Haushaltsloch und Vermittlungsausschluss hin oder her – das E-Invoicing wird zum 1. Januar 2025 kommen: Zunehmende Transparenz aus Sicht der Finanzverwaltung und neue Möglichkeiten der Effizienz auf Unternehmensseite sind Herausforderung und Chance zugleich; gleiches gilt aus europäischer Sicht.
Insbesondere stellt das E-Invoicing nicht nur eine schlichte Gesetzesänderung dar, sondern eine Modernisierung und Technologisierung des gesamten Fakturaprozesses im Unternehmen. Die effiziente und fehlerfreie Abbildung der Prozesse rund um das E-Invoicing, wird ab sofort unverzichtbarer Bestandteil jeder Steuerfunktion.
Aufzeichnung vom 21. Oktober 2025
Aufzeichnung vom 10. September 2024
Aufzeichnung vom 16. Januar 2024
Aufzeichnung vom 17. Oktober 2023
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