Wir helfen Ihnen, die Auswirkung der globalen Mindeststeuer für Ihr Unternehmen zu beurteilen und effiziente Prozesse für Ihre Compliance zu implementieren.

Pillar 2 – Globale Mindestbesteuerung

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Die globale Mindestbesteuerung für internationale Konzerne ab 750 Millionen Euro Umsatz

Die zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft einerseits und der „Wettlauf“ der Investitionszielstaaten um günstige steuerliche Rahmenbedingungen für Investoren („Race to the bottom“) andererseits bringen zahlreiche steuerliche Herausforderungen mit sich. Um diesen Herausforderungen im internationalen Steuersystem zu begegnen, hat die OECD seit Beginn des Jahres 2019 innerhalb des BEPS 2.0-Projekts das Global Anti Base Erosion (GloBE)-Konzept entwickelt. Es soll im Wesentlichen sicherstellen, dass Unternehmensgewinne nicht unterhalb eines bestimmten effektiven Mindestsatzes besteuert werden (Pillar 2). 

Danach kann zwar jeder Staat die Bemessungsgrundlage und die Festlegung des nominalen Steuersatzes für seine jeweilige Unternehmensbesteuerung souverän ausgestalten. Sinkt dadurch jedoch die effektive Steuerbelastung unter den Mindeststeuersatz, wird eine Mindeststeuer erhoben – entweder im Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft bzw. Konzernspitze mittels der Primärergänzungssteuer/Income Inclusion Rule (IIR) oder im Ansässigkeitsstaat einer Tochtergesellschaft über die Sekundärergänzungssteuer/Undertaxed Profit Rule (UTPR). Soweit sich ein Land lokal für die Erhebung einer nationalen Ergänzungssteuer (Qualified Domestic Minimum Top-up Tax, QDMTT) entschieden hat, kommt es ggf. zur Besteuerung in diesem Land der Niedrigbesteuerung.

Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 27. Dezember 2023 wurde die entsprechende Richtlinie der EU 2022/2523 DES RATES vom 14. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt.

Daraus ergibt sich unmittelbarer Handlungsbedarf für die betroffenen Unternehmen, trotz der derzeitigen Vereinfachungen (zum Beispiel CbCR-Safe Harbour) im Übergangszeitraum, um die neue Steuergesetzgebung umzusetzen.

Unsere Lösung

Globale Managed Services für Pillar 2

Wir berechnen für Sie zentral die erforderlichen Steuerrückstellungen sowie die (lokalen) Ergänzungssteuern – unabhängig davon, in welchem Vorsystem Sie Ihre Pillar-2-Daten erfassen und vorhalten. Mit den Berechnungsergebnissen bereiten wir für Sie die lokalen Steuererklärungen sowie den Mindeststeuerbericht vor und unterstützen Sie dabei, alle erforderlichen Unterlagen bei den relevanten Behörden einzureichen.

Mit unserer Managed-Service-Lösung stellen wir sicher, dass Sie Ihre Verpflichtungen zur Pillar-2-Compliance auf lokaler Ebene stets zuverlässig erfüllen. Auf Wunsch unterstützten wir Sie auch dabei, einen strukturierten und effizienten Prozess zur Erfassung der Pillar-2-Daten zu implementieren.

Ein zentrales Pillar-2-Fachteam koordiniert für Sie global die Berechnung der (lokalen) Ergänzungssteuern sowie die Abgabe der lokalen Steuererklärungen. Das Team steht Ihnen jederzeit als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung.

Bei Bedarf ziehen wir lokale Pillar-2-Expert:innen hinzuSo stellen wir sicher, dass lokale Besonderheiten und Regelungen berücksichtigt werden.

Auf Wunsch können Sie unsere Pillar 2 Technologie nutzen, um Ihre Pillar-2-Daten zu erfassen und zu strukturieren. Damit erzielen Sie zusätzliche Effizienzgewinne – und dadurch externe und interne Kostenersparnisse.

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Auf einen Blick

Was ist die globale Mindestbesteuerung?

  • Ziel: 15 % Mindestbesteuerung (pro Land)
  • Wer: Die neue steuerliche Verpflichtung trifft internationale Gruppen (Multinational Enterprise: MNE) mit einem Konzernumsatz von EUR 750 Mio. (Grenze zweimal innerhalb der zurückliegenden 4 Jahre überschritten)
  • Wie: Heraufschleusung des Besteuerungsniveaus auf 15 % im Land der Konzernobergesellschaft (IRR oder im Land der Niedrigbesteuerung (QDMTT)

Was Unternehmen beachten müssen

  • Konzernabschluss-basierte Ermittlung von steuerlichen Bemessungsgrundlagen (GloBE Income), weitestgehend losgelöst von den bestehenden Regelungen für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.
  • Hohe Zahl von bislang nicht benötigten Informationen erforderlich (z. B. nicht konsolidierte Gesellschaften, Betriebsstätten, etc.) – neue Datenpunkte zu identifizieren, neue Überleitungsrechnungen zu erarbeiten, insbesondere für die länderbezogene Zusammenfassung (jurisdictional blending).

