02 November, 2018
Seit dem Inkrafttreten des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) im April 2000 boomt der Ausbau von EEG-Anlagen in Deutschland. Insbesondere zwischen 2009 und 2012 kam es dabei zu einem enormen Zubau von Solaranlagen, der durch sinkende Modulpreise bei gleichbleibender Förderung begünstigt wurde. Ab 2020 werden allerdings sukzessiv immer mehr Anlagen aus der EEG-Förderung fallen, die auf 20 Jahre angelegt ist.
Die PwC-Infografik #energyfacts zeigt die Folgen für betroffene Betreiber und alternative Betriebskonzepte auf.
20 Jahre nach dem Solarboom von 2009 bis 2012 werden in den Jahren 2029 bis 2032 besonders viele Anlagen aus der Förderung fallen. Deshalb könnten bis 2033 die Betreiber von insgesamt mehr als einer Million Solaranlagen mit einer Menge von 24 TWh auf den freien Strommarkt drängen. Unklar ist dabei bisher, wie die Einspeisung und der Vertrieb dieser Energiemenge außerhalb der EEG-Förderungen geregelt wird. Insbesondere in den südlichen Bundesländern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wird es viele Betreiber geben, die für ihre Anlage ein neues Nutzungskonzept suchen.
In den Jahren 2029 bis 2032 fallen besonders viele Anlagen aus der EEG-Förderung
Für Betreiber von EEG-Anlagen stellt sich die Frage, ob und wie die Anlagen nach Förderende weiterbetrieben werden. Bei kleinen Solaranlagen, deren Stromproduktion in einer ähnlichen Größenordnung liegt wie der Stromverbrauch des Betreibers, sind aktuell vor allem drei Optionen relevant.
Betreiber speisen solar produzierten Strom nach Ende der EEG-Förderung vollständig ins öffentliche Netz ein. Die Vergütung für diesen Fall ist bisher nicht geklärt, dürfte sich jedoch am Strombörsenpreis orientieren.
Betreiber verwenden den Solarstrom zunächst für den Eigenverbrauch im Haushalt oder Gewerbe. Überschüssiger Strom, der nicht selbst verbraucht werden kann, wird – wie in Option 1 – ins öffentliche Netz eingespeist.
Auf Basis der zweiten Option wird ein Stromspeicher eingesetzt, um den zeitlichen Versatz von Strom- produktion und Stromverbrauch auszugleichen. In der Konsequenz kann somit ein höherer Eigenverbrauch erreicht werden.
Darüber hinaus besteht für EEG-Betreiber die Möglichkeit, an alternativen Vermarktungen teilzunehmen. Diverse Startups in den Bereichen Community-Strom, virtuelle Kraftwerke, Regionalstrom und P2P-Handel zielen darauf ab, den erzeugten Strom direkt zwischen Verbraucher und Erzeuger zu vermitteln.
Besonders für die Betreiber kleiner Solaranlagen ist der Eigenverbrauch des produzierten Stroms eine attraktive Alternative zur Einspeisung, die für die EEG-Förderung erforderlich ist. Aufgrund der Entwicklung von EEG-Vergütung und Bruttostrompreis ist für neue Anlagen seit 2012 der Eigenverbrauch von Solarstrom attraktiver als die gesicherte EEG-Vergütung. So können Eigentümer von Anlagen, deren Förderung im Jahr 2021 abläuft, mit dem Stromverkauf an der Börse im Schnitt 163 Euro pro Jahr erlösen. Beim Eigenverbrauch können sie wiederum bis zu 533 Euro pro Jahr sparen.
Um von der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit des Eigenverbrauchs zu profitieren, können Anlagenbetreiber Stromspeicher einsetzen und so den zeitlichen Versatz von Stromproduktion und -verbrauch überbrücken. Die Anschaffungskosten für solche Lithium-Ionen-Speicher werden in den kommenden Jahren rapide abnehmen. Während sie in der Anschaffung derzeit im Schnitt rund 1.100 €/kWh kosten, wird sich der Preis Prognosen nach bis 2025 halbieren und auf 580 €/kWh sinken. In den nächsten Jahren ist deshalb ein starker Anstieg des Verkaufs von Batteriespeichern zu erwarten.
„Neben dem stark zunehmenden Verkauf von Batteriespeichern werden in den nächsten Jahren Modelle und Konzepte entstehen und weiterentwickelt, die eine weitergehende Einbindung der ehemaligen EEG-Anlagen ermöglichen werden.“