Mittelstand und Familienunternehmen

Ihre Expertin für Fragen

Sounia Kombert

Sounia Kombert
Partnerin bei PwC Deutschland
Leiterin Indirekte Steuern
Tel.: +49 221 2084-384
E-Mail

Beratung und Unterstützung zu allen Fragen des Umsatzsteuerrechts

Das Umsatzsteuerrecht ist wegen zahlreicher Ausnahmen und Sonderregelungen komplex und stellt kleine Unternehmen und den Mittelstand (KMU) sowie Familienunternehmen vor große Herausforderungen. 

Mittelstandsunternehmen treiben Themen rund um nachhaltiges Wachstum, Internationalisierung, Digitalisierung und Lieferketten. Die notwendige Expertise für Detailfragen zu globalen Lieferketten ist oftmals inhouse nicht verfügbar und selbst ein Reihen- oder Kettengeschäft mit mehr als drei Parteien bringt manchen Generalisten an sein Limit. Unsere Spezialisten im Umsatzsteuerrecht verfügen nicht nur über die notwendige Fachkenntnis, sondern haben auch die Praktikabilität vor Augen, die es braucht, um eine konsistente und tragfähige Umsetzung in Ihrem Unternehmen zu ermöglichen. Wir stehen an Ihrer Seite und entwickeln gemeinsam mit Ihnen pragmatische Lösungen, Ihre Ziele umsatzsteuerlich zutreffend und pragmatisch abzubilden.

Die Leistungen von PwC

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln die Fachleute von PwC Strategien zur Optimierung Ihrer Umsatzsteuerfunktion. Dadurch reduzieren Sie die Risiken einer margenmindernden Fehlbeurteilung in Bezug auf Ihre Umsätze und sichern die korrekte Ermittlung der abzugsfähigen Vorsteuern. Die PwC- Spezialisten beachten die umsatzsteuerlichen Registrierungspflichten im Ausland, aber auch die damit verbundenen Kosten und mögliche Nachteile beim Cashflow bestimmter Fallkonstellationen. Sie können ein breites Portfolio an Leistungen bei PwC buchen.

Mittelstand - unsere Beratung

Umsatzsteuerrechtliche Transaktionen

  • Würdigung der Auswirkung der Umsatzsteuer auf Geschäftsprozesse mit Auslandsbezug.
  • Umsatzsteuerliche Beurteilung von Leistungsbezügen von im Ausland ansässigen Unternehmen oder Warenlieferungen aus dem Ausland.
  • Optimierung von umsatzsteuerlichen Leistungsbeziehungen.
  • Vorsteueroptimierung bei Unternehmen mit gemischten Umsätzen oder Holdingstrukturen (darunter Banken und Krankenhäuser) etwa durch Einführung von umsatzsteuerlichen Organschaften.
  • Prüfung umsatzsteuerlicher Organschaften.
  • Unterstützung bei der Formulierung von Vertragsklauseln mit umsatzsteuerlicher Relevanz.

ERP-Systeme und Digitalisierung

  • Unterstützung bei der Einstellung und Einführung von ERP-Systemen aus umsatzsteuerlicher Sicht oder Tax Engines zur Optimierung Ihrer Steuerfindung.
  • Unterstützung bei der Digitalisierung von Umsatzsteuerprozessen.

Umsatzsteuerliche Deklarationspflichten

  • Erstellung oder Koordination Ihrer Steuerdeklarationspflichten im In- und Ausland unter Berücksichtigung der berufsrechtlichen Standards.
  • Umsatzsteuerliche Registrierungen im Inland für im Ausland ansässige Gruppengesellschaften sowie umsatzsteuerliche Registrierungen im Ausland.
  • Vorsteuervergütungsverfahren und andere Erklärungspflichten im In- wie Ausland.

Betriebsprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren

  • Betreuung von Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen und Umsatzsteuernachschauen.
  • Hilfe und Unterstützung in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren.

Steuerstrafrecht

  • Hilfe bei steuerstrafrechtlichen Fragen.
  • Unterstützung bei Selbstanzeigen.