Wichtige Termine, Fristen und Vorgaben

  • Erstmalige Anwendung auf MNE für das Wirtschaftsjahr 2024 (bei WJ = Kalenderjahr; Wirtschaftsjahre die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen)
  • Abgabefrist Mindeststeuer-Bericht und Mindeststeuererklärung 2024: 18. Monate nach Endes WJ (= Juni 2026 bei kalendergleichem WJ)
  • Abgabe von Mindeststeuerbericht und Mindeststeuererklärungen in mehreren Staaten erforderlich (Ausnahmen verfügbar) 
  • Erforderliche Anhangangabe im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023
  • Berücksichtigung steuerlicher Belastungen in den Steuerrückstellungen zum 31. Dezember 2024 (Quartalsabschlüsse ggf. früher)
  • Temporäre Erleichterungen auf Basis der Safe Harbour Rules

Compliance-Vorgaben

Registrierungsverpflichtungen

Abgabepflicht

  • In vielen Ländern sind lokale Registrierungen für Pillar-2-Zwecke erforderlich. 
  • Der Umfang der Informationen, die Unternehmen bei Registrierung mitteilen müssen, variiert stark von Land zu Land. In Deutschland erfolgt die Registrierung im Rahmen der sogenannten Gruppenträgermeldung.

Abgabefrist

  • Die Gruppenträgermeldung in Deutschland war bei kalendergleichem Geschäftsjahr erstmals zum 28. Februar 2025 fällig.
  • Abgabefristen in anderen Ländern können davon abweichen. Eine Übersicht der Abgabefristen findet sich im Pillar 2 Country Tracker 

Mindeststeuerbericht (GIR)

Abgabepflicht

  • Grundsätzlich müssen Unternehmen den Mindeststeuerbericht in jedem Steuerhoheitsgebiet einreichen, das die GloBE-Regeln eingeführt hat.
  • Erleichterungen durch Informationsaustauschvereinbarungen sind in Arbeit; in der Europäischen Union sind Erleichterungen im Rahmen einer DAC9-Richtlinie in Aussicht.

Abgabefrist

  • Die Abgabefrist beträgt nach Vorgaben der OECD grundsätzlich 15 Monate nach Ende des Geschäftsjahrs.
  • Für das erste Geschäftsjahr, in dem eine Unternehmensgruppe in den Anwendungsbereich der GloBE-Regelungen fällt, gilt eine verlängerte Abgabefrist von 18 Monaten.

Mindeststeuererklärung

Abgabepflicht

  • Zusätzlich zum GIR müssen Unternehmen regelmäßig separate Steuererklärungen einreichen.
  • In Deutschland müssen Unternehmen nur eine Mindeststeuererklärung durch den Gruppenträger einreichen.

Abgabefrist

  • Abgabefristen der lokalen Mindeststeuererklärung können von Land zu Land variieren (siehe hierfür Pillar 2 Country Tracker).
  • In Deutschland ist die Frist zur Abgabe der Mindeststeuererklärung an die Frist zur Abgabe des GIR gekoppelt.

Webcast-Reihe – New Tax Compliance Spotlight

Unsere monatliche Webcast-Reihe „New Tax Compliance Spotlight“ bietet Ihnen kompakte Einblicke in zentrale Themen der modernen Steuer-Compliance. Unsere Expert:innen beleuchten aktuelle Regulierungen und praxisnahe Lösungsansätze – von der Umsetzung von Pillar Two über die neuen Anforderungen des Public CbCR bis hin zu smarten, KI-gestützten Steuerlösungen.

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Pillar 2 Prozess

Umfassende Berechnungsmechanismen – stets auf dem neuesten Stand

Bei unseren Berechnungen wenden wir stets die aktuellen nationalen und globalen OECD-Mindestbesteuerungsregelungen an, einschließlich der Leitlinien („Administrative Guidance“).

