ESG: Steuern und Recht

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Henrik Wrede ist Ihr Experte für Nachhaltigkeitsaspekte in Steuer- und Rechtsfunktionen bei PwC Deutschland

Henrik Wrede
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Nachhaltigkeit in steuerlicher und rechtlicher Hinsicht

Nachhaltigkeitsaspekte bestimmen zunehmend den steuerlichen und rechtlichen Rahmen, in dem Unternehmen agieren. Unmittelbar gilt dies etwa im Hinblick auf eine nachhaltige Steuerpolitik, die Steuerbelastung und die öffentlichen Berichterstattung über die steuerliche Strategie, ebenso für Ziele, Kennzahlen und Compliance. Um diesbezügliche Regelungen zu verstehen und möglichst zu antizipieren, ist es erforderlich, die zu Grunde liegenden Diskussionen und Entscheidungen genau zu kennen.

Steuerliche und rechtliche Aspekte bei Nachhaltigkeitsfragen stets bedenken
Nachhaltigkeit gewinnt in steuerlicher und rechtlicher Hinsicht an Bedeutung. Denn die Europäische Union, nationale Gesetzgeber und andere Institutionen wie das International Sustainability Standards Board (ISSB) und die Global Reporting Initiative (GRI) lenken Nachhaltigkeitsziele auch durch Steuern und Abgaben und setzen mit Zuschüssen und Subventionen Anreize. Und: Unternehmerische Entscheidungen mit Nachhaltigkeitsbezug, die Verantwortliche aufgrund von Änderungen des regulatorischen Umfelds oder aus anderen Gründen treffen, haben steuerliche und rechtliche Seiten, die es bei der Entscheidung und Umsetzung von Beginn an zu berücksichtigen gilt, um jeweils die beste Lösung zu finden.

Rechtliche und steuerliche Veränderungen mit ESG-Bezug

Veränderungen mit direktem ESG-Bezug ergeben sich durch Initiativen auf europäischer und nationaler Ebene sowie seitens der Standardsetzer für das Reporting, insbesondere das ISSB. Beispiele dafür sind die Vorschläge der EU-Kommission zum European Green Deal, das Gesetzespaket „Fit for 55“ und der Carbon Border Adjustment Mechanism.

Auf nationaler Ebene sind etwa direkte Energiesteuern zu nennen, insbesondere die Kopplung von Energiesteuervergünstigungen für Industrieunternehmen an Energieeffizienzmaßnahmen. Plastiksteuern existieren bislang nicht in Deutschland, aber etwa seit dem 1. April 2022 im Vereinigten Königreich und ab dem 1. Januar 2023 in Italien. Mit Blick auf ESG relevant ist außerdem das ab dem 1. Januar 2023 geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das Unternehmen umfassende Sorgfaltspflichten auferlegt. Last, but not least zählt zu den wichtigsten Veränderungen der „GRI 207: Tax 2019“, ein nicht-verbindlicher Reporting-Standard. Veröffentlicht hat ihn die Global Reporting Initiative im Dezember 2019. Der GRI 207: Tax 2019 stellt erstmals internationale Anforderungen an das Nachhaltigkeitsreporting im Steuerrecht.

Steuerbelastung als Nachhaltigkeitsindikator

Kurzum: Wollen Unternehmen künftig erfolgreich agieren, müssen sie ihr Handeln mehr und mehr auf Nachhaltigkeitsziele ausrichten. Daraus ergeben sich neue steuerliche und rechtliche Herausforderungen, die entsprechenden Regelungskreise gewinnen an Relevanz. Und sie erhalten eine zusätzliche Dimension: So kann beispielsweise die Belastung eines Unternehmens mit Energiesteuern zum Gradmesser dafür werden, wie ambitioniert und erfolgreich es auf dem Weg zur CO2-Neutralität ist. Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen umwelt-, klima- und weitere ESG-bezogene Chancen und Risiken mit Priorität analysieren, bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.

Ausgewählte Handlungsfelder

Energiebeschaffung

Unternehmen können ihre Versorgung mit Energie aus erneuerbaren Quellen langfristig sicherstellen, indem sie sich an Erzeugungsanlagen beteiligen und/oder indem sie beispielsweise sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs) abschließen. Wichtig ist es hier, auch unter ertragsteuerlichen Gesichtspunkten optimale Strukturen zu schaffen und entsprechende  Finanzierungslösungen zu erarbeiten. Insbesondere bei internen PPAs kommt es darauf an, Verrechnungspreise akkurat zu gestalten, einschließlich Überlegungen zu Funktionsverlagerungen. Auch die rechtliche Ausgestaltung der Energiebeschaffung sollten Unternehmen bedenken.

Elektromobilität

Unter anderem mit zukunftsgerichteten E-Mobility-Konzepten beispielsweise gestalten Unternehmen die Verkehrs- und Energiewende mit und tragen dazu bei, die ESG-Agenda umzusetzen. Sie könnten dazu beispielsweise die Dienstwagenflotte auf Elektroautos umstellen. Zu beachten sind bei diesen und weiteren Maßnahmen stets die regulatorischen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Auch entsprechende Förderprogramme gilt es zu berücksichtigen.

Unsere Services

Für alle steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen mit ESG-Bezug stehen unseren Mandanten unsere interdisziplinären Expert:innen-Teams jederzeit zur Verfügung. Wir unterstützen Unternehmen aller Größen und Branchen ganzheitlich von der Strategie bis zur Umsetzung, und stellen sicher, dass die steuerliche und rechtliche Dimension von Beginn an berücksichtigt wird, um ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Unmittelbar helfen wir unter anderem mit und bei

  • regelmäßigen Updates zu (erwartetender) Änderungen im regulatorischen Umfeld mit ESG-Bezug,
  • der Definition und Beschaffung aller erforderlichen Informationen, um die Auswirkungen (möglicher) Veränderungen zu verstehen,
  • Handlungsalternativen zu evaluieren und schließlich steuerliche und rechtliche Compliance-Anforderungen jederzeit sicher zu erfüllen,
  • umfassender Beratung in Bezug auf direkte ESG-bezogene Lenkungsinstrumente, etwa Energiesteuern, Subventionen und Beihilfen,
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Prüfung von Nachhaltigkeitsreports sowie
  • spezifische ESG-bezogene Due Diligence bei Transaktionen.

Außerdem erhalten unsere Mandanten Zugriff auf hochmoderne Tools wie den Green Taxes and Incentives Tracker.

Haben Sie Fragen zu steuerlichen und rechtlichen Themen mit ESG-Bezug im Allgemeinen oder zu Ihrer Situation im Besonderen? Kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

„ESG-Transparenz wird immer wichtiger für das unternehmerische Handeln – und berührt zunehmend steuerliche und rechtliche Fragestellungen. Wir unterstützen unseren Mandanten dabei, Chancen und Risiken genau abzuwägen.“

Henrik Wrede,Partner bei PwC Deutschland
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Dr. Arne Schnitger

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