Wir helfen Ihnen, die Auswirkung der globalen Mindeststeuer für Ihr Unternehmen zu beurteilen und effiziente Prozesse für Ihre Compliance zu implementieren.
Die zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft einerseits und der „Wettlauf“ der Investitionszielstaaten um günstige steuerliche Rahmenbedingungen für Investoren („Race to the bottom“) andererseits bringen zahlreiche steuerliche Herausforderungen mit sich. Um diesen Herausforderungen im internationalen Steuersystem zu begegnen, hat die OECD seit Beginn des Jahres 2019 innerhalb des BEPS 2.0-Projekts das Global Anti Base Erosion (GloBE)-Konzept entwickelt. Es soll im Wesentlichen sicherstellen, dass Unternehmensgewinne nicht unterhalb eines bestimmten effektiven Mindestsatzes besteuert werden (Pillar 2).
Danach kann zwar jeder Staat die Bemessungsgrundlage und die Festlegung des nominalen Steuersatzes für seine jeweilige Unternehmensbesteuerung souverän ausgestalten. Sinkt dadurch jedoch die effektive Steuerbelastung unter den Mindeststeuersatz, wird eine Mindeststeuer erhoben – entweder im Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft bzw. Konzernspitze mittels der Primärergänzungssteuer/Income Inclusion Rule (IIR) oder im Ansässigkeitsstaat einer Tochtergesellschaft über die Sekundärergänzungssteuer/Undertaxed Profit Rule (UTPR). Soweit sich ein Land lokal für die Erhebung einer nationalen Ergänzungssteuer (Qualified Domestic Minimum Top-up Tax, QDMTT) entschieden hat, kommt es ggf. zur Besteuerung in diesem Land der Niedrigbesteuerung.
Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 27. Dezember 2023 wurde die entsprechende Richtlinie der EU 2022/2523 DES RATES vom 14. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt.
Daraus ergibt sich unmittelbarer Handlungsbedarf für die betroffenen Unternehmen, trotz der derzeitigen Vereinfachungen (zum Beispiel CbCR-Safe Harbour) im Übergangszeitraum, um die neue Steuergesetzgebung umzusetzen.
Wir berechnen für Sie zentral die erforderlichen Steuerrückstellungen sowie die (lokalen) Ergänzungssteuern – unabhängig davon, in welchem Vorsystem Sie Ihre Pillar-2-Daten erfassen und vorhalten. Mit den Berechnungsergebnissen bereiten wir für Sie die lokalen Steuererklärungen sowie den Mindeststeuerbericht vor und unterstützen Sie dabei, alle erforderlichen Unterlagen bei den relevanten Behörden einzureichen.
Mit unserer Managed-Service-Lösung stellen wir sicher, dass Sie Ihre Verpflichtungen zur Pillar-2-Compliance auf lokaler Ebene stets zuverlässig erfüllen. Auf Wunsch unterstützten wir Sie auch dabei, einen strukturierten und effizienten Prozess zur Erfassung der Pillar-2-Daten zu implementieren.
Abgabepflicht
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Unsere monatliche Webcast-Reihe „New Tax Compliance Spotlight“ bietet Ihnen kompakte Einblicke in zentrale Themen der modernen Steuer-Compliance. Unsere Expert:innen beleuchten aktuelle Regulierungen und praxisnahe Lösungsansätze – von der Umsetzung von Pillar Two über die neuen Anforderungen des Public CbCR bis hin zu smarten, KI-gestützten Steuerlösungen.
Erfahren Sie, wie Sie Prozesse effizient gestalten, Datenanforderungen erfüllen und Ihre Steuerfunktion zukunftssicher aufstellen.
Bei unseren Berechnungen wenden wir stets die aktuellen nationalen und globalen OECD-Mindestbesteuerungsregelungen an, einschließlich der Leitlinien („Administrative Guidance“).
Im Rahmen der Regelungen der GloBE-Model Rules müssen betroffene Gesellschaften folgende Arbeitsschritte durchlaufen:
Wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen, ist für Steuerpflichtige eine dreijährige Übergangsregelung vorgesehen für Geschäftsjahre, die am oder vor dem 31. Dezember 2026 beginnen. Dies soll den Pillar-2-Prozess erleichtern. Die Übergangsregelung basieren überwiegend auf Daten aus dem bereits seit Jahren eingeführte Country-by-Country Reporting der betreffenden Unternehmensgruppe. Soweit einer der drei folgenden Tests erfüllt ist und die Übergangsregelung greift, beträgt die Ergänzungssteuer für diese Steuerjurisdiktionen null.
Unsere Expert:innen unterstützen Ihr Unternehmen dabei, sich auf die Neuregelungen angemessen vorzubereiten, um die langfristige Compliance im Steuerbereich sicherzustellen.
Die Komplexität der Regelungen sowie die Fülle der Finanzinformationen, die zur Berechnung etwaiger Ergänzungssteuern und zur Erfüllung der Complianceanforderungen notwendig sind, lassen oft eine weitgehende Automatisierung und Digitalisierung der Vorgänge wünschenswert erscheinen. Zugleich stellen vorhandene Rechnungswesen- und IT-Systeme regelmäßig die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung.
Ein entscheidender Erfolgsfaktor bei der Umsetzung ist die enge Zusammenarbeit zwischen Steuer-, Rechnungslegungs- und IT-Expert:innen – in Ihrem Unternehmen sowie im PwC- Beratungsteam.