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Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat ein Zwei-Säulen-Steuermodell für die digitalisierte, globalisierte Wirtschaft entwickelt. Gelten soll es voraussichtlich ab dem 1. Januar 2023. Dann wird sich das Weltsteuersystem deutlich verändern – vor allem für große, international agierende Firmen.
Säule 1 („Pillar One“) betrifft multinationale Unternehmen mit mehr als 20 Milliarden Euro Jahresumsatz und über 10 Prozent Umsatzrentabilität. Kern von Pillar One: Unternehmen können heute signifikante Ergebnisse in Staaten erzielen, in denen ihre Konsumenten sitzen, ohne dort eine steuerliche Niederlassung zu haben. Dies trifft in besonderem Maße auf digitale Unternehmen zu. Besteuerungsrechte für Gewinne dieser Unternehmen sollen deshalb stärker hin zu den Staaten verlagert werden, in denen sich die Konsumenten von Produkten und Dienstleistungen befinden.
Säule 2 („Pillar Two“) beinhaltet eine globale Mindeststeuer mit einem effektiven Steuersatz von 15 Prozent, wobei dies noch nicht endgültig festgelegt wurde. Dies betrifft zunächst multinationale Unternehmen mit mehr als 750 Millionen Euro Jahresumsatz.
Die meisten betroffenen Unternehmen sind noch nicht auf diese Neuerungen vorbereitet. PwC unterstützt Tax-Verantwortliche daher dabei, den Status quo ihres Unternehmens bezüglich Pillar One und Two zu analysieren (beispielsweise mit dem digitalen PwC Market Taxation Analyzer/MARTA) und Prozesse sowie Geschäftsmodelle an das neue Steuerregime anzupassen.
MARTA simuliert zunächst die unternehmensindividuellen Steuereffekte infolge des OECD-Modells. PwC-Expert:innen ermitteln auf dieser Grundlage mit Ihnen, welche Anforderungen Ihr Unternehmen mit der neuen Weltsteuerordnung erfüllen muss. Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.
„Insbesondere große Unternehmen müssen sich jetzt auf die neue Weltsteuerordnung nach dem OECD-Modell einstellen. Sie soll voraussichtlich ab 2023 gelten und könnte ganze Geschäftsmodelle grundlegend verändern.“
Mit der neuen Weltsteuerordnung verfolgt die internationale Staatengemeinschaft unter anderem das Ziel, global aktive Unternehmen ausgewogener zu besteuern. Zudem soll sie rechtliche Sicherheit bei der Frage bieten, in welchem Land große multinationale Unternehmen welche Steuern zahlen müssen.
Zunächst: Länder, in denen Unternehmen ihre Produkte verkaufen, heißen in den folgenden Erläuterungen „Marktstaaten“. Länder in denen die Konzernspitze von Unternehmen ansässig ist, sind „Ansässigkeitsstaaten“.
In Marktstaaten befinden sich die Konsumenten von Produkten und Dienstleistungen. Diese Konsumenten tragen wesentlich zum Erfolg der Unternehmen bei. Allerdings waren Unternehmen in Marktstaaten bisher regelmäßig nur dann steuerpflichtig, wenn sie dort eine physische Präsenz (Niederlassung) unterhielten. Dieses Kriterium verliert mit dem neuen OECD-Steuerregime ab 2023 an Bedeutung.
Nach dem Konzept der OECD soll der Anteil an der steuerlichen Bemessungsgrundlage für die Marktstaaten steigen. Länder mit vielen Kunden eines Unternehmens werden daher von der Neuverteilung des „Steuerkuchens“ profitieren, während Ansässigkeitsstaaten durch Pillar One weniger Steuerbemessungsgrundlage als bisher erhalten.
Diese Säule des OECD-Modells soll verhindern, dass international agierende Konzerne sich in Ländern mit niedrigen Steuersätzen ansiedeln – und, dass Länder gegeneinander in einen Niedrigsteuerwettbewerb treten.
Zu diesem Zweck soll mit Pillar Two eine globale Mindeststeuer eingeführt werden. Stark vereinfachend gilt: Bleibt die Besteuerung bestimmter Konzernteile unter 15 Prozent, profitiert im Normalfall der Staat des Konzernhauptsitzes, denn dieser darf nachversteuern.
Die Mindeststeuer soll dazu führen, dass niedrig besteuerte Tochtergesellschaften einem einheitlichen Steuersatz unterliegen. Stark vereinfachend wird dazu auf Länderebene eine Bemessungsgrundlage aus der Rechnungslegung nach internationalen Standards abgeleitet. Diese wird um bestimmte permanente Differenzen zwischen der steuerlichen und handelsrechtlichen Rechnungslegung bereinigt. Im Anschluss wird diese Bemessungsgrundlage zu der lokalen effektiven Steuerbelastung in Beziehung gesetzt. Der sich daraus ergebende länderspezifische Steuersatz wird wiederum mit dem globalen Mindeststeuersatz verglichen. Liegt er darunter, kommt es zu einer Nachbelastung mit der globalen Mindeststeuer (Top-up-tax).
