Strategien für nachhaltigen Erfolg

Steuerberatung für die Digitalisierung von Geschäftsmodellen

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Dr. Jan Becker
Partner, Steuerexperte für digitale Geschäftsmodelle bei PwC Deutschland
Tel.: +49 170 3315838
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Steuerliche Herausforderungen digitaler Geschäftsmodelle meistern 

Die Digitalisierung verändert Geschäftsmodelle grundlegend. Mit ihnen ändern sich auch die steuerlichen Spielregeln. Wir begleiten Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Das reicht von der steuerlichen Analyse digitaler Beschaffung und Geschäftsprozesse über die Compliance digitaler Produkte bis hin zu maßgeschneiderten Strategien, die Verbesserungspotenziale heben und auf langfristigen Erfolg ausgerichtet sind. 

Digitale Geschäftsmodelle werfen andere Fragen auf als traditionelle Strukturen. Das gilt etwa für Daten, für immaterielle Wirtschaftsgüter und für die steuerliche Einordnung digitaler Produkte und Services. Die steuerlichen Rahmenbedingungen wandeln sich branchenübergreifend und betreffen jede Stufe der Wertschöpfung. Künstliche Intelligenz wirkt dabei als Beschleuniger: Die aktuelle PwC AI Performance Study zeigt, dass Unternehmen mit einem höheren KI-Reifegrad signifikant bessere Geschäftsergebnisse erzielen. Die wenigsten haben dabei die steuerlichen Implikationen dieses Wandels bislang systematisch adressiert. Genau hier setzen wir an. 

„Digitale Geschäftsmodelle brauchen digitale Steuerstrategien. Wer hier zu spät handelt, verschenkt Wachstums- und Effizienzpotenziale.“

Dr. Jan Becker,Partner, Steuerexperte für digitale Geschäftsmodelle bei PwC Deutschland

Wir begleiten Sie entlang der gesamten digitalen Wertschöpfungskette

Beschaffung digitaler Leistungen

Mit der zunehmenden Beschaffung digitaler Leistungen haben sich in den vergangenen Jahren auch die steuerlichen Herausforderungen für Unternehmen verändert. Unternehmen setzen zunehmend auf KI-gestützte Analysetools, Cloud-Infrastrukturen, softwarebasierte Geschäftsprozesse und digitale Werbeleistungen. Dadurch verschiebt sich die Zusammensetzung ihres Einkaufsvolumens weg von klassischen „goods & services“. Was auf den ersten Blick als reiner Einkauf erscheint, wirft steuerlich Fragen auf, die weit über die klassische Einkaufsbesteuerung hinausgehen.  

Das Kernproblem: Digitale Leistungen lassen sich häufig nicht eindeutig in herkömmliche steuerliche Kategorien einordnen. Die Grenzen zwischen Softwarelizenz und Dienstleistung, zwischen Nutzungsüberlassung und Leistungsbezug verschwimmen. Das hat weitreichende Konsequenzen. Die korrekte steuerliche Einordnung der digitalen Leistungsbezüge entscheidet darüber, ob und in welcher Höhe Quellensteuerbelastungen anfallen, ob gewerbesteuerliche Hinzurechnungen greifen und wie die eingekauften digitalen Leistungen bilanziell zu behandeln sind.  

Software kann bei dem einkaufenden Unternehmen als angeschaffter Vermögenswert zu aktivieren sein oder als Lizenz bzw. Dienstleistung zu verbuchen sein. Beide Varianten haben unterschiedliche Steuerfolgen. Unternehmen sollten die hiermit verbundenen Steuerfragen kennen, um Compliance sicherzustellen und entsprechende Planungspotentiale zu heben. Über die Gestaltung der Beschaffungsverträge besteht zum Beispiel ein erheblicher Spielraum, ob eine neu eingekaufte ERP-Software als immaterieller Wert bilanzerhöhend berücksichtigt (CapEx) oder im Aufwand verbucht wird (OpEx). In beiden Fällen ist die korrekte Einordnung der entscheidende Hebel. Unsere Beratung setzt genau an den Leistungen an. 

