Landesbürgschaften

Die Bundesländer übernehmen nach Maßgabe der länderspezifischen Richtlinien Bürgschaften gegenüber Kreditinstituten mit Sitz in der EU zur Besicherung von neu zu gewährenden Krediten an Unternehmen, um die Finanzierung volkswirtschaftlich förderungswürdiger und betriebswirtschaftlich vertretbarer Vorhaben zu ermöglichen.

Bürgschaftsfähige Finanzierungsprojekte sind zum Beispiel:

  • Gründungs-, Projekt- und Nachfolgefinanzierungen (MBO, MBI),
  • Wachstumsbedingte beziehungsweise verlustbedingte Finanzierungen,
  • Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen,
  • Auffanglösungen, Restrukturierungen, Sanierungen.

Verbürgungsfähig sind Investitionsdarlehen sowie Betriebsmittelkredite (inklusive Avale). Sicherheiten sind vom Kreditnehmer nur im vorhandenen Umfang zu stellen; eine begrenzte Gesellschafterhaftung ist in der Regel erforderlich. Der Bürgschaftsumfang beträgt zurzeit maximal 80 Prozent eines eventuellen Ausfalls des Kredites, das verbleibende Obligo trägt der Kreditgeber.

PwC-Expertise

In den unten aufgeführten Bundesländern betreut PwC als Mandatar der Länder die Bürgschaftsprogramme und steht mit langjährigem Know-how und Expertise Antragstellern und Kreditinstituten als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt über den Kreditgeber, die betriebswirtschaftliche Begutachtung für das Land übernimmt PwC. Eine Entscheidung des Landes zur Bürgschaftsübernahme erfolgt in der Regel wenige Wochen nach Überlassung der Antragsunterlagen.

Einzelheiten zu Antragsverfahren, Kosten, Richtlinien und länderspezifischen Besonderheiten finden Sie auf den jeweiligen Seiten.

Bei Fragen sprechen Sie gerne unsere PwC-Experten in den jeweiligen Bundesländern an.

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Bernd Papenstein

Bernd Papenstein

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