  • CbCR-Safe-Harbour
    pro Steuerhoheitsgebiet
  • MinSt-Gewinn Berechnung
    pro erfasster Geschäftseinheit
  • Berechnung erfasster Steuern
    pro erfasster Geschäftseinheit
  • Ermittlung des substanzbasierten Freibetrags
    Berücksichtigungsfähige Lohnkosten und Beschäftigte sowie berücksichtigungsfähige materielle Vermögenswerte
  • Qualifizierung der Geschäftseinheiten
    pro Steuerhoheitsgebiet
  • Nationale Ergänzungssteuermechanismen
    Basierend auf den spezifischen lokalen Vorschriften jedes Steuerhoheitsgebiets, damit sowohl Erklärungen für die Primärergänzungssteuer (PES) als auch für die Nationale Ergänzungssteuer (NES) vorbereitet werden können
  • Erfasste Steuern aus gemischter Hinzurechnungsbesteuerung
    (GILTI Allokation) inklusive Vorrangregeln nationaler Ergänzungssteuern
  • Allokation von Steuern aus Hinzurechnungsbesteuerung
    (einschließlich Beschränkung)
  • Lokale Ergänzungssteuerberechnung
    (MinSt-Gewinn-und-Verlust)
  • Zurechnung lokaler Ergänzungssteuer
    (inklusive NES-Reihenfolge) zu den einbezogenen erfassten Geschäftseinheiten
  • Allokation der Ergänzungssteuer auf Muttergesellschaften der erfassten Geschäftseinheiten in Steuerhoheitsgebieten mit anerkannter PES/Income Inclusion Rule (IIR)
    (einschließlich Vorrangregeln für im Teileigentum stehender Muttergesellschaften, zwischengeschaltete Muttergesellschaften und Verrechnungsmechanismen)
  • Allokation der übrigen Ergänzungssteuer auf die Steuerhoheitsgebiete mit anerkannter Sekundärergänzungssteuer (SES)
  • Berechnungen für mehrere Perioden
    (z. B. Berechnung der Wesentlichkeitsgrenze, Vortrag eines zusätzlichen Steuererhöhungsbetrages)
  • Szenarioanalyse
    (inklusive Szenarien für verschiedene Wahlrechte)
  • Währungsumrechnung
    für Schwellenwerte
  • Länderspezifische Berechnungen auf Grundlage globaler Gesetzgebungen
    (z. B. Vorauszahlungen in Belgien, Allokations-mechanismen nach lokalen Regelungen)

Von der Analyse der einzubeziehenden Unternehmen bis zur Steuererhebung

Im Rahmen der Regelungen der GloBE-Model Rules müssen betroffene Gesellschaften folgende Arbeitsschritte durchlaufen:

Identifizierung der von Pillar 2 erfassten Geschäftseinheiten der Gruppe sowie Bestimmung ihrer Rolle für die Mindestbesteuerung.

Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinn/-Verlust jeder Geschäftseinheit ausgehend vom Jahresergebnis nach dem Konzernrechnungslegungsstandard unter Vornahme Pillar-2-spezifischer Anpassungen.

Ermittlung der für Pillar 2 relevanten erfassten Steuern jeder Geschäftseinheit unter Vornahme bestimmter Anpassungen (z. B. Neubewertung latenter Steuern).

Berechnung des effektiven Steuersatzes aller im selben Land ansässigen Geschäftseinheiten (ETR) durch Vergleich mit dem Mindeststeuersatz in Höhe von 15 Prozent sowie unter Berücksichtigung eines substanzbasierten Freibetrages und Ermittlung der resultierenden Ergänzungssteuer.

Erhebung der Ergänzungssteuer nach PES oder SES oder NES in Übereinstimmung mit der vereinbarten Regelanordnung.

Wichtige Ausnahme (CbCR-Safe-Harbour)

Wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen, ist für Steuerpflichtige eine dreijährige Übergangsregelung vorgesehen für Geschäftsjahre, die am oder vor dem 31. Dezember 2026 beginnen. Dies soll den Pillar-2-Prozess erleichtern. Die Übergangsregelung basieren überwiegend auf Daten aus dem bereits seit Jahren eingeführte Country-by-Country Reporting der betreffenden Unternehmensgruppe. Soweit einer der drei folgenden Tests erfüllt ist und die Übergangsregelung greift, beträgt die Ergänzungssteuer für diese Steuerjurisdiktionen null. 

Transitional CbC-Report Safe Harbour

  • Durchschnittlicher Umsatz in einem Land ≤ 10 Mio. EUR und
  • Betrag des Gewinns oder Verlust vor Steuern ≤ 1 Mio. EUR

Die ETR nach der vereinfachten Einkommens- und Steuerberechnung beträgt ≥ 15 % (16 % für 2025, 17 % für 2026)

Vereinfachter Mindeststeuer-Gewinn ≤ substanzbasieter Freibetrag

Unsere Expert:innen unterstützen Ihr Unternehmen dabei, sich auf die Neuregelungen angemessen vorzubereiten, um die langfristige Compliance im Steuerbereich sicherzustellen.

Die Komplexität der Regelungen sowie die Fülle der Finanzinformationen, die zur Berechnung etwaiger Ergänzungssteuern und zur Erfüllung der Complianceanforderungen notwendig sind, lassen oft eine weitgehende Automatisierung und Digitalisierung der Vorgänge wünschenswert erscheinen. Zugleich stellen vorhandene Rechnungswesen- und IT-Systeme regelmäßig die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung.

Ein entscheidender Erfolgsfaktor bei der Umsetzung ist die enge Zusammenarbeit zwischen Steuer-, Rechnungslegungs- und IT-Expert:innen – in Ihrem Unternehmen sowie im PwC- Beratungsteam.

Graphik: Umfassende Pillar 2 Betrachtung
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