Kaum eine Industrie ist einem solchen Veränderungsdruck ausgesetzt wie die Automobilindustrie. Ob autonomes Fahren, neue Schadstoffnormen, neue Flottenmodelle, die Elektromobilität mit ihren alternativen Antriebstechnologien oder das mit dem Internet verbundene Auto (Connected Car): Sowohl die Automobile als auch die im Zusammenhang mit einem Pkw oder Lkw angebotenen Produkte, Dienstleistungen und die ihr zugrunde liegenden Wertschöpfungsketten wandeln sich gerade nachhaltig. In Zukunft wird ein deutlich steigender Teil der Umsätze in der Automobilindustrie nicht mehr auf das Fahrzeug selbst, sondern auf die mit dem Auto verbundene Informationstechnologie entfallen. Automobilhersteller, aber auch Zulieferer, werden sich in Mobilitätsanbieter verwandeln mit einem breit gefächerten Angebot an Produkten und Dienstleistungen.
Hinzu kommt ein anhaltender Regulierungsdruck auch und gerade im Bereich der Umsatzsteuer, der aber in mancher Hinsicht wiederum der technischen Entwicklung oder den Veränderungen des Marktes hinterherhinkt. Das vergrößert die Unsicherheit im Hinblick auf die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung automobiler Transaktionen. Das gilt selbst da, wo es Bestrebungen gibt, multinationale umsatzsteuerliche Standards zu vereinheitlichen. Ein Beispiel dafür sind die „kurzfristigen Lösungen“ (Quick Fixes) der Europäischen Union zur Harmonisierung der Umsatzsteuer mit dem Fokus Reihengeschäfte und der zutreffenden Zuordnung der grenzüberschreitenden Warenbewegung, Konsignationslager oder aber Buch- und Belegnachweise für grenzüberschreitende Lieferungen. Offene Fragen in den Details und Umsetzungsspielräume der EU-Mitgliedstaaten tragen wenig dazu bei, Probleme zu lösen, sondern schaffen neue Herausforderungen.
Lediglich Kenntnisse von den grundlegenden umsatzsteuerlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben zu haben, reicht heute nicht mehr. Entscheidend wird, zu wissen, was genau an Entwicklungen in der Praxis der Automobilindustrie möglich sein wird und wie ein Unternehmen sich aufstellen kann, um den sich verändernden Rahmenbedingungen mit möglichst geringem Aufwand zu begegnen.
Über die Rahmenbedingungen des UStG und der europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie den Überblick zu behalten und Antworten auf die aktuellen Praxisfragen zu haben ist eine Herausforderung. Bleiben Sie auch in Zukunft in Fragen der Umsatzbesteuerung am Puls der Zeit. Behalten Sie die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) im Blick. Das deutschlandweite Umsatzsteuerexperten-Team von PwC verfügt über herausragende Erfahrungen im Umgang mit den sich für die Automobilindustrie ergebenden umsatzsteuerlichen Herausforderungen, speziell auch für den Bereich Connected Car.
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Die Fertigungsketten in der Automobilindustrie sind international ausgerichtet. Für die umsatzsteuerliche Behandlung bedeutet das: Die Sichtweise darf sich nicht aufs Inland beschränken, sondern muss das Ausland von vornherein mit einbeziehen. Umsatzsteuerliche Dauerbrenner sind dabei Themen wie die zutreffende Abbildung grenzüberschreitender Reihengeschäfte (ruhende oder bewegte Lieferung), die umsatzsteuerliche Registrierung im Ausland im Rahmen von Konsignationslagern oder aber die Rabattierung und damit die angemessene Verteilung der Kosten und des Risikos zwischen Automobilherstellern und Zulieferern.
Fehler, die hier gemacht werden, kommen schon allein infolge der vergleichsweise großen Transaktionsvolumina teuer zu stehen: Entweder auf Ebene des Leistenden, der seine Ausgangsumsätze nicht oder nicht zutreffend besteuert, oder auf Ebene des Leistungsempfängers, dem ein Vorsteuerabzug versagt wird. Ist etwa ein Unternehmer Systemlieferant eines Automobilherstellers mit einem Werk im Ausland und bezieht als solcher Waren, Teile oder Rohstoffe, von Dritten, stellen sich nicht selten Fragen bezüglich der zutreffenden Transportzurechnung im Reihengeschäft, dem Vorsteuerabzug ihm eventuell berechneter Umsatzsteuer oder einer umsatzsteuerlichen Registrierung im Ausland.
Antworten auf solche Fragen sind spätestens dann erforderlich, wenn entsprechende Lieferbeziehungen aufgesetzt werden sollen. Denn als Transaktionssteuer ist die Umsatzsteuer unmittelbar abzuführen und die entsprechenden Meldepflichten sind unverzüglich zu erfüllen. Umso wichtiger ist es, die Umsatzsteuer sorgfältig und vorausschauend zu planen. Bei geringer werdenden Margen können Fehler in der umsatzsteuerlichen Behandlung ansonsten zu einschneidenden Belastungen führen, in Einzelfällen sogar zu einer existenziellen Bedrohung führen. Die Umsatzsteuer ist also augenfällig ein Thema, das der vollen Aufmerksamkeit bedarf.
Besondere Wachsamkeit ist geboten bei neuen Vertriebsmodellen und Produkten. Die Neuausrichtung der Automobilindustrie bringt ganz neue Herausforderungen mit sich. Werden etwa über ein Connected Car elektronisch Dienstleistungen abgerufen, so stellt sich die Frage nach der Ermittlung des zutreffenden Besteuerungsorts. Wo elektronische Dienstleistungen für Zwecke der Ortsbestimmung etwa an den Sitz oder Wohnsitz des Leistungsempfängers anknüpfen, müssen geeignete und sichere Parameter definiert werden, anhand derer eine eindeutige Bestimmung des Kunden möglich ist.
Die Umsatzsteuer greift dadurch tief in unternehmenseigene Prozesse ein beziehungsweise beeinflusst oder modifiziert sie sogar. Auf der anderen Seite bietet der sich verändernde Fahrzeugmarkt auch neue Möglichkeiten, die umsatzsteuerlich begleitet werden müssen. Denken Sie etwa an die Stromversorgung von Elektrofahrzeugen, die Einrichtung eines leistungsfähigen Ladenetzes und den Vertrieb der dafür notwendigen Hardware. Diese neuen Opportunitäten des Connected Car verändern das klassische Lieferanten-Kunden-Verhältnis grundlegend. Ein Kunde wird gegebenenfalls zum Lieferanten, beispielsweise hinsichtlich des von ihm für eine Fahrzeugflotte oder anderen Kunden bereitgestellten Ladestroms. Die Komplexität der Wertschöpfungsketten erhöht sich dadurch zusehends.
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