der TR-03174 steht Finanzunternehmen ein konkreter, prüfbarer Rahmen zur Verfügung, um die Anforderungen aus dem Digital Operational Resilience Act (DORA) umzusetzen. Die Technische Richtlinie stärkt nicht nur die digitale Resilienz und Compliance von Banken, Versicherungen und FinTechs, sondern schafft auch Vertrauen bei Endkunden durch transparente Sicherheitsstandards. Zudem dient sie als objektive Referenz für den Stand der Technik – ein entscheidender Faktor bei Haftungsfragen und für Versicherer im Schadensfall. 

Weiterführende Informationen

Listung als Prüfstelle TR-03174

Über PwC

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PwC Deutschland bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers International Limited (PwCIL) ist. Jede der Mitgliedsgesellschaften der PwCIL ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft.

Die Bezeichnung PwC bezieht sich auf das PwC-Netzwerk und/oder eine oder mehrere der rechtlich selbstständigen Netzwerkgesellschaften. Weitere Details unter www.pwc.com/structure.

Pressekontakt

Alina Gerhards
Alina Gerhards

PwC Communications, PwC Germany

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