Unterstützung bei der Umsatzsteuer

Kontinuierlicher Wandel auf nationaler wie europäischer Ebene 

Die Umsatzsteuergesetzgebung ändert sich immer rascher – auf nationaler (UStG) wie europäischer Ebene (Mehrwertsteuersystemrichtlinie („MwStSystRL“)). Gleichzeitig internationalisiert sich das Wirtschaftsleben. Beides zwingt den Mittelstand und Familienunternehmen, sich in steuerlicher Hinsicht fortwährend neu auszurichten.

Brennpunkt bei Betriebs- und Sonderprüfungen 

Die Anforderungen des Umsatzsteuerrechts zu erfüllen ist mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden. Zudem werden umsatzsteuerliche Sachverhalte auch bei kleinen und mittleren Unternehmen immer gezielter überprüft. Das gilt für Betriebs- wie für Sonderprüfungen und geschieht immer häufiger mithilfe entsprechender Prüfsoftware. Solche Kontrollen führen häufig zu Nachbelastungen. Dabei handelt es sich um Kosten, die nicht oder nur teilweise weitergegeben werden können. Solche gravierenden Nachzahlungen und Sanktionen können sich negativ auf die Marge auswirken.

Digitalisierung der Umsatzsteuerprozesse 

Im Zeitalter von Massengeschäften und zunehmender Digitalisierung der Umsatzsteuerprozesse können bereits kleine Fehler in der Beurteilung und Steuerfindung große Auswirkungen haben. Hier kann PwC bei der Einrichtung und Optimierung Ihres ERP-Systems unterstützen. Die PwC-Fachleute verfügen über langjährige Erfahrung und sind SAP-versiert. Sie kennen auch die umsatzsteuerlichen Programme anderer Anbieter, die KMUs und Familienunternehmen einsetzen, und können sie einrichten oder prüfen.

Geschäftsvorfälle mit Bezug zum Ausland 

Auch die Geschäftsmodelle von KMUs und Familienunternehmen werden zunehmend diversifizierter und internationaler. Wenn Sie Risiken für Ihr Unternehmen im In- wie im Ausland vermeiden möchten, ist eine exakte umsatzsteuerliche Prüfung der Sachverhalte erforderlich. Hierbei stehen Ihnen die PwC-Experten mit ihrem internationalen Netzwerk gern als Partner zur Seite.

Besonderheiten umsatzsteuerlicher Organschaften 

Umsatzsteuerrisiken können sich auch aus der Struktur von KMUs und Familienunternehmen oder Unternehmensgruppen sowie aus Veränderungen der Unternehmensorganisation ergeben. Zu prüfen ist zum Beispiel, ob unerkannte umsatzsteuerliche Organschaften bestehen oder sich angenommene und bislang gelebte umsatzsteuerliche Organschaften durch den Wegfall der finanziellen oder organisatorischen Eingliederung erübrigen. Auf der einen Seite bietet die finanzielle Eingliederung von Personengesellschaften als Organgesellschaft Chancen für den Mittelstand. Auf der anderen Seite haftet der Organträger einer umsatzsteuerlichen Organschaft bei deren Insolvenz auch für deren Umsatzsteuerverbindlichkeiten. Im Rahmen von Betriebs- oder Sonderprüfungen werden umsatzsteuerliche Organschaften darüber hinaus häufig auf den Prüfstand gestellt. Das kann zu administrativen und finanziellen Belastungen führen.

Tax Compliance Umsatzsteuer

In einer globalisierten Wirtschaft herrschen verschärfte Rahmenbedingungen. Damit müssen längst nicht mehr nur die großen Unternehmen kämpfen. Auch als mittelständisches Unternehmen sind Sie verpflichtet, immer mehr Vorschriften zu erfüllen, die nahezu alle Teilbereiche des unternehmerischen Handelns betreffen. So ist auch der Mittelstand auf ein leistungsfähiges Tax-Compliance-Management-System (TCMS) angewiesen.

Das Bundesfinanzministerium hat klargestellt: Ein innerbetriebliches Kontrollsystem, das der Erfüllung steuerlicher Pflichten dient, kann grundsätzlich ein Indiz dafür sein, dass keine vorsätzliche Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt. Ein wirksames TCMS spricht also gegen Vorsatz oder Leichtfertigkeit. Deshalb sind Sie als Vorstand oder Geschäftsführer eines KMU gut beraten, die Implementierung eines solchen TCMS reiflich zu erwägen.

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Björn Viebrock

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Mitglied der Geschäftsführung und Leiter Tax & Legal, PwC Germany

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