Unsere Beratungsschwerpunkte: 

  • KI- und Data-Analytics Leistungen 
  • Standard- und Spezialsoftware 
  • Cloud- sowie SaaS-, PaaS- und IaaS-Leistungen 
  • Digitale Werbeleistungen

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Digitalisierte Wertschöpfungskette

Die Digitalisierung verändert nicht nur einzelne Geschäftsprozesse, sondern die gesamte Wertschöpfungskette. Das betrifft Forschung und Entwicklung ebenso wie  Beschaffung, Produktion, Vertrieb und Finanzwesen. Jede Stufe dieser Transformation bringt tiefgreifende steuerliche Implikationen mit sich, die frühzeitig erkannt und strategisch gestaltet werden müssen.  

Überall dort, wo Wertschöpfung digital neu organisiert wird, können sich steuerliche Wertbeiträge, Risikozuordnungen und Compliance-Anforderungen verändern. Das gilt etwa für vernetzte F&E-Prozesse, digitale Einkaufsplattformen, Industrie 4.0, On-Demand-Fertigung, 3D-Druck, E-Commerce-Vertrieb oder ERP-Transformationen. Wer diese Veränderungen nicht aktiv steuert, riskiert steuerliche Fehlallokationen, ungewollte Betriebsstättenbegründungen oder suboptimale IP-Strukturen.  

Unsere Expert:innen begleiten Sie dabei, Ihre digitale Wertschöpfungskette steuerlich konsistent, compliant und optimiert aufzustellen – entlang jeder Stufe und über alle Jurisdiktionen hinweg. 

Unsere Beratungsschwerpunkte: 

Wie steuerlich robust ist Ihre digitale Wertschöpfungskette aufgestellt? Von immateriellen Wirtschaftsgütern über Verrechnungspreise bis zu ERP-Transformationen – jede Stufe Ihrer digitalisierten Wertschöpfung birgt steuerliche Risiken und Optimierungspotenziale. Lassen Sie uns gemeinsam analysieren, wo Ihr Unternehmen steht. 

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Marktangebot digitaler Leistungen & Produkte

Wer Software, Apps, Plattformlösungen oder physische Produkte mit digitalen Komponenten verkauft, steht steuerlich und rechtlich vor neuen Fragen. Im Unterschied zur internen Wertschöpfungskette geht es hier um die Marktseite: die steuerliche Einordnung, den Vertrieb und die internationale Strukturierung digitaler Angebote. Denn was bei analogen Konsum- und Industriegütern über Jahre funktioniert hat, greift bei digitalen Marktangeboten oft nicht mehr. 

Die Unterschiede beginnen bei der steuerlichen Einordnung: Handelt es sich um eine Dienstleistung, eine Lizenz oder den Verkauf eines physischen Produkts? Wo liegt die Grenze zwischen Haupt- und Nebenleistung? Diese Abgrenzungen sind bei digitalen Angeboten streitanfällig und sie haben erhebliche ertrag- und umsatzsteuerliche Konsequenzen. 

Dies setzt sich fort bei der Vertriebsstruktur. Digitale Leistungen werden in der Regel anders vertrieben als physische Produkte: zentral statt dezentral, über Plattformen statt über Landesgesellschaften, in digitalen Ökosystemen statt in klassischen Handelsketten. Das verändert sowohl die operative Aufstellung, als auch das steuerliche Profil. Bestehende Verrechnungspreissysteme müssen angepasst werden und das idealerweise steueroptimal sowie vorausschauend, mit Blick auf die weitere digitale Geschäftsstrategie. 

Wir sorgen dafür, dass Ihr digitales Marktangebot steuerlich präzise eingeordnet, rechtlich abgesichert und strukturell optimal aufgestellt ist. Hierzu unterstützen wir Sie mit einem interdisziplinären Team aus Expert:innen für Ertrag- und Umsatzsteuern, Verrechnungspreise, Datenschutz- und Patentrecht sowie Cybersecurity. 

Unsere Beratungsschwerpunkte: 

Digitale Marktangebote erfordern steuerliche und rechtliche Präzision auf neuem Niveau. Unsere interdisziplinären Teams aus Ertrag- und Umsatzsteuerexperten, Verrechnungspreisspezialisten, IP- und Datenschutzrechtlern beraten Sie ganzheitlich von der Einordnung bis zur internationalen Implementierung. 

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Regulatorik & Compliance

Digitale Geschäftsmodelle operieren grenzüberschreitend, skalieren rasant und bewegen sich in einem regulatorischen Umfeld, das sich weltweit in einem fundamentalen Umbruch befindet. Die OECD-Zwei-Säulen-Reform, neue EU-Meldepflichten und nationale Digitalsteuern erhöhen die Anforderungen an Tax Compliance. Mit ihnen wachsen auch die Risiken bei Nichteinhaltung. 