Grundsätzlich ist die globale Mindeststeuer dabei in dem Ansässigkeitsstaat der Konzernspitze abzuführen. Daneben existieren jedoch auch andere Formen der Steuererhebung, z.B. als Quellensteuer im Ausland oder in Form von dortigen Betriebsausgabenabzugsverboten.
Unter die Neuregelung fallen international agierende Unternehmen, deren konsolidierter Vorjahreskonzernumsatz mehr als 750 Millionen Euro betragen hat.
„Die Berechnung der globalen Mindeststeuer kann Unternehmensgruppen mit vielen Tochtergesellschaften vor beachtliche Herausforderungen stellen, da die benötigten umfangreichen Finanzinformationen von bestehenden Systemen oft nicht automatisiert zur Verfügung gestellt werden.“
Die globale Mindestbesteuerung – Pillar 2 – betrifft nicht nur den Steuerbereich, sondern auch das Rechnungswesen und Data Management von großen Unternehmen.
Die Ermittlung der Global Anti-Base Erosion Steuerbasis (oder kurz: GloBE) erweist sich als äußerst komplex: Die Berechnung der GloBE-Steuerbasis setzt meistens auf dem unkonsolidierten Ergebnis pro Land nach dem Konzernrechnungslegungsstand (z. B. nach International Financial Reporting Standards, IFRS) auf – die Perspektive der jeweiligen Gesellschaft ist entscheidend.
PwC unterstützt Ihr Unternehmen dabei, sich auf die Neuregelungen angemessen vorzubereiten, um die langfristige Compliance im Steuerbereich sicher zu stellen. Die Komplexität der geplanten Regelungen, die Fülle der Finanzinformationen, die zur Berechnung von Mehrsteuern und zur Erfüllung der Complianceanforderungen notwendig sind, lassen eine weitgehende Automatisierung und Digitalisierung der Vorgänge wünschenswert erscheinen. Zugleich stellen vorhandene Rechnungswesen- und IT-Systeme regelmäßig die erforderlichen Daten und Finanzinformationen nicht zur Verfügung.
Daher bietet PwC Ihrem Unternehmen einen dreistufigen Ansatz an, um den Herausforderungen ressourcenschonend und effizient zu begegnen. Dabei greifen wir auf die Rechnungslegungs- und steuerliche Expertise, Controlling-, IT- und Systemkompetenz sowie Data- & Analyticserfahrungen unserer Spezialisten zurück:
Der dreistufige Ansatz, um „Pillar 1 und Pillar 2 bereit“ zu werden:
Verstehen Sie das P1/P2-Konzept und die damit verbundenen Herausforderungen für Ihr Unternehmen
Wir helfen Ihnen, das P1/P2-Konzept und seine Relevanz und Auswirkungen für Ihr Unternehmen zu verstehen (z. B. durch MARTA-Tool-Modellierung).
Finden Sie heraus, wo Sie jetzt stehen und was Sie tun müssen, um P1/P2-bereit zu werden
Wir analysieren den aktuellen Stand Ihrer Steuer-, Buchhaltungs-, Controlling-, Reportingfunktion und Ihrer IT und helfen Ihnen auf dieser Basis bei der Implementierung von Prozessen zur vollständigen Einhaltung von P1/P2.
Demonstration und Aufrechterhaltung der P1/P2-Bereitschaft und Nutzung von Optimierungsbereichen
Wir bescheinigen Ihre P1/P2-Reife gegenüber Behörden und Öffentlichkeit, unterstützen Sie bei der laufenden Einhaltung aller Vorgaben zur Aufrechterhaltung der P1/P2-Reife und zeigen bei Bedarf Optimierungspotenziale auf.
PwC hat digitale Lösungen für Pillar One und Pillar Two entwickelt, um die Auswirkungen der neuen Regeln für Ihr Unternehmen zu simulieren. Zudem bieten sie die Chance, die steuerliche Compliance durch eine erhöhte Datentransparenz und ein tieferes Geschäftsverständnis zu verbessern.
Hierzu nutzen Unternehmen den PwC Market Taxation Analyzer (MARTA). Das Tool bietet eine Übersicht über steuerliche Auswirkungen, interaktive Analysen diverser Szenarien und ein interaktives, intuitives und individuell anpassbares Dashboard.
MARTA ist ihr interaktives Tool zur Quantifizierung und Visualisierung der potenziellen Auswirkungen des OECD-Modells für Pillar One und Pillar Two auf Ihr Unternehmen.
Das OECD-Modell zielt darauf ab, die Besteuerungsrechte der Marktstaaten auszuweiten (Pillar One) und eine globale Mindeststeuer (Pillar Two) für große Konzerne einzuführen. Das MARTA-Tool von PwC quantifiziert und viusalisiert die Auswirkungen der beiden Säulen auf Ihr Unternehmen in verschiedenen Szenarien.
Mit unseren Lösungen können wir die Effekte der neuen Weltsteuerordnung für jedes Unternehmen simulieren und quantifizieren. Darauf basierend können Unternehmen betroffene Geschäftsmodelle frühzeitig anpassen, um beispielsweise Steuermehrbelastungen zu begegnen.