Wir unterstützen Sie dabei, diese regulatorische Komplexität beherrschbar zu machen, sowohl strategisch als auch technologisch und operativ. 

Unsere Beratungsschwerpunkte: 

Wie steht es um Ihre digitale Tax Compliance? Finden Sie es heraus. Regulatorische Anforderungen warten nicht. Ob Pillar Two, DAC7, ViDA, E-Invoicing, Digital Services Taxes oder Tax CMS – jedes dieser Themen birgt operative und finanzielle Risiken, wenn es nicht proaktiv gesteuert wird. 

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Steuern als Bewährungsfeld für KI-gestützte Wertschöpfung

Künstliche Intelligenz verändert nicht nur Geschäftsmodelle, sondern auch die steuerliche Landschaft dahinter. Die PwC AI Performance Study liefert die Datenbasis und zeigt, dass Unternehmen, die KI strategisch in ihre Kernprozesse integrieren, messbar bessere Ergebnisse erzielen, etwa höhere Effizienzen oder neue Umsatzquellen. Doch mit jeder KI-gestützten Wertschöpfungsstufe entstehen neue steuerliche Fragen: Wo wird Wertschöpfung zugerechnet, wenn ein Algorithmus autonom Entscheidungen trifft? Wie werden Trainingsdaten verrechnungspreislich abgebildet? Und wie hält die Tax Compliance mit der Geschwindigkeit von KI Schritt? 

Drei Leitfragen, die Ihr Unternehmen jetzt beantworten sollte: 

1. Wertschöpfung neu zuordnen 
KI verschiebt Wertschöpfungsbeiträge innerhalb Ihrer Unternehmensgruppe. Sind Ihre internen Prozesse so gestaltet, dass Auswirkungen auf IP-Strukturen, Verrechnungspreismodelle und weitere steuerliche Konsequenzen schnell erfasst und notwendige Änderungen umgesetzt werden? 

2. Daten als steuerlichen Wertfaktor erkennen
Trainingsdaten, Kundendaten, algorithmische Assets – sie sind der Treibstoff von KI und zugleich ein steuerlich relevanter Wertschöpfungsfaktor, der in vielen Konzernen noch nicht abgebildet ist.  

3. Compliance mit KI-Geschwindigkeit sicherstellen
Die regulatorischen Anforderungen an digitale und KI-gestützte Geschäftsmodelle wachsen exponentiell – von den EU AI Act bis zu ViDA. Ihre Tax Compliance muss Schritt halten.

Häufig gestellte Fragen

Sinnvoll ist eine strukturierte Analyse entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Beschaffung über die interne Wertschöpfung bis zum Marktangebot. So lassen sich Compliance-Lücken schließen und zugleich Gestaltungsspielräume identifizieren, bevor regulatorische Anforderungen greifen. 

Digitale und dezentrale Strukturen, Remote Work oder Plattformvertrieb können ungewollt eine steuerliche Betriebsstätte begründen. Entscheidend ist, wo Personalfunktionen und Entscheidungsbefugnisse tatsächlich ausgeübt werden. Eine frühzeitige Analyse vermeidet unbeabsichtigte Steuerpflichten. 

Beim Einkauf digitaler Leistungen stellt sich vor allem die Frage der richtigen steuerlichen Einordnung: Handelt es sich um eine Lizenz, eine Dienstleistung oder einen aktivierungspflichtigen Vermögenswert? Davon hängt ab, ob Quellensteuer anfällt, ob gewerbesteuerliche Hinzurechnungen greifen und wie die Leistung bilanziell zu behandeln ist. 

Die OECD-Mindestbesteuerung von 15 % betrifft große, international tätige Unternehmen besonders dann, wenn Gewinne in niedrig besteuerten Einheiten oder digitalen Strukturen anfallen. Sie erfordert zusätzliche Berechnungen, Meldungen und Datenprozesse in der Steuerfunktion. 

Das hängt von der vertraglichen Ausgestaltung ab. Erworbene Software kann als immaterieller Vermögenswert zu aktivieren sein oder als Lizenz bzw. Dienstleistung im Aufwand verbucht werden – mit jeweils unterschiedlichen Steuerfolgen. Über die Vertragsgestaltung lässt sich dieser Hebel aktiv steuern